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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II - Bedürftigkeit / Anrechnung von (Partner-) Einkommen und Vermögen


  1. Anrechnung von Partnereinkommen Hartz IV verfassungsgemäß
  2. BITTE ZUERST LESEN!
  3. KEINE Einstandsgemeinschaft entgegen Erklärung der Partner 1
  4. KEINE Einstandsgemeinschaft bei bloßem Verdacht der Behörde
  5. Bedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern
  6. KEINE Einstandsgemeinschaft entgegen Erklärung d. Partner 2
  7. Einstandsgemeinschaft darf aufgrund von Indizien angenommen werden 1
  8. Einstandsgemeinschaft darf aufgrund von Indizien angenommen werden 2
  9. KEINE eheähnl. Gemeinschaft, sogar wenn anders angegeben 1
  10. KEINE eheähnl. Gemeinschaft sogar wenn anders angegeben 2
  11. Gemeinsames Kind bedeutet nicht immer Einstandsgemeinschaft
  12. Einstandsgemeinschaft muss von Behörde bewiesen werden
  13. Einstandsgemeinschaft: Strenge Anforderungen an Feststellung
  14. Indizien für Einstandsgemeinschaft müssen aktuell sein
  15. Behörde darf nur aktuellen Kontostand erfragen
  16. Existenzgründungszuschuss ist anrechenbares Einkommen
  17. Verlust aus Selbständigkeit nicht beim Einkommen abziehbar
  18. Regelleistung nicht wg. "zu teurer" Wohnung kürzen
  19. Einstandsgemeinschaft: "Schnüffelpraxis" verboten
  20. Berücksichtigung von Schulden bei Einkommensanrechnung
  21. Null-Einkommen kein Indiz gegen Bedürftigkeit
  22. Zulässigkeit von Hausbesuchen und Folgen der Verweigerung
  23. Anrechnung gepfändeten Einkommens bei eheähnl. Gemeinschaft
  24. Alleinerziehend und eigener Haushalt auch bei WG mit Eltern
  25. Zuschlag nach §24 SGB II kann Alg II-Anspruch erst begründen
  26. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung selbst bezahlen
  27. Einstandsgemeinschaft schon vor 1jähr. Zusammenleben
  28. Kein Ernährungsmehrbedarf bei Diabetes mellitus Typ II b
  29. Liebesbeziehung reicht nicht für Streichung des Arbeitslosengeldes
  30. Keine Kürzung von Arbeitslosengeld II bei strafbaren Handlungen
  31. Klassenfahrt: Kosten müssen vollständig übernommen werden
  32. Alg II-Träger muss für Klassenfahrt zahlen
  33. Bildungskredit darf nicht als Einkommen angerechnet werden.
  34. Kosten für Klassenfahrten bei Hartz IV Leistungen
  35. BSG-Urteil: 345 Euro Hartz IV sind genug
  36. Eigenheimzulage
  37. Monatliche Zuwendungen von Angehörigen gelten als Einkommen
  38. Zins und Tilgung für Kfz-Darlehen mindern Einkommen nicht
  39. Kein Alg II nach Studienfachwechsel, der BAföG ausschließt
  40. Darlehenszinsen für Auto nicht vom Einkommen absetzbar
  41. Kinder-Pflegegeld gilt bei ALG II teilweise als Einkommen
  42. Schuldzinsen zählen bei ALG II zum Einkommen
  43. Werbungskosten: Fahrtweg kilometergenau abrechnen
  44. Beweislastumkehr bei Bedarfsgemeinschaft tragende Tatsachen muss Behörde beweisen
  45. Wohnungserstausstattung umfasst keinen Kinderschreibtisch
  46. Kontoauszüge: Bei Missbrauchsverdacht komplett vorlegen
  47. Keine Regelsatzkürzung während Mutter-Kind-Kur
  48. Umfang der Mitwirkungspflicht bezügl. Einkommensverhältnissen
  49. Unfallversicherungsrente ist anrechenbares Einkommen
  50. Wertvoller Gewinn (Preisausschreiben) ist Einkommen
  51. Keine BG vor 1jährigem Zusammenleben wenn nicht nachweisbar
  52. Anforderungen an Einkommensfeststellung bei Einstandsgemeinschaft
  53. Schadensersatz für Autoreparatur ist kein anrechenbares Einkommen
  54. Erbschaft während Alg II-Bezug ist Einkommen, kein Vermögen
  55. Kontoauszüge der letzten drei Monate ungeschwärzt vorlegen 1
  56. Getrennt lebende Eheleute erhalten Alg II für Singles
  57. Gewinn in Preisausschreiben ist auch Einkommen
  58. Scheidungskinder können bei beiden Eltern zur BG gehören
  59. Kein Abzug vom ALG II für Kinder mit getrennt lebenden Elter
  60. Brille muss aus Regelsatz finanziert werden
  61. Vor 1jährig. Zusammenleben meist keine Einstandsgemeinschaft
  62. Einkommensanrechnung bei Einkommen nur für Monatsteil
  63. Krankenhaustagegeld nur teilweise als Einkommen anzurechnen
  64. Abgrenzung Einkommen ./. Vermögen bei Lohnnachzahlung
  65. Enge räumliche Gemeinschaft spricht für Einstandsgemeinsch.
  66. Kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bei Eheleuten
  67. Zinserträge; Einnahmeaufteilung auf größeren Zeitraum
  68. Kein Ernährungsmehrbedarf bei Hyperlipidämie/Adipositas
  69. Gemeinsames Konto bedeutet nicht immer Bedarfsgemeinschaft
  70. Vor 1-jähr. Zusammenleben i.d.R. keine Einstandsgemeinschaft
  71. Anrechnung von "Stief"elterneinkommen auf Kindes-Anspruch?
  72. Kontoauszüge der letzten drei Monate ungeschwärzt vorlegen 2
  73. Anrechnung von Kindergeld
  74. Bafög Beziehern darf das Kindergeld nicht angerechnet werden
  75. ALG II Empfänger ist Steuerklassen-Wechsel zuzumuten
  76. Anspruch nach §22 Abs.7 SGB II
  77. Stationäre Verpflegung auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar I
  78. Stationäre Verpflegung auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar II
  79. Guthaben bei Gasversorger nicht auf ALG II anrechnen
  80. Stationäre Verpfl. auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar III
  81. Stationäre Verpflegung auch ab 1.1.2008 nicht anrechenbar IV
  82. Anrechnung von Kindergeld II