BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
| Antragsteller-Daten |
| Bedarfsgemeinschaft |
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| Muss ich jede Arbeit mit 58 Jahren annehmen? |
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können von der so genannten 58er-Regelung Gebrauch machen. Sie müssen in diesem Fall nicht arbeitsbereit sein und erhalten dennoch Arbeitslosengeld II, wenn Sie sich verpflichten, Ihre Rente in Anspruch zu nehmen, sobald Sie Ihnen ohne Abschläge zusteht. |