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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seit wann sind die ALG II Anträge für für Drei Monate gültig


Lacri2005
14.07.2005, 20:47
hallo...ich frage mich seid geraumer zeit,warum ALG II für sechs monate gewährt wird...so wie es auch noch beim arbeitsamt war...und seid das die eigene stadtverwaltung bei mir/ uns macht...werden nur drei monate ALG II bewilligt...

jetzt kann ich wohl noch diesen monat diese pdf-kopie(fortzahlungsantrag) dort einreichen,damit mir nach dem 30.09.2005 noch leistungen zustehen...grummel...

vor allem,die stadt wollte nochmals die schon damals bei dem arbeitsamt vorliegenden unterlagen KOMPLETT neu haben...obwohl sich nichts geändert hat und hatte...DABE hat das arbeitsamt unserer stadtverwaltung die gesamten unterlagen zukommen lassen...d.h. die stadt hatte sie vorliegen....

was soll denn das nun wieder...kocht da jeder sein eigenes süppchen????

mfg Lacri

Betroffener
14.07.2005, 21:56
Hallo Lacri2005,

leider ist in Deinem Profil kein Ort eingetragen.

Üblicherweise werden 4 - 6 Monate beim Erstantrag und dann weitere 6 Monate bei den Folgeanträgen gewährt. So steht es wohl auch im Gesetz.

Könnte es aber sein, daß Du einen Zuverdienst hast?
Dann wird es so sein, dass Dein Träger diesen gesetzlich korrekt zum 01. Okotber 2005 richtig anrechnen will, mit dann geltenden höheren Freibeträgen (oder das grundsätzlich aus diesem Grund so macht)

Zum einen soll damit eine Entzerrung vorgenommen werden und die Arbeitsbelastung gleichmässiger verteilt werden, damit zu den Haljahresterminen nicht überall die Hölle losbricht, zum anderen ist die A2LL-Software erst im nächsten Jahr soweit, das die Gesetzesänderung beim Zuverdienst eingearbeitet ist. Das müssen die Sachbearbeiter also alles zu Fuß machen.

Zusätzlich kocht natürlich leider jede Kommune ihr lokales Süppchen und vergißt manchmal auch das umrühren).

StephanK
14.07.2005, 22:03
Hallo Lacri,
Du bist nicht der (oder die?) einzige aus einer der Städte oder einem der Landkreise, die ALG II komplett selbst managen, der sich über die Handhabung beklagt. Ich glaube, dort ist bei den Mitarbeitern noch einiges mehr an Sozialamts-Mentalität vorhanden als bei den ARGEn. Das soll heißen: ein generelles Misstrauen gegenüber den "Kunden" mit der Folge einer oft äußerst kleinlichen Handhabung. Dazu gehört dann auch, die Bewilligungszeiträume so extrem kurz zu halten, weil man unterstellt, dass Leute sich nicht abmelden, wenn sie Arbeit haben usw.
Verwaltungstechnisch scheint das auch nicht gut zu funktionieren: Wahrscheinlich sitzen sowohl Arbeitsagentur als auch Kommunalverwaltung wie die Glucken auf ihren jeweiligen Akten. Es ist schon ein Ärgernis... :-x
Immerhin: "Optionskommune" heisst auch kommunalpolitische Verantwortung - und da lässt sich oft eher etwas bewegen als bei den ARGEn, bei denen der träge Koloss Arbeitsagentur im Boot sitzt. Und an die Kommunalpolitik(er) kommst Du viel leichter dran!

Lacri2005
14.07.2005, 23:30
komme ausm kreis unna...

und unsere popelige kleine stadtverwaltung in fröndenberg meint,sie müsse nur vom 01.07.05 - 30.09.05 bewilligen...

..wenn sechs monate gesetzlich ist...warum halten die sich dann net dran...???

jetzt kann ich nächste woche erst mal nen termin machen zur abgabe des ausgedruckten folgeantrages...zuschicken tun die den nämlich nur über nürnberg...und wenn,dann nur nach ablauf von sechs monaten...aber die stadt hat nur drei monate bewilligt...


