BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
| Antragsteller-Daten |
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| Muss ich den Antrag überhaupt ausfüllen und abgeben? |
| Ja, denn sonst erhalten Sie kein Arbeitslosengeld II. Leistungen werden allerdings nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteinganges - bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages. |