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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II - Wohnung und Miete


  1. BITTE ZUERST LESEN!
  2. Kosten der Baby-Erstausstattung
  3. Umzug in teurere, aber noch "angemessene" Wohnung
  4. Pauschalabzüge für Warmwasser und Strom zu hoch
  5. Stromkosten dürfen nicht direkt an Energieversorger gehen
  6. Schulden aus rückständiger Stromrechnung
  7. Übernahme von Umzugskosten auch ohne vorherige Zusage
  8. Wohngeldtabelle: nur mit Zuschlag Maßstab für Angemessenheit
  9. Sozialamt muss Umzug bezahlen
  10. KdU sind bei Wohngemeinschaft nach Kopfzahl aufzuteilen
  11. Maßstäbe für Angemessenheit der Miete (Nordrhein-Westfalen)
  12. Für Kündigungsfrist muss auch "zu hohe" Miete gezahlt werden
  13. Behörde darf keine Vermieterbescheinigung verlangen
  14. Individuelle Wohnungsansprüche werden nicht berücksichtigt
  15. Wohnung ohne Bad unzumutbar
  16. Höhere Stromrechnung: Alg II-Träger muss Kredit gewähren
  17. Kommunen müssen Schönheitsreperaturen erstatten
  18. Mietobergrenzen müssen realistisch festgelegt werden
  19. Keine Mietübernahme trotz Einhaltung örtl. Mietobergrenze
  20. Wohngeldtabelle kein Maßstab für Angemessenheit der Miete
  21. Mietobergrenze: Kein Unterschied bei Wohnungswechsel
  22. Zu hohe Miete bei beabsichtigtem Umzug
  23. Wohngemeinschaft: nicht einfach Werte für 2er-BG halbieren
  24. Unkündbarer Mietvertrag bewahrt nicht vor Umzug
  25. Schönheitsreparaturen fallen nicht unter ALG-II-Regelsatz
  26. Zu hohe Miete: Anforderungen an Alternativ-Suche II
  27. Zu hohe Miete: Anforderungen an Alternativ-Suche I
  28. Umzug in Ein-Zimmer-Wohnung ist zumutbar
  29. Maßstäbe für Angemessenheit der Miete (Baden-Württemberg)
  30. Warmwasserabschlag von 18 % der Heizkosten
  31. Wohnung zu teuer: Alle Suchmöglichkeiten ausschöpfen
  32. Wohnbedingungen für Kinder wichtig für "Angemessenheit&
  33. Vorherige Zustimmung zu objektiv notwendigem Umzug nicht zwingend
  34. Behörde darf nicht pauschal "angemessene Wohnung" fordern
  35. Kein Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten
  36. Hausbesuch verweigert - Trotzdem Anspruch auf Sozialhilfe
  37. Kein Abzug von der Miete bei möblierter Wohnung
  38. Angemessene Miete kann unter Wohngeld-Tabellenwerten liegen
  39. Sozialamt muss Mietrückstände übernehmen
  40. Untermieter sind für Hartz-IV-Empfänger zumutbar
  41. Wohnungserstausstattung darf nicht nur darlehensweise gewährt werden
  42. Anforderungen an billigere Wohnung müssen präzis sein
  43. Kündigungsfristen schützen bei Hartz-IV nicht
  44. Wohnungsmiete abhängig von örtlichen Faktoren
  45. Umgangsrecht für Kind kann Wohnraumbedarf erhöhen
  46. Mietminderung wegen Hartz IV-Kunden
  47. Voller Alg II-Regelsatz bei Haushaltsgemeinschaft mit Eltern
  48. Hartz-4-Miete hängt auch vom Wohnungsmarkt ab
  49. Auch für Eigentümer nur "angemessene" Unterkunftskosten II
  50. Hartz-IV-Empfänger nicht in ländliche Gebiete abschieben
  51. Wie nachweisen, dass kein billigerer Wohnraum verfügbar ist?
  52. Stromkosten über € 20,74 im Monat sind Kosten der Unterkunft
  53. Gardinen gehören zur Wohnungserstausstattung
  54. Keine Mietschuldenübernahme bei unangemessener Wohnung
  55. Möblierte Wohnung: Übernahmepflicht ganzer Miete umstritten
  56. Berechnung der "ungedeckten Wohnkosten" nach § 22 Abs. 7 SGB
  57. Darlehen für Mietkaution nicht gegen Alg II aufrechnen
  58. Maßstäbe für Angemessenheit der Miete (Niedersachsen)
  59. Kosten der Unterkunft bei Alg II nur für Monatsteil
  60. Angemessene KdU bei Wohngemeinschaft anders als bei Paar
  61. Angemessene Wohnungsgröße bei Single mit Scheidungskindern
  62. Angemessenheit von KdU - maßgebliches Marktsegment
  63. Mietkautionsdarlehen nicht mit laufendem Alg II verrechnen
  64. KdU-Angemessenheitsvorschrift nicht "aus den Fingern saugen"
  65. Abzug für Warmwasserbereitung nur bis € 6,22
  66. Erstausstattung bei Trennung vom Partner
  67. Alg II-Träger muss Stromschulden übernehmen
  68. ALG II Träger muss Stromschulden übernehmen / Teil 2
  69. ALG II Träger muss Stromschulden übernehmen / Teil 3
  70. Mietkautionsdarlehen ist kein Darlehen nach §23 SGB II
  71. Zusicherung zum Umzug nicht erforderlich für Kostenübernahme
  72. Hausbesuche müssen nicht geduldet werden
  73. Angemessenheit der Unterkunftskosten
  74. Hartz IV Mietrecht: Miete wird in zukunft an den Vermieter ü
  75. Hartz IV: Umzug in größere Wohnung muss gerechtfertigt sein