Codeman
16.09.2008, 17:04
Gericht: Sozialgericht Lüneburg
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: S 30 AS 1178/08 ER
Datum: 01.08.2008
Kernaussagen:
1. Das Sozialgericht schliesst sich den Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen vollumfänglich an (Link zum Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=100059))
2. Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.06.2008 ändert nichts an der Rechtsauffassung.Das Bundessozialgericht gibt ferner an,dass es nur für die Zeit bis zum 31.12.2007 entscheiden brauchte.Allerdings sieht das Bundessozialgericht bei der neuen ALG II Verordnung ab dem 1.1.2008 erhebliche Bedenken.
3. Auf Grund dieser Bedenken und der noch nicht entschiedenen neuen Rechtslage scheint §2 Abs. 5 ALG II - Verordnung keine geeignete Grundlage zur Reduzierung der Regelleistung zu sein.
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: S 30 AS 1178/08 ER
Datum: 01.08.2008
Kernaussagen:
1. Das Sozialgericht schliesst sich den Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen vollumfänglich an (Link zum Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=100059))
2. Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.06.2008 ändert nichts an der Rechtsauffassung.Das Bundessozialgericht gibt ferner an,dass es nur für die Zeit bis zum 31.12.2007 entscheiden brauchte.Allerdings sieht das Bundessozialgericht bei der neuen ALG II Verordnung ab dem 1.1.2008 erhebliche Bedenken.
3. Auf Grund dieser Bedenken und der noch nicht entschiedenen neuen Rechtslage scheint §2 Abs. 5 ALG II - Verordnung keine geeignete Grundlage zur Reduzierung der Regelleistung zu sein.