Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG falsch ausgefüllt... und jetzt?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier um was für meine Mutter herauszufinden. Meine Mutter hat nach nun 11 Jahren Arbeit ihre Arbeitsstelle nicht mehr. Deshalb hat Sie ALG beantragt. Als sie dann denn bescheid bekam, wunderte Sie sich, dass Sie kein ALG bekommt. Nun hat unsere Steuerberater herausgefunden, dass etwas im Antrag falsch ausgefüllt wurde.
Nun die Frage:
- kann man deswegen Widerspruch einlegen?
- Ist es nach dem Widerspruch möglich, die Falsch ausgefüllten Dinge zu ändern?
- Oder gibt es da keine Chance mehr...
Vielen Dank!
Grüße Paul
Betroffener
18.09.2008, 21:57
Wenn was im Antrag falsch ausgefüllt war, stellt man einen weiteren Antrag mit den richtigen Daten. Wo ist das Problem?
Aber nach 11 Jahren Arbeit sollte das eigentlich ein Antrag auf richtiges normales Arbeitslosengeld sein als Versicherungsleistung (ALG1) bei der Agentur für Arbeit - aber nicht einer auf ALG2 bei einer ArGe (Sozialhilfe).
Wenn ihr einen ALG2-Antrag ausgefüllt habt, der schriftlich abgelehnt wurde, dann solltet ihr schleunigst mit diesem Bescheid zur Agentur für Arbeit dackeln und da die Wiedereinsetzung in den bisherigen Stand einfordern.
Dazu gibt es auch eine Verwaltungsverordnung (habe ich jetzt auf die schnelle nicht parat), die besagt, das jemand (warum auch immer) der bei der falschen Behörde oder die falsche Sozialleistung beantragt hat und diese dann natürlich abgelehnt wird, mit dem gleichen Antragsdatum bei der richtigen Behörde die eigentlich für ihn geltende Leistung beantragen kann.
Dabei sind natürlich wie immer im Leben Fristen einzuhalten (die leider deftig verkürzt wurden).
Ihr solltet Euch also schleunigst auf den Weg machen mit allen nötigen Unterlagen zur Agentur für Arbeit (jedenfalls wenn die Mutter sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und darüber auch AV-Beiträge entrichtet hat).
Wenn ihr schon beim Ämterrundgang seid - gleich noch einen Wohngeldantrag mitnehmen und ausfüllen (der ist fast wie ein ALG2 Antrag von den Inhalten) - meist ist das im ALG1 Bezug möglich (zumal es spätestens zum 01.01.09 erhöht wird).
Hintergrund: Zum einen gibt es direkt mehr Geld, wenn es genehmigt wird, zum anderen wird im Falle von ALG2 der "Befristete Zuschlag nach Bezug von ALG1" höher, der sich aus 2/3 der Differenz zu ALG1 + Wohngeld zu ALG2 ohne KdU errechnet und maximal 160 € beträgt pro Person im ersten Jahr und max. 80 € im zweiten Jahr. Das sollte man also nicht verachten.
Sicher habt ihr auch schon Post von der Krankenkasse bekommen?
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.