BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
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Landessozialgericht zum Arbeitslosengeld II Volle Unterstützung trotz gemeinsamer Wohnung Arbeitsämter müssen Arbeitslosen in einer bloßen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Arbeitslosengeld II in voller Höhe zahlen. Nur bei eheähnlichen Partnerschaften darf das Arbeitslosengeld II eines Partners gekürzt werden, wenn der andere genug verdient. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat heute einer Arbeitsagentur per Eilbeschluss aufgegeben, einem Mann Arbeitslosengeld II in voller Höhe zu zahlen. Die Behörde hatte die Zahlungen gekürzt, nachdem der Arbeitslose im September mit einer Frau zusammengezogen war. Das ist rechtswidrig, entschied das Gericht. Obwohl der Mann im Antrag selbst ein Kreuz bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft gemacht hatte, muss die Behörde jetzt die fehlende Unterstützung nachzahlen. Trotz Fehler im Antrag Keine Rolle spielen nach Auffassung der Richter des Landessozialgerichts in Potsdam falsche Angaben im Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II. |
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