bamse
14.07.2005, 12:18
Hallo allerseits,
habe gegen einen Arbeitslosengeld II Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung (u.a.) dass die Kosten für die Garage in Höhe von 40 € nicht übernommen wurden zumindest für 6 Monate bis eine geeignete Wohnung ohne Garage gefunden wird.
Die AA lehnt das ab mit dem Hinweis eine Garage nicht zu den Unterkunfskosten zählt.
Zitat:“
Die Kosten für die Garage in Höhe von monatlich 40,- ~ zählen nicht zu den Unterkunftskosten i.S.d. §22 SGB II. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter Unterkunft alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon zu verstehen, die tatsächlich geeignet sind, vor den Unbilden der Witterung zu schützen und ein Mindestmaß an Privatheit sicherstellen. Davon ist bei einer Garage nicht auszugehen. –Zitat-Ende.
Ist eine solche Entscheidung nicht ein Schlag ins Gesicht von Millionen brav arbeitender und steuerzahlender Menschen , wenn Millionen von Arbeitslosengeld II –Empfängern die Miete aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es doch auch geeignete Unterkünfte gibt wie Ställe, Kasernen, leerstehende Fabrikanlagen, ehemalige Arbeits- und Konzentrationslager die ebenso gut vor den Unbilden der Witterung schützen wie teure Wohnungen ??
Ein Arbeitscheuer, Fauler und Asozialer
habe gegen einen Arbeitslosengeld II Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung (u.a.) dass die Kosten für die Garage in Höhe von 40 € nicht übernommen wurden zumindest für 6 Monate bis eine geeignete Wohnung ohne Garage gefunden wird.
Die AA lehnt das ab mit dem Hinweis eine Garage nicht zu den Unterkunfskosten zählt.
Zitat:“
Die Kosten für die Garage in Höhe von monatlich 40,- ~ zählen nicht zu den Unterkunftskosten i.S.d. §22 SGB II. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter Unterkunft alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon zu verstehen, die tatsächlich geeignet sind, vor den Unbilden der Witterung zu schützen und ein Mindestmaß an Privatheit sicherstellen. Davon ist bei einer Garage nicht auszugehen. –Zitat-Ende.
Ist eine solche Entscheidung nicht ein Schlag ins Gesicht von Millionen brav arbeitender und steuerzahlender Menschen , wenn Millionen von Arbeitslosengeld II –Empfängern die Miete aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es doch auch geeignete Unterkünfte gibt wie Ställe, Kasernen, leerstehende Fabrikanlagen, ehemalige Arbeits- und Konzentrationslager die ebenso gut vor den Unbilden der Witterung schützen wie teure Wohnungen ??
Ein Arbeitscheuer, Fauler und Asozialer