BSG Urteil: Weiterhin Regelsatz von 345 Euro im MonatHartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem Regelsatzvon 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag eine Klage gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II und die Anrechnung von Partnereinkommen abgelehnt. (Az: B 11b AS 1/06 R) |
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| Ausf. ALG II Antrag |
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| ALG II-Empfänger sind pflichtversichert |
| Normalerweise gilt: Wer die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einmal verlässt, kommt nur sehr schwer wieder hinein. Dies hat sich mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verändert. Wer ALG II bezieht, darf als Pflichtmitglied in die gesetzliche Kasse zurückkehren, auch wenn er 55 Jahre oder älter ist. ALG II-Empfänger, die privat versichert sind, können dies auch bleiben. Sie müssen lediglich binnen drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag stellen. (20.02.2005) |