ALN - Robot
05.09.2006, 23:34
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Arbeitslose dürfen eine Bewerbung nicht so formulieren, dass der potenzielle Arbeitgeber sie gleich zur Seite legt, so ein Urteil des Bundessozialgerichts in Karlsruhe. Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,3974860,00.html)
Arbeitslose dürfen eine Bewerbung nicht so formulieren, dass der potenzielle Arbeitgeber sie gleich zur Seite legt, so ein Urteil des Bundessozialgerichts in Karlsruhe. Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,3974860,00.html)