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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsdefinition der Behörden


bamse
14.07.2005, 12:18
Hallo allerseits,
habe gegen einen Arbeitslosengeld II Bescheid Widerspruch eingelegt mit der Begründung (u.a.) dass die Kosten für die Garage in Höhe von 40 € nicht übernommen wurden zumindest für 6 Monate bis eine geeignete Wohnung ohne Garage gefunden wird.

Die AA lehnt das ab mit dem Hinweis eine Garage nicht zu den Unterkunfskosten zählt.
Zitat:“
Die Kosten für die Garage in Höhe von monatlich 40,- ~ zählen nicht zu den Unterkunftskosten i.S.d. §22 SGB II. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter Unterkunft alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon zu verstehen, die tatsächlich geeignet sind, vor den Unbilden der Witterung zu schützen und ein Mindestmaß an Privatheit sicherstellen. Davon ist bei einer Garage nicht auszugehen. –Zitat-Ende.

Ist eine solche Entscheidung nicht ein Schlag ins Gesicht von Millionen brav arbeitender und steuerzahlender Menschen , wenn Millionen von Arbeitslosengeld II –Empfängern die Miete aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es doch auch geeignete Unterkünfte gibt wie Ställe, Kasernen, leerstehende Fabrikanlagen, ehemalige Arbeits- und Konzentrationslager die ebenso gut vor den Unbilden der Witterung schützen wie teure Wohnungen ??

Ein Arbeitscheuer, Fauler und Asozialer

Betroffener
14.07.2005, 12:48
:welcome: bamse,

ich habe Deinen Beitrag mal etwas weniger "schreiend" gemacht - denn auch das wird Dir nicht weiter helfen.

Die Regeln sind hier leider so wie sie sind. Das "Häuschen" fürs Auto gehört leider nicht dazu.

Wenn Du Dich vorher etwas mehr informiert hättest (meist kommt das ALG II nicht über Nacht, sondern vielfach nach ALG I), hättest Du die Garage auch schon vorher kündigen können.

Mir gefällt das und noch mehr vieles andere auch nicht, aber damit müssen wir erstmal leben und an unsere Volksvertreter und Regierenden rangehen, damit sowas geändert wird (oder gar nicht erst eingeführt wird).

bamse
14.07.2005, 14:05
hallo Spargelstecher,

Danke für die Belehrung darüber, wann ALG II kommt: Es kommt / kam bei jedem anders: Bei dem einen nach ALG 1, beim anderen nach der Sozialhilfe und bei mir nach 20 Jahren Selbständigkeit. So schnell kann man ganz schnell tief fallen ohne vorher seine Garga kündigen zu können.
Wenn das denn überhaubt machbar ist, denn vielfach möchten die Vermieter nicht, dass man die Garage untervermietet oder lassen es gar nicht zu.

StephanK
14.07.2005, 14:07
Die AA lehnt das ab mit dem Hinweis eine Garage nicht zu den Unterkunfskosten zählt.
Zitat:“
Die Kosten für die Garage in Höhe von monatlich 40,- ~ zählen nicht zu den Unterkunftskosten i.S.d. §22 SGB II. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind unter Unterkunft alle baulichen Anlagen oder Teile hiervon zu verstehen, die tatsächlich geeignet sind, vor den Unbilden der Witterung zu schützen und ein Mindestmaß an Privatheit sicherstellen. Davon ist bei einer Garage nicht auszugehen.
Hmm - das passiert, wenn Zitate aus dem Zusammenhang gerissen werden (was hier offenbar der ALG II-Träger getan hat). Das Zitat stammt mit 99 %iger Sicherheit aus einer Entscheidung, in der es darum ging, wie eine Garage im Zusammenhang des Bau(planungs)rechts einzuordnen ist, denn dort spielt es eine Rolle, ob irgendwelche Baulichkeiten für den Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Es ist zumindest gewagt, darauf zurückzugreifen, um zu begründen, dass Garagenmiete nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört.
Trotzdem ist es im Ergebnis meiner Meinung nach richtig. Der PKW gehört nun mal nicht zur Bedarfsgemeinschaft und hat dann auch kein eigenes Zimmerchen zu beanspruchen.

bamse
14.07.2005, 14:28
Danke für den Hinweis, ich werde die Verantwortlichen mal fragen, auf welche Rechtssprechung man sich da bezieht.
Schliesslich gehts ja auch nur über die Übernahme für 6 Monate

Heil Hartz