BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
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Achtung: Ab 1. Juli 2006 an steigt das Arbeitslosengeld II in in den neuen Bundesländern (Ost) auf 345 Euro und wird somit an die Höhe des Arbeitslosengelds II in den alten Bundesländern (West) angeglichen. |
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