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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann Hartz 4 komplett gestrichen werden???


Dennislein
07.09.2006, 15:49
Hallo Leute,

meine Freundin und ich zählen zu der sog. Bedarfsgemeinschaft. :-x

Meine Freundin selbst hat eine Teilzeitstelle in der sie monatlich zwischen 750,- und 800,- bekommt.
Nun zu dem eigentlichen Problem:

Aufgrund ihrer geleisteten Überstunden der letzten Monate, bekam sie diesen Monat (August) und letzten Monat (Juli) fast das doppelte an Gehalt ausbezahlt. Was das Jobcenter bis jetzt auch noch nicht weiß.
Unsere Angst ist daher, was passiert wenn das Jobcenter die Gehaltsabrechnungen haben möchte??? :patsch: :patsch:

Wird das Hartz Geld daraufhin komplett gestrichen oder lassen sie sich auf eine Ratenrückzahlung ein?

Wer hat Erfahrungen damit?

Vielen Dank im voraus.

Dennislein
08.09.2006, 10:03
Schade weiss den keiner was???

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08.09.2006, 11:53
Hallo dennislein,

- in dem Fall das sich inerhalb der BG in persönlichen wie in finanziellen Dingen etwas ändert muß eine Veränderungsmitteilung abgegeben werden.

Ihr habt das Amt nun aber nicht über das einmalige doppelte Gehalt deiner Freundin unterrichtet, das wahrscheinlich über dem liegt was in einer BG anrechnungsfrei gilt. - ich gehe davon aus daß das Amt weiß das deine Freundin arbeitet, und was Sie gewöhnlich verdient.

- sollte nun durch Kontobewegungen (die ja bekanntlich nachweisbar sind) festgestellt werden das in der BG zuviel verdient wurde wird Euch das Abgezogen und evtl ein Betrugsversuch unterstellt.

- zudem müßt Ihr was rechtlich einwandfrei ist überzahlten Betrag zurückzahlen.

sollte es öfter so sein daß das Gehalt Deiner Freundin stark schwankt würde ich das Amt Fragen wo die Höchstgrenze des Gehalts deiner Freundin ist was anrechenbar ist, sollte dieses dann höher sein umgehend die Abrechnung an die Arge weitergeben damit diese die aktuelle Höhe deiner Leistung berechnen kann.

meine Meinung!

MfG

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