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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG I ?


lotte72
16.09.2008, 14:23
Hallo an alle,

eine kurze und wahrscheinlich für viele, eine einfach zu beantwortende Frage?

Hat es Sinn einen Antrag auf ALG1 zu stellen, wenn ich seit 04/2005 Hausfrau bin, aber davor länger als 365 Tage (inkl. Erziehungjahr) in einem Arbeitsverhältnis stand?

Seebarsch
16.09.2008, 16:41
Hallo lotte72,
:welcome:
nein das hat keinen Sinn. Ein Anspruch auf Alg entsteht erst dann, wenn vor der Arbeitslosmeldung innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr Beschäftigung war.
Insofern könnte dein Antrag nur abgelehnt werden!
:confused:

Betroffener
16.09.2008, 21:05
Ergänzungsfrage:
Hast Du nach bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses im April 2005 wenigstens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen?
Wenn JA, hättest Du einen Anspruch bis März 2009.

Wenn NEIN, dann gilt die Aussage von Seebarsch und Du hast aus Unwissenheit Dir zustehendes Arbeitslosengeld schlicht verschenkt.

lotte72
25.09.2008, 11:26
Ergänzungsfrage:
Hast Du nach bei Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses im April 2005 wenigstens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen?
Wenn JA, hättest Du einen Anspruch bis März 2009.

Wenn NEIN, dann gilt die Aussage von Seebarsch und Du hast aus Unwissenheit Dir zustehendes Arbeitslosengeld schlicht verschenkt.


Hallo Betroffener,
die Antwort lautet Nein! Somit habe ich Pech gehabt. Als ich damals ALG1 beantragen wollte sagte mir eine Sachbearbeiterin, wenn ich zu Hause bleibe und die Kinder betreue brauche ich keinen Antrag stellen da ich ja nicht arbeitssuchend bin (mit kleinen Kindern auch zeitlich nicht möglich). Daher finde ich die Beratungspflicht (Informationspflicht) schlichtweg verletzt. Wäre ich richtig beraten gewesen, hätte ich sicher einen Antrag gestellt und nach deiner Aussage noch Anspruch auf ALG1.
Ich denke, da kann ich jetzt im Nachhinein nichts mehr daran ändern.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich meinen in der Zwischenzeit angefangenen Studium ohne Abschluß beende. Kann ich dann einen Antrag stellen und einen Anspruch darauf?

Jedenfalls vorab schon vielen Dank für die Antwort und für die Info.

Seebarsch
25.09.2008, 20:09
Hallo, Lotte 71,
hast du ebentuell einen Zeugen für die damalige, unglaubliche Auskunft?
Wenn ja, wäre da was zu machen!
Ein Studium ist nicht versicherungspflichtig. Da kann man keinen Alg Anspruch erwerben!
:?