Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskosten
Ralph-Peter Boyens
07.09.2006, 18:23
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem:
ich habe mich, nachdem sich meine Lebensgefährtin von mir getrennt hatte, nach einer preiswerteren und kleineren Wohnung umgesehen und auch eine gefunden. Daraufhin beantragte ich beim JobCenter doppelte Mietübernahme für drei Monate, Stellung der Mietkaution, Geld für Umzug und Erstausstattung. Dies wurde mir alles mündlich zugesagt. Die doppelte Mietübernahme erhalte ich, die Mietkaution wurde bezahlt. Als ich heute nun wieder vorsprach wegen der Umzugskosten (ich hatte bereits drei Kostenvoranschläge eingereicht), wurde ich an einen anderen Sachbearbeter verwiesen, mit dem ich bisher gar nichts zu tun hatte. Dieser lehnte komplett die Umzugskosten ab, lediglich einen Miettransporter bekäme ich bewilligt. Dieser Umzug ist für mich nicht allein zu bewältigen, da ich vom dritten Stock wieder in den dritten Stock ziehe und ich kann nicht von Bekannten erwarten, dass diese mir ganz ohne Bezahlung helfen, abgesehen davon ist dies nicht gerade eine Arbeit für Laien.
Wenn ich jetzt den behördenüblichen Weg mit Widerspruch usw. gehe, ist ein zeitnaher Umzug nicht drin. Meine alte Wohnung ist allerdings bereits gekündigt und ich muss hier bis 31.10.2006 raus sein. Was also kann ich tun?
Ich bin für jeden Beitrag dankbar.
Hallo Ralph-Peter Boyens,
wo ist das Problem :?: :!:
Du hast das offensichtliche Glück, dass das JobCenter in Frankfurt korrekt gearbeitet hat. Wenn es denn überall so wäre, könnte man/frau fast stumm vor Glück werden.
…ich kann nicht von Bekannten erwarten, dass diese mir ganz ohne Bezahlung helfen, abgesehen davon ist dies nicht gerade eine Arbeit für Laien.
Dies wirst Du wohl erwarten dürfen, zumal das JobCenter in Bezug auf die Auskunft zum Umzug die richtige Auskunft erteilt hat.
Hand auf’s Herz: Hast Du vor ALG II – Zeiten schon mal einen Umzug getätigt? Und, haben ausschließlich Profis diese Arbeit erledigt? Hhm, selbst zu meinen „verdienenden“ Zeiten habe ich meine Umzüge mit Freunden gemacht – waren auch Laien. Und bei Umzügen meiner Freunde konnte ich mich dann revanchieren.
That’s it.
P.S.: Habe das Thema in die richtige Rubrik verschoben.
FrechesEngelchen
04.10.2006, 09:56
Hallo!
Ich stimme effge zu ; du hast wirklich schon sowas wie "Glück".
Mal meine Geschichte:
Ich bin eine alleinerziehende & arbeitslose Mutter von 2 Kindern (Mädchen 11, Junge 8 ) und ich kämpfe seit Jahren darum, das die beiden ein eigenes Zimmer bekommen. Wollte nicht mal in eine grössere Wohnung, nur in eine mit einem Zimmer mehr. Habe auch eine passende Wohnung gesucht die sogar noch unter der Miete und qm lag als die in der ich wohne, wurde aber abgelehnt mit den Worten "Früher ging es auch mit Junge und Mädchen in einem Zimmer" und " Wenn sie Arbeit haben können sie meinetwegen so oft umziehen wie sie wollen, aber solange sie Geld vom Staat beziehen nicht!" und das obwohl uns 75 qm zustehen würden!
Jetzt, nach ca. 3 Jahren, habe ich einen Antrag auf neue Kinderzimmermöbel gestellt, damit ich wenigstens das Zimmer (ca. 20qm) so teilen kann, das beide einen eigenen Bereich bekommen. Dieser Antrag wurde abgelehnt! Dann fiel mir ein das es ja dieses zinslose Darlehen gibt, also fragte ich meine Bearbeiterin von der ARGE danach und sie meinte ich müsste dafür einen Antrag stellen. Nach kurzem überlegen fragte sie mich dann, warum ich denn nicht in eine 4 Raumwohnung umziehen würde. Ich fiel ja fast aus allen Wolken! Und damit ich mir sicher war, das sie das wirklich gesagt hatte, fragte ich lieber noch ein zweites mal nach, und es blieb tatsächlich bei der Antwort "JA". Also stellte ich den Antrag, kümmerte mich um eine geeignete Wohnung und erledigte einen Weg nach dem anderen. Als ich dann zur ARGE bin und das Mietangebot abgeben wollte, wurde mir gesagt es ginge doch nicht mehr so einfach mit dem umziehen, man müsste jetzt (wieder mal) einen Antrag stellen mit Begründung warum man umziehen will. Also hab ich auch das gemacht und musste auf das Verständnis der Teamleiterin hoffen. Umzug wurde genehmigt aber ohne Umzugskosten, muss alles alleine bezahlen und ich weiss nicht wie. An der Hilfe soll es nicht scheitern, aber an den Kosten. Der Bescheid wegen dem zinslosen Darlehen hängt noch in der Luft.
Ich wär froh um jede kleine Unterstützung vom Amt. Ich habe keine Doppelbelastung wegen Miete, oder