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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nette Abgabe von Nachweisen


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15.07.2005, 01:21
Hallo,

wollte nur nochmal berichten das ich meine Unterlagen los bin!

Der Sachbearbeiter der was von mir wollte war wenn überhaupt nur mit Termin erreichbar, -sie scheinen die Sachbearbeiter die einem böses schreiben bzw. unterstellen zu schützen.

Naja jedenfalls war es so das ich zuerst die Unterlagen an der Info abgeben sollte, dann jedoch plötzlich wieder nicht. - wie ich den Beamten aufforderte mir den Emfang der Unterlagen zu bestätigen hiess es nämlich ziehen sie eine Nummer.

Das war mir auch lieber denn in einer langen Schlange an der Info zu stehen wo jeder auch persönliche Dinge mit abhören kann find ich nicht so gut.

Dann zu einer netten Dame die mir den Empfang des von Herrn Sachbearbeiter geforderten Unterlagen Bestätigte. Ich fragte ein wenig nach und erfuhr das die nette Dame vom Sozialamt kam und mit der ARGE selber auch nicht so ganz grün ist. Anscheinend laufen auch innerhalb der ARGE Dinge ab mit denen nicht alle Mitarbeiter zufrieden sind! Dafür gebe ich ein grosses :Respekt: zu dieser Mitarbeiterin.

Nun ja was ich sagen wollte ich würde mir mehr kritische Beamte in diesem ARGE System wünschen, und das die Arge Mitarbeiter Sie selbst bleiben und nicht durch Clement Parolen plötzlich zu MenschenVerachtern werden.

so das wars, heut war ein schöner Tag. Auf Post freu ich mich seit alg 2 nicht mehr!

MfG

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Betroffener
15.07.2005, 02:04
Halo Border,

herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen gegengestempelten Abgabe.

Ich war heute auch bei unser allem Lieblingsverein wegen einer ALG I Sache, die ich mit einer anderen ALG II Sache verbunden habe.

In der Etage liegen haufenweise leere Umzugskisten (die Damen der Leistungsabteilung und Widerspruchsstelle sind gerade frisch eingezogen und hatten sich gerade eingerichtet) - zum Glück für mich wegen der Wärme alle Türen offen - auch wegen des Durchfragens.

Was soll ich sagen: Die überwiegende weibliche Mehrheit in den Amtsstuben alle sehr nett und freundlich und sehr bemüht.
Wegen eines Termins konnte die Teamleiterin das Problem nicht gleich angehen, aber sie ruft am Freitag zurück. Sicher will sie bis dahin auch noch mal prüfen, was eigentlich schief gegangen ist.

Hintergrund:
ALG II Antrag am 28.02.
Bescheid Mitte April
Widerspruch Mitte April (falsche Krankenkasse, fehlendes Übergangsgeld) - wegen Nichterreichbarkeit des Amtes.
Widerspruch positiv Ende Juni im Amt bearbeitet (nach massiven Interventionen über verschiedene Kanäle (Krankenkasse wurde telefonisch geändert). Bis heute 14.07.05 aber kein Bescheid und immer noch kein Übergangsgeld auf dem Konto.

Ich bin auf den Anruf (und vor allem auf das Ergebnis) gespannt.

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15.07.2005, 02:28
Hallo Betroffener,

dann wünsch ich Dir das Sie auch wirklich am Freitag zurückruft!
- ist ja schon heute.

Was ist übrigens Übergangsgeld?
MfG

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Betroffener
15.07.2005, 12:39
Hallo Border,

Menschen die aus dem ALG I Bezug in ALG II kommen, erhalten innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Bezug von ALG I einen Zuschuß von max. 160 € im ersten und max. 80 € im zweiten Jahr - damit der Absturz nicht ganz so heftig wird.

Hierbei geht es um die Differenz von ALG I + Wohngeld zu ALG II + Mehraufwand + Kosten der Unterkunft abzgl. 30%, aber eben mit der oben beschriebenen Deckelung.

Und wenn jemandem z.B. die errechneten 100 Euro ab Februar fehlen, ist das ein netter Verlust bis Juli.

Aus diesem Grund kann ich eigentlich nur jedem ALG I Empfänger mit Chancen für ALG II nur empfehlen, rechtzeitig vorher zu versuchen an Wohngeld zu kommen (und sei es auch nur gering), weil es das zu zahlende Übergangsgeld meist in der Höhe günstig beinflußt, was die ersten beiden ALG II Jahre abgestuft etwas erträglicher macht.

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16.07.2005, 01:21
Hallo Betroffener,

würde das dann heißen das mir diese 160 € auch zuständen, denn ich rutsche zur Zeit ja gerade 1 Jahr arbeitslos in Alg2?

Und ist das eine kann oder muss oder Ermessensentscheidung?

Sorry die ganzen Fragen, aber sicher ist sicher!

MfG

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Betroffener
16.07.2005, 02:40
Hallo Border,

Ja - das steht jedem zu laut §24 SGB II. Siehe hier. Leider wird gerne "vergessen" es zu berücksichtigen. Im Antrag zu ALG II sollten deswegen die Kundennummer der BA, der letzte Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. der Arbeitslosenhilfe und die Höhe angegeben sein. Damit sollte es eigentlich automatisch berücksichtigt werden.

So steht es im SGB II:

§ 24 - Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.

P.s. Die Teamleiterin hat übrigens nicht zu rückgerufen. Die ist für Montag jetzt vorgemerkt.

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18.07.2005, 01:52
Hallo Betroffener,

vielen Dank für die Info, und viel Erfolg am Montag!!!!

MfG

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