rnzabsl
23.09.2008, 10:40
Hallo liebe Leute,
dieser § 130 scheint was für die Fachjuristen zu sein?
Mein Fall:
Bis 31.12.2005 Vollzeit gearbeit.
Ab 01.01.05 - 30.11.08 Teilzeitvereinbarung. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Firma erfolgte die unbefristete Reduzierung von Arbeitszeit und Gehalt um 40 %.
Wonach erfolgt nun die ALG 1 Berechnung?
So wie ich den Gesetzestext verstehe nach dem Vollzeitgehalt, weil die 3 Jahre noch nicht verstrichen sind. Wenn NEIN, erfolgt dann ggf. die "fiktive Bemessung."?
Die Dame beim AA meinte, es werden nur die letzten 2 Jahre betrachtet!
Schon mal "Danke" für eure Beiträge zu der Frage.
dieser § 130 scheint was für die Fachjuristen zu sein?
Mein Fall:
Bis 31.12.2005 Vollzeit gearbeit.
Ab 01.01.05 - 30.11.08 Teilzeitvereinbarung. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Firma erfolgte die unbefristete Reduzierung von Arbeitszeit und Gehalt um 40 %.
Wonach erfolgt nun die ALG 1 Berechnung?
So wie ich den Gesetzestext verstehe nach dem Vollzeitgehalt, weil die 3 Jahre noch nicht verstrichen sind. Wenn NEIN, erfolgt dann ggf. die "fiktive Bemessung."?
Die Dame beim AA meinte, es werden nur die letzten 2 Jahre betrachtet!
Schon mal "Danke" für eure Beiträge zu der Frage.