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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft mit ausländischem Ehepartner


expat
06.09.2006, 01:45
Hallo miteinander!

Bin nach 12 Jahren im Ausland (nein, leider nicht von einer deutschen Firma entsandt, daher kein Anspruch auf ALG-I) gerade wieder nach Deutschland zurückgezogen, da die Situation im Ausland (sprich Südamerika) allmählich lebensbedrohend war.

Seit 7 Jahren bin ich verheiratet, wir haben zwei kleine gemeinsame Kinder. Da meine Frau Ausländerin ist, war jemand der Meinung, sie hätte keinen Anspruch auf ALG-II in unserer kleinen Bedarfsgemeinschaft. Sie hat aber a) einen entsprechenden Aufenthaltstitel, ist b) Dipl.-Ing. und c) der deutschen Sprache noch nicht mächtig. Damit ist sie a) arbeitsfähig (weil ausgebildet und legal), aber b) kann ihr keine Arbeitsaufnahme zugemutet werden, da eines der Kinder deutlich unter 3 Jahren alt ist. Muß dazu vermerken, daß meine Frau mit den Kindern erst in zwei Wochen in Deutschland ankommt.

Als Ehefrau eines Deutschen und Mutter zweier deutschen Kinder müsste sie, da wir dann alle zusammen leben, Anspruch haben.

Hat jemand dazu eine Meinung oder, besser noch, eine gut basierte Antwort?

Danke an alle - and keep on fighting!

Upsala
06.09.2006, 10:09
Servus Expat!

Hier: Familiennachzug zu Deutschen (http://www.beamte4u.de/2396.html) findest du schon mal einige Hinweise. Hast du denn schon für dich Anträge gestellt, bewilligt bekommen?

StephanK
06.09.2006, 10:16
:welcome: expat,
auch wenn Ihre Frau derzeit wegen Kindererziehung ohnehin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist Voraussetzung ihrer Erwerbsfähigkeit im rechtlichen Sinne, dass sie eine Arbeitserlaubnis erhalten könnte. Das folgt aus § 8 SGB II: (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.Es sollte deswegen mit der Arbeitsagentur geklärt werden, ob sie eine Arbeitserlaubnis erhalten könnte oder nicht.
Wie diese Entscheidung ausfällt spielt nur rechtlich eine Rolle, finanziell aber nicht, denn sie würde im Fall, dass ihr keine Arbeitserlaubnis erteilt werden könnte, statt Arbeitslosengeld II Sozialgeld in gleicher Höhe erhalten; beides ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html) geregelt.

expat
06.09.2006, 12:18
Hallo Stephan,

danke auch für Deine und qualifizierte Antwort! Ich ziehe halt vor, informiert zu sein, damit mir die ARGE keinen Bären aufbindet...

Interessant auch der Hinweis zum Unterschied ALG-II und Sozialgeld, direkt wieder etwas gelernt. Nach 12 Jahren im Ausland ist hier halt vieles anders. Aber, auch das möchte ich einmal klar ausdrücken, immer noch ERHEBLICH besser als anderswo. Was hier in Deutschland als "Armut" bezeichnet wird, kann mich nach langjährigen Erfahrungen in Entwicklungsländern nur zum Lachen bringen...

Gruß aus dem Bergischen Land nach Köln, Elmar.

expat
06.09.2006, 12:20
:danke: Hallo Stupido:

Vielen Dank für Deine Antwort. Die Grundlagen waren mir bereits klar, wollte nur nochmals auf Nummer Sicher gehen...

Und ja, habe einen Antrag für mich gestellt und bewilligt bekommen!

Gruß nach München, Elmar.