..nein,ich habe keinen zuverdienst...nicht im geringsten..schön wäre es...tz

..sorry..der lacri..bin männl. hihihi

gruss

StephanK
15.07.2005, 07:31
Stimmt schon, darüber steht was im Gesetz:
§ 41 SGB II - Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
"Sollen" bedeutet in der Gesetzessprache: Das ist der Regelfall; für Ausnahmen davon muss es eine nachvollziehbare Begründung geben. Anfang dieses Jahres, als das ALG II neu anlief, hat man ganz bewusst innerhalb der Behörden unterschiedlich lange bewilligt, damit die Verlängerungsanträge nicht alle auf einmal kommen und das gleiche Chaos wieder ausbricht wie Ende letzten / Anfang dieses Jahres. Also etwa nach dem Motto: Namensanfangsbuchstaben A-H bekommen sechs Monate bewilligt, I-Q fünf Monate und r-Z vier Monate.
Um die Sache mit den Nachfolgeanträgen zu entzerren war das auch o.k., aber DANACH gilt natürlich die normale Sechsmonatsregel.
Hak da nur mal nach! Wie gesagt: Wenn man von einer Soll-Vorschrift abweicht, muss man es vernünftig begründen können!

Lacri2005
15.07.2005, 10:44
als es noch das arbeitsamt bearbeitet hat,bzw die arge, wurde auch für 6 monate bewilligt...

..nun macht es unsere stadt,sozialamt wohl, und die bewilligen wie gesagt nur 3 monate...

sie SOLLEN gewähren??...ist mir scheinbar eine KANN-Bestimmung...und keine MUSS-Bestimmmung...*sauerbin* :-x

Hmm...welche gründe??...die eigentlichen gründe gehen nicht mal aus dem bewilligungsschreiben hervor...nur nen bekannter sagte mir(der auch nur drei monate bewilligt hat), die stadt würde das so machen,weil sie sich damit dem ganzen ansturm der anträge ersparen wolle und auch ne ordnung darein setzen wollen/wollten... :shock:

..hat denn schon mal jemand so einen ausgedruckten fortzahlungsantrag abgegeben und bewilligt bekommen???...nicht das die stadt hinterher noch meint,das sei kein rechtsgültiges antrags-formular....und von denen schon gar nicht...


unsere komunen haben doch echt den schuss nicht gehört...


gruss

StephanK
15.07.2005, 11:07
..nun macht es unsere stadt,sozialamt wohl, und die bewilligen wie gesagt nur 3 monate...
sie SOLLEN gewähren??...ist mir scheinbar eine KANN-Bestimmung...und keine MUSS-Bestimmmung...*sauerbin* :-xNö, ist mitten dazwischen! Ich habe versucht, es zu erklären, was das "soll" heisst. Wenn Du sozusagen eine Stufenleiter der Verbindlichkeit aufzeichnest, dann hast Du drei Stufen:
KANN (mehr oder weniger freies Ermessen der Behörde; siehe Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#32))
SOLL (bindend außer in begründungsbedürftigen Ausnahmefällen)
MUSS (wenn Voraussetzung x gegeben, muss zwingend y entschieden werden)

..Hmm...welche gründe??...die eigentlichen gründe gehen nicht mal aus dem bewilligungsschreiben hervor..Wie gesagt: nachhaken! Du bezahlst diese Verwaltung mit Deinen Steuergeldern, und diese Verwaltung ist für Dich da, nicht umgekehrt - also hast Du auch Anspruch darauf, dass Entscheidungen ordentlich begründet werden.

...nur nen bekannter sagte mir(der auch nur drei monate bewilligt hat), die stadt würde das so machen,weil sie sich damit dem ganzen ansturm der anträge ersparen wolle und auch ne ordnung darein setzen wollen/wollten... Bei der ersten Antragsflut hatte das, wie gesagt, seinen guten Sinn, aber jetzt nicht mehr: diese kurzen Bewilligungsperioden machen ja mehr Arbeit. Dahinter wird vermutlich schon das von mir bereits erwähnte "amtliche Misstrauen" stecken.

Zu Deiner Frage nach den Formularen kann ich nichts sagen, weil ich nicht in einer Kommune lebe, die das in eigener Regie machen würde. Ich denke aber, dass auch bei Dir die gleiche software verwendet wird (die werden sich kaum eine eigene gestrickt haben) und folglich die gleichen Formulare.

unsere komunen haben doch echt den schuss nicht gehört... :?: :-o
Nebenbei bemerkt: solche Dinge sind immer ein geeigneter Gegenstand für Leserbriefe an die Lokalzeitung - und in einer "Optionskommune" ist das ja ein lokalpolitisches Thema. Und natürlich kann man auch mal Mitglieder des Kommunalparlaments darauf ansprechen, wie sie dieses Verhalten der städtischen Behörde beurteilen.

Lacri2005
18.07.2005, 10:13
heute mal den anruf bei der stadt,wegen dem fortzahlungsantrag:

..anfrage wegen der abgabe des pdf-ausdruckes...

sagt mir doch glatt der kerl vonner stadt, soll ihn vier wochen vorher noch mal anrufen(ihm reichten drei bis vier wochen bearbeitung dafür?????)

