BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
| Antragsteller-Daten |
| Bedarfsgemeinschaft |
| Pers. Verhältnisse |
| Wohnung / Heizung |
| Minijob Pauschalen |
| Verdienst Besch. |
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| Wie wird das Einkommen des Partners angerechnet? |
| In einer Partnerschaft, in der einer Anspruch auf Alg II hat, werden das gesamte Einkommen des Paares berücksichtigt. Als Einkommen zählen auch Kindergeld, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Des Weiteren bleibt bei Erwerbseinkommen ein Betrag in Höhe von: Anrechnungsfrei bleiben wenige Ausnahmen beim Einkommen, |