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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwerbsminderungsrente u. Zuverdienst


Manfredsch
23.09.2008, 09:07
Hallo,
ich bin ganz neu hier.
Ich bekomme seit kurzem eine winzige volle Erwerbsminderungsrente und möchte nebenher Musikstunden geben. Das darf ich doch regelmäßig bis € 400,- und unter 15 Std./ Wo., oder? Kann man mir dann vorwerfen, ich wäre selbständig tätig und könnte doch eigentlich arbeiten? Hängt es von der Art meiner Erkrankung ab, ob ich bis € 400,- arbeiten darf oder gilt das für alle? Wie wird das später der Rentenversicherung bewiesen?
Danke für die Hílfe, ich bin gerade richtig in Not.
Manfred

Seebarsch
23.09.2008, 17:35
Hallo Manfredsch,
:welcome:
frische INFOs findest du hier (http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/pdf/sonstiges/sozialinfo_rente_hinzuverdienst.pdf) oder bei der Rentenversicherung deines Vertrauens!
:)

Manfredsch
30.09.2008, 10:36
Danke, Seebarsch. Mit meiner Versicherung hatte ich auch schon gesprochen, aber da sagte mir jeder etwas anderes. Es hieß irgendwie, dass es sein kann, dass ich dann nochmal nachuntersücht würde, weil man sehen will, ob ich wirklich nicht arbeitsfähig bin. Aber als voll erwerbsgemindert gelte ich doch per definitionem, wenn ich unter 3 Std. täglich bleibe, oder? Wenn auf dem Rentenbescheid steht, ich dürfte bis € 400,- dazu verdienen, muss das doch verlässlich sein, oder? Ich bin gerade ziemlich verwirrt.
Gruß
Manfred

Herbstlaub
30.09.2008, 16:00
Hallo Manfred,

mit welcher Versicherung hast du gesprochen?
Ich verdiene regelmäßig hinzu und habe lediglich hin und wieder (schon länger her, fällt mir gerade ein) Formulare bekommen, die mein AG ausfüllen musste... wieviel Stunden, wieviel Verdienst etc.
Die EU-Rente wird gezahlt, weil du nur unter 3 Std. arbeiten kannst - wenn jeder der hinzuverdient, wieder gesundheitlich überprüft würde, hätte die DRV viel zu tun.
Welche Einschränkungen hast du? Gern auch per PN.

Gruß
Herbstlaub

Seebarsch
30.09.2008, 21:09
Hallo manfredsch,
klar ist der Rentenbescheid mit den darin enthaltenen Hinweisen eine klare rechtliche und verbindliche Aussage!
:)