BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
||
|
||
|
Weitere Beiträge...
|
||
|
|
||
| Seite 1 von 3 |
| Ausf. ALG II Antrag |
| Antragsteller-Daten |
| Bedarfsgemeinschaft |
| Pers. Verhältnisse |
| Wohnung / Heizung |
| Minijob Pauschalen |
| Verdienst Besch. |
| Freistellungsauftrag |
Neu hier?
Arbeitsagentur informiert!
| Arbeitslosen NETZ HILFE FORUM DEUTSCHLAND - Das Forum der aktiven Diskussion mit FAQ + Hilfe - Info - Fragen und Antworten zum Thema Arbeit - ALG & Hartz IV |
| Übergangszuschlag "altes" Arbeitslosengeld |
Übergangszuschlag für Arbeitslose, die "altes" Arbeitslosengeld beziehen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld gibt es einen zweijährigen Übergangszuschlag. Dieser beträgt im ersten Jahr 2/3 und im zweiten Jahr 1/3 der Differenz zwischen dem letzten Arbeitslosengeld plus Wohngeld und dem Anspruch auf Alg II. Man kann maximal einen Zuschlag in folgender Höhe bekommen: |
| Weiterlesen... |