- Anrechnung von Partnereinkommen Hartz IV verfassungsgemäß
- BITTE ZUERST LESEN!
- KEINE Einstandsgemeinschaft entgegen Erklärung der Partner 1
- KEINE Einstandsgemeinschaft bei bloßem Verdacht der Behörde
- Bedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern
- KEINE Einstandsgemeinschaft entgegen Erklärung d. Partner 2
- Einstandsgemeinschaft darf aufgrund von Indizien angenommen werden 1
- Einstandsgemeinschaft darf aufgrund von Indizien angenommen werden 2
- KEINE eheähnl. Gemeinschaft, sogar wenn anders angegeben 1
- KEINE eheähnl. Gemeinschaft sogar wenn anders angegeben 2
- Gemeinsames Kind bedeutet nicht immer Einstandsgemeinschaft
- Einstandsgemeinschaft muss von Behörde bewiesen werden
- Einstandsgemeinschaft: Strenge Anforderungen an Feststellung
- Indizien für Einstandsgemeinschaft müssen aktuell sein
- Behörde darf nur aktuellen Kontostand erfragen
- Existenzgründungszuschuss ist anrechenbares Einkommen
- Verlust aus Selbständigkeit nicht beim Einkommen abziehbar
- Regelleistung nicht wg. "zu teurer" Wohnung kürzen
- Einstandsgemeinschaft: "Schnüffelpraxis" verboten
- Berücksichtigung von Schulden bei Einkommensanrechnung
- Null-Einkommen kein Indiz gegen Bedürftigkeit
- Zulässigkeit von Hausbesuchen und Folgen der Verweigerung
- Anrechnung gepfändeten Einkommens bei eheähnl. Gemeinschaft
- Alleinerziehend und eigener Haushalt auch bei WG mit Eltern
- Zuschlag nach §24 SGB II kann Alg II-Anspruch erst begründen
- Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung selbst bezahlen
- Einstandsgemeinschaft schon vor 1jähr. Zusammenleben
- Kein Ernährungsmehrbedarf bei Diabetes mellitus Typ II b
- Liebesbeziehung reicht nicht für Streichung des Arbeitslosengeldes
- Keine Kürzung von Arbeitslosengeld II bei strafbaren Handlungen
- Klassenfahrt: Kosten müssen vollständig übernommen werden
- Alg II-Träger muss für Klassenfahrt zahlen
- Bildungskredit darf nicht als Einkommen angerechnet werden.
- Kosten für Klassenfahrten bei Hartz IV Leistungen
- BSG-Urteil: 345 Euro Hartz IV sind genug
- Eigenheimzulage
- Monatliche Zuwendungen von Angehörigen gelten als Einkommen
- Zins und Tilgung für Kfz-Darlehen mindern Einkommen nicht
- Kein Alg II nach Studienfachwechsel, der BAföG ausschließt
- Darlehenszinsen für Auto nicht vom Einkommen absetzbar
- Kinder-Pflegegeld gilt bei ALG II teilweise als Einkommen
- Schuldzinsen zählen bei ALG II zum Einkommen
- Werbungskosten: Fahrtweg kilometergenau abrechnen
- Beweislastumkehr bei Bedarfsgemeinschaft tragende Tatsachen muss Behörde beweisen
- Wohnungserstausstattung umfasst keinen Kinderschreibtisch
- Kontoauszüge: Bei Missbrauchsverdacht komplett vorlegen
- Keine Regelsatzkürzung während Mutter-Kind-Kur
- Umfang der Mitwirkungspflicht bezügl. Einkommensverhältnissen
- Unfallversicherungsrente ist anrechenbares Einkommen
- Wertvoller Gewinn (Preisausschreiben) ist Einkommen
- Keine BG vor 1jährigem Zusammenleben wenn nicht nachweisbar
- Anforderungen an Einkommensfeststellung bei Einstandsgemeinschaft
- Schadensersatz für Autoreparatur ist kein anrechenbares Einkommen
- Erbschaft während Alg II-Bezug ist Einkommen, kein Vermögen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate ungeschwärzt vorlegen 1
- Getrennt lebende Eheleute erhalten Alg II für Singles
- Gewinn in Preisausschreiben ist auch Einkommen
- Scheidungskinder können bei beiden Eltern zur BG gehören
- Kein Abzug vom ALG II für Kinder mit getrennt lebenden Elter
- Brille muss aus Regelsatz finanziert werden
- Vor 1jährig. Zusammenleben meist keine Einstandsgemeinschaft
- Einkommensanrechnung bei Einkommen nur für Monatsteil
- Krankenhaustagegeld nur teilweise als Einkommen anzurechnen
- Abgrenzung Einkommen ./. Vermögen bei Lohnnachzahlung
- Enge räumliche Gemeinschaft spricht für Einstandsgemeinsch.
- Kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bei Eheleuten
- Zinserträge; Einnahmeaufteilung auf größeren Zeitraum
- Kein Ernährungsmehrbedarf bei Hyperlipidämie/Adipositas
- Gemeinsames Konto bedeutet nicht immer Bedarfsgemeinschaft
- Vor 1-jähr. Zusammenleben i.d.R. keine Einstandsgemeinschaft
- Anrechnung von "Stief"elterneinkommen auf Kindes-Anspruch?
- Kontoauszüge der letzten drei Monate ungeschwärzt vorlegen 2
- Anrechnung von Kindergeld
- Bafög Beziehern darf das Kindergeld nicht angerechnet werden
- ALG II Empfänger ist Steuerklassen-Wechsel zuzumuten
- Anspruch nach §22 Abs.7 SGB II
- Stationäre Verpflegung auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar I
- Stationäre Verpflegung auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar II
- Guthaben bei Gasversorger nicht auf ALG II anrechnen
- Stationäre Verpfl. auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar III
- Stationäre Verpflegung auch ab 1.1.2008 nicht anrechenbar IV
- Anrechnung von Kindergeld II