Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alleinerziehendenzuschlag wenn Ehemann in Haft ist?
Schneida
20.01.2005, 23:49
Wer gilt als denn als alleinerziehend bei HARTZ IV?
Bin ich auch alleinerziehend wenn mein Ehepartner längere Zeit von der Familie getrennt lebt? oder genauer gesagt wenn er in Haft ist?
ALN - Robot
20.01.2005, 23:56
Sind Sie unverheiratet und leben alleine
oder in einer (Zweck-)Wohngemeinschaft, gelten Sie als alleinstehend.
Forumadmin
13.12.2006, 13:56
Ausführliche Infos zum Thema Alleinerziehend (http://www.arbeitslosennetz.de/content/category/17/358/76/) findest du im ALN - Portal
StephanK
13.12.2006, 16:32
Meiner Meinung nach bist Du alleinerziehend.
Die Vorschrift zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, der § 21 Abs. 3 SGB II lautet:
Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennenDie Begriffe "leben" und "sorgen" beziehen sich auf die tatsächliche Situation.
Die Durchführungshinweise der Bundesagentur zu § 21 SGB II (das ist die amtliche Interpretationshilfe für Sachbearbeiter/innen) lauten allerdings: Allein erziehend sind Personen, die allein stehend sind und mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und allein für die Erziehung sorgen.Allein stehend bist Du natürlich nicht, aber eigentlich in einer noch schlechteren Situation als Mütter, die Unterhaltsleistungen vom nicht verheirateten Vater erhalten, denn Dein Mann kann ja weder tatsächlich bei Kinderpflege und -erziehung helfen noch finanziell zu Eurem Unterhalt beitragen.
Deswegen meine ich, dass die Einschränkung auf allein stehende in den Durchführungshinweisen dem Gesetz (das im Range darüber steht) widerspricht.
Beantrage also mal den Alleinerziehendenzuschlag.
Wahrscheinlich wird er abgelehnt werden, und es ist dann an Dir, zu überlegen, ob Du die Sache gerichtlich weiterverfolgst. Ich hielte das für aussichtsreich.
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