PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : habe schon wieder logisch gedacht bei der ARGE


Filmsammler
07.09.2006, 15:52
Tja, nun ziehen wir am 1.10. ins Rheinland um, Brandenburg ade. Egal ob Zuschuss für Möbelwagen oder nicht.
Nun hängen wir aber schon wieder zwischen den Mühlsteinen.
Lgisch denkend waren wir am Montag schon mal bei der neuen ARGE, um den Antrag zu stellen und alles mit der Wohnung abzuklären. Die Leute waren super nett, aber nun kommt es :
Den Antrag können wir erst stellen, wenn wir dort gemeldet sind. erst nach der Antragsstellung kann auch die Angemessenheit der Wohnung geprüft werden. Wir müssen uns also eine Wohnung nehmen, um einen Antrag stellen zu können, in dessen bearbeitungsverlauf die Angemessenheit der Wohnung geprüft wird. Der Mitarbeiter hat selber gelacht über so viel Dummheit der Regelung und uns gesagt, was die Wohnung genau kosten darf. Exakt so eine, mit der idealen Wohnfläche haben wir nun gefunden. Nun sagt das Arbeitsamt im Rheinland, für die Genehmigung der Wohnung ist bis zum Umzug das Arbeitsamt in Brandenburg zuständig. Der Mitarbeiter dort hat heute nur blöde geschaut und gemeint, er weiß doch nicht, was im Rheinland angemessen ist.
So stehen wir nun da und haben gerade einfach den Mietvertrag unterschrieben, denn am 1.10. müssen wir aus unserem Haus raus.
Wir hoffen, daß die im Rheinland nicht so pingelig sind, wenn die Wohnung genau in den Grenzen liegt.
Wir werden uns natürlich erst ummelden, wenn das Geld vom Oktober auf dem Konto ist. Bei unserem Glück dauert die Neubeantragung wieder einige Wochen und es gibt im Oktober gar kein Geld.
Irgendwie komme ich mir vor, wie in dem Heinz Rühmann Film, wo Rühmann bei der Paßstelle einen Paß beantragt, weil er den seinem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen soll und der Paßbeamte sagt, den Paß bekommen Sie erst wenn Sie Arbeit haben, solange sind Sie praktisch nicht existent. ich glaube, er hat danach das Rathaus von Köpenick besetzt.
Übrigens : Unser Arbeitslosenbetreuer oder wie der heißt hat heute auch gesagt, daß wir den landkreis verlassen dürfen. Seine Aussage vom letzten Monat, daß wir nur im kreis umziehen dürfen, wenn wir keinen Job nachweisen sei damit hinfällig.
Ist das nun eigentlich Freiheitsberaubung, was man mit uns einen Monat lang gemacht hat ? das Grundgesetz sichert doch sogar Arbeitslosen zu, sich frei im Bundesgebiet ansiedeln zu dürfen.

StephanK
11.09.2006, 17:39
Die seit 1. August geltende Neuregelung im Gesetz, nach der der Alg II-Träger am bisherigen Wohnort für die Zusicherung zur Übernahme der Miete am neuen Wohnort zuständig ist, ist gut gemeint und würde umziehenden Menschen wie Euch eigentlich einiges erleichtern - wenn sie schon gut laufen würde. Der Mitarbeiter dort hat heute nur blöde geschaut und gemeint, er weiß doch nicht, was im Rheinland angemessen ist.Das habe ich auch mit kritischem Unterton gesagt, als diese Regelung in der Mache war... Nun ist es aber so, dass im Gesetz genau an dieser Stelle auch steht der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen (§ 22 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz SGB II in der seit 1.8. geltenden Fassung)Auf gut deutsch: Deine ARGE muss sich mit dem Alg II-Träger Deines neuen Wohnortes kurzschließen und dort erfragen, wie die Angemessenheitsvorschriften aussehen. (Natürlich könntest Du das auch selbst erklären, aber dem unter Generalverdacht des Sozialbetruges stehenden Bürger glaubt man das halt nicht... :x )
Wenn das noch nicht bis Kyritz (halt doch an der Knatter? :wink: ) durchgedrungen ist, musst Du Deine ARGE auf den neuesten Stand bringen!