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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wegen Krankheit


spritti
16.09.2008, 16:35
Hallo,

folgendes Problem: Ich habe meinen Arbeitsvertrag selbst gekündigt, da ich diesen nicht mehr ausüben kann. Ich war als Hausmeister beschäftigt, und hatte ca. 10 Filialen einer Einzelhandelskette mit Mietwohnungen zu betreuen.

Ich war also laufend auf den Beinen, mußte Leitern steigen zum Lampentausch, Deckenplatten usw....
Nun aber zur Problematik: Ich habe einen angeborenen Klumpfuß, der mir bei längerem Stehen gehen usw. sehr zu schaffen macht...Schmerzen, Anschwellung. Mir wurde durch ein ärtzl. Gutachten bescheinigt, das ich nicht imstande bin, eine vollschichtig stehende, gehende Tätigkeit, sowie Arbeiten unter Absturtzgefahr (Leitern) auszuüben. Dazugekommen ist jetzt noch eine Schulterop (Schulter wurde mit 2 Ankern befestigt) und eine abgerissene Bizepssehne. Hab 30%, will aber jetzt aufgrund der Schulter und Bizepssehne einen Verschlechterungsantrag stellen.

Heute habe ich Post vom Arbeitsamt bekommen, mit der Androhung einer 3 monatigen Sperrzeit. Fall wird noch geprüft, da ich erst noch vom AA Arzt untersucht werde. Der vorläufige Bewilligungsbescheid, für nach der evtl Sperrzeit ist schon da.

Was soll ich machen. Gleich Widerspruch einlegen, oder erst warten, bis der Sachbearbeiter, den Befund vom AA Arzt hat, um zu sehen ob ich wirklich gesperrt werde. Was mach ich wenn ich gesperrt werde, obwohl ich laut Gutachten, nicht vollschichtig stehend arbeiten kann, aber der AA Arzt anderer Meinung ist!!

Was ratet Ihr mir??

Vielen dank im voraus für die Antworten

Seebarsch
16.09.2008, 17:02
Hallo spritti,
hast du der Agentur denn bei der Antragsabgabe aussagekräftige Atteste deines behandelnden Arztes vorgelegt?
Normalerweise entscheidet die Agentur in solchen Fällen nämlich sofort, ohne den Amtsarzt erst einzuschalten!
Gruß

spritti
16.09.2008, 17:08
Hallo spritti,
hast du der Agentur denn bei der Antragsabgabe aussagekräftige Atteste deines behandelnden Arztes vorgelegt?
Normalerweise entscheidet die Agentur in solchen Fällen nämlich sofort, ohne den Amtsarzt erst einzuschalten!
Gruß

Hallo, ja ich habe die Gutachten beigelegt, aber dort ist noch nicht die Schulter und der Bizepssehnenabriss erwähnt. Meine Vermittlerin hat den AA Arzt eingeschaltet, vielleicht hat sie mir nicht geglaubt, oder will sich überzeugen, das ich eine solche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eventuell Reha (Umschulung)???

Dirk_.
16.09.2008, 17:15
Hallo spritt,

Die Frage mit den Attesten hat Seebarsch ja schon gestellt.

Wenn sich der Fall so darstellt, wie du Ihn schilderst, dann wird es wohl keine Sperre geben. Ist aber nur meine eigene Meinug.

Zu deinem Krankheitsbild. Wenn du schon bescheinigungen deines Artztes hast, so kann der AA diese nicht so einfach ignorieren.

Wann ist den Termin beim AA. Ist dieser noch in der Widerspruchsfrist?.
Wenn nicht, dann würde ich schon Widerspruch einlegen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß
Dirk

spritti
16.09.2008, 17:21
Hallo spritt,

Die Frage mit den Attesten hat Seebarsch ja schon gestellt.

Wenn sich der Fall so darstellt, wie du Ihn schilderst, dann wird es wohl keine Sperre geben. Ist aber nur meine eigene Meinug.

Zu deinem Krankheitsbild. Wenn du schon bescheinigungen deines Artztes hast, so kann der AA diese nicht so einfach ignorieren.

Wann ist den Termin beim AA. Ist dieser noch in der Widerspruchsfrist?.
Wenn nicht, dann würde ich schon Widerspruch einlegen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß
Dirk


Hallo, der Termin beim AA Arzt war am selben Tag, als das Schreiben (evtl. Sperre) des zuständigen Sachbearbeiters erstellt wurde. Soll ich erst mal abwarten mit Widerspruch, vielleicht hat sichs ja überschnitten

Das Gutachten stammt allerdings nicht von meinem Hausarzt, sonder von einem Gutachter der LVA. Das zählt doch auch , oder??

Seebarsch
17.09.2008, 17:57
Hallo spritti,
wenn die Sperrzeit vorläufig festgesetzt wurde, kannst du dagegen auch keinen Widerspruch einlegen.
Den könntest du erst dann einlegen, wenn die Sperrzeit endgültig festgesetzt wird und du den Bescheid über die Sperrzeit hast. Gegen kannst und solltest du Widerspruch einlegen!
:razz:

spritti
18.09.2008, 11:21
@ Seebarsch
Hmm, hab jetzt aber schon Widerspruch gegen den vorläfigen Bewilligungsbescheid eingelegt, da ich nicht einseh, 3 Monate kein Geld zu bekommen
Genaus gut, könnten sie ja auch sagen, wir geben ihnenALG1 als Vorschuss, bis das endgültig geklärt ist, und dann ne evtl Rückzahlung.

Na, warten wir das ganze mal ab, die müssen sich ja jetzt auf meinen Widerspruch melden.

gruß spritti

Roady
18.09.2008, 11:51
..... die müssen sich ja jetzt auf meinen Widerspruch melden.



Jaaa, innerhalb des nächsten halben Jahres ;-)

spritti
18.09.2008, 12:53
Jaaa, innerhalb des nächsten halben Jahres ;-)

Na mal abwarten, kenn dort noch einige, war damals dort für 2 Jahre beschäftigt. Falls es mir zulange dauert, werd ich die mal kontaktieren.

Gruß spritti