..die drei monatsbewilligung läuft jedoch am 30.09.05 aus...

aussage von dem kerl:"Es kann sein das ich nur nur ne weiterzahlung mache...oder ich nochmal nen KOMPLETT neuen ALG II antrag haben WILL..mit einsicht in ihre sparbücher...konto...usw...oder ich nur nen Fortzahlungs-antrag von ihnen haben WILL"

sag mal leute,gehts denen noch gut...sind das nun allmählich willkür oder ist das noch rechtens??????? :-x

Es geht um eine Fortzahlung,wobei sich in den drei monaten nichts ge- oder verändert hat...und ich auch keinen dazuverdienst habe...

Jetzt meint der wohl,das er noch mal ALLES prüfen WILL...und wieder die rennerei zum vermieter..usw...usw...

MAN...die haben doch die gesamten UNTERLAGEN schon doppelt vorliegen...

scheint das Prinzip zu sein: ALLER GUTEN DINGE SIND DREI oder wie????

gruss

StephanK
18.07.2005, 10:57
Lacri, ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen und halte diese Praxis auch für äußerst fragwürdig. Es fällt auch auf, dass gerade dort, wo die Stadt- oder Kreisverwaltung die Betreuung von Langzeitarbeitslosen komplett übernommen hat - wie bei Dir - die Praxis besonders kleinlich und gegenüber den Arbeitsuchenden misstrauisch ausfällt. Meiner Vermutung nach kommt dass daher, dass dort die Tradition der Sozialämter fortgeführt wird, wo die Mitarbeiter schon immer darauf getrimmt sind, Leistungsmissbrauch zu wittern - jedenfalls stärker als das in den Arbeitsämtern verbreitet war.

Was Du berichtest riecht allerdings stark nach Willkür und Beliebigkeit. Da hilft wirklich nur die Lokalpolitik zu mobilisieren, also Ratsmitglieder anzuschreiben oder anzurufen, an die Zeitung zu gehen usw.

Deinen "Neuantrag", der natürlich gar keiner ist, wirst Du leider trotzdem erst mal abgeben müssen, wenn Du nicht ab 1.10. auf dem Trockenen sitzen willst... Deine Mietzahlung kannst Du aber auch dadurch nachweisen, dass Du die entsprechenden Kontoauszüge vorlegst (in Kopie, die nicht einschlägigen Stellen geschwärzt, weil die das Amt nix angehen). Oder zahlst Du Deine Miete bar?

Lacri2005
18.07.2005, 11:04
kann meine miete nicht ausweisen...da ich bei der oma wohne...und wir die vereinbarunge haben,das sie alles überweist....und ich ihr nur meinen anteil auf die hand retour gebe......


gruss

StephanK
18.07.2005, 12:12
Dann musst Du das eben "nach alter Väter Sitte" machen. Früher, als noch nicht alles per Girokonto erledigt wurde, waren Mietzahlungen in bar recht verbreitet (frag Deine Oma! :-) )
Kauf Dir im Schreibwarengeschäft einen Quittungsblock und lass Dir das, was Du ihr monatlich gibst, jedes Mal von ihr quittieren, natürlich jeweils mit Angabe des Verwendungszwecks "Miete und Heizkosten" (wahrscheinlich könnt Ihr Deinen Heizkostenanteil ja nicht gesondert ermitteln, so dass das eine "Warmmiete" sein dürfte).
Die Leute im Amt werden vielleicht komisch gucken, aber so ist das völlig korrekt und auch gar nicht anders machbar.

Lacri2005
18.07.2005, 12:24
...was ist,wenn dem knipel vonner stadt das nicht reicht...und er die dazu passenden abbuchungen aufm kto.-auszug sehen will?

..sozusagen in schrift und bild...die kann ich ihm nämlich nicht auf heller und pfennig aufzeichnen... :-x


finde es schon gravierend lächerlich,wo wir angebl. nen datenschutz haben,das der knipel sparbücher und konto-auszüge nach "gut dünken" anfordern kann..bin froh,wenn ich am monatsende kein minus habe...und somit nicht in die "schuldenfalle" rutsche...

..ist nicht jeden monat immer einfach,noch nen positiven kto.stand zu halten...man weiss nei,was einem noch so treffen kann...und dann stahet man da...

gruss

StephanK
18.07.2005, 12:34
Kein Aber ! ;-)
...was ist,wenn dem knipel vonner stadt das nicht reicht...und er die dazu passenden abbuchungen aufm kto.-auszug sehen will?Was nicht ist, ist nicht, und kein Mensch kann Dir vorschreiben, wie Du Deine Zahlungsvorgänge abwickelst. Eine Quittung über die Barzahlung von Miete ist ein vollständig korrekter Nachweis, den keiner beanstanden kann, auch in Fröndenberg nicht. Nur weil irgendetwas heutzutage vielleicht ungewöhnlich ist, ist es deswegen noch lange nicht unzulässig. :P

Lacri2005
18.07.2005, 12:47
...oki...werden ja sehen,was dabei rauskommen wird.... :P

...danke dir erst ,mal für deine infos...halte dich/ euch mal aufm laufenden... :?

...wenn ich dann ev noch dieses jahr umziehen werde/ will...nach sachsen-anhalt....mal sehen,was dann noch so alles an schikane auf mich so zukommt/ zukommen kann.... :shock:


danke erst mal fürs erste heute....

gruss

Lacri2005
18.07.2005, 19:49
wäre über nen rat dankbar....

....vielleicht werde ich dieses Schreiben noch einmal brauchen...

geht um die anscheinende willkür der sozialämter... bei ALG II

...bin für hilfe und ratschläge immer offen...- danke im vorraus :P

Hiermit erhebe ich gegen den Sachbearbeiter Herrn ... vom Sozialamt ... eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der Dienstaufsichtsbeschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am (Datum) habe ich bei Herrn ... telefonisch um eine fristgerechte Abgabe des
ALG II- Fortzahlungsantrages gebeten. Diese Abgabe beläuft fahrungsgemäß in einem sechs - bis achtwöchigen Bearbeitungsrahmen. Meine ALG II-Leistung läuft jedoch zum 30.09.2005 aus, weil Herr ... nur die ALG II für drei Monate, anstatt der üblichen sechs Monate gewährt hat. Lt. Herrn ... Worten: Zu unserer Entlassung der Antragflut gewähren wir nur drei Monate.

(Auszug: § 41 SGB II - Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.)

Herr ... erwiderte mir, das es ihm reichen würde, wenn ich vier Wochen vor der ALG II-Leistung noch einmal bei Ihm anrufen würde! Was sich folglich mit einer Bearbeitungszeit von erfahrungsgemäß sechs bis acht Wochen widerspricht.

Des weiteren teilte mir Herr ... mit,das er entweder eine Weiterzahlung veranlassen kann/will oder gar ich nur einen Fortzahlungs-Antrag ausfüllen muss, wobei mir trotzdem ein Leistungsverzug entstehen würde. Es könnte aber auch sein, lt. Hern ... , das ich noch einmal einen kompletten ALG II-Antrag stellen müsste, mit Vorlage meines eh leeren Sparbuches und meiner Kontobewegungen, sowie der Unterlagen vom Vermieter usw..

Diese gesamten Unterlagen liegen Herrn ... schon bereits vor, in doppelter Ausführung.

Es handelt sich um eine Fortzahlung auf Basis des ALG II-Antrages, den Herr ... nur für drei Monate, anstatt der üblichen Soll-Bestimmung von sechs Monaten, gewährt hat. und kein Neu-Antrag, geschweige denn, Erst-Antrag.

Des Weiteren liegen Herrn ... die aktuellen Unterlagen, der Mietskosten und meiner nicht vorhandenen finanziellen Mittel vor(Die sich bis dato nicht geändert haben).
Ich begründe die nun vorliegende Beschwerde damit, das Herr ... meines Erachtens schaltet und waltet, wie er es gerade für richtig hält. Wo Herr ... willkürlich handeln kann, da scheint er es zu tun. Dieser Sachbearbeiter scheint seinen zu bearbeitenden Aufgaben nicht gewachsen zu sein und ist für eine stattliche Einrichtung meines Erachtens nicht tragbar.

Ich bin nicht bereit, eine derartige Verhaltensweise von Herrn ... ein weiteres Mal hinzunehmen. Herr ... zögert absichtlich meine Fortzahlung von ALG II unnötig hinaus. Seine willkürlichen Handlungen entsprechen nicht dem gesetzlichen Auftrag dieser staatlichen Behörde. Das Verhalten ist vielmehr von sachfremden Erwägungen getragen. Ich bitte, unverzüglich über meine Dienstaufsichtsbeschwerde zu entscheiden und mir umgehend eine Stellungnahme zukommen zu lassen.

Mit freundlich Grüssen

Lacri2005
18.07.2005, 19:55
das ganze ist nur mal ein vorschlag...weil ich eh denke,das diese beamten eh am längeren hebel sitzen, und das die eh nicht "kratzt"...


weil wie gesagt: formlos...usw...wie schon jemand mal hier zitiert hatte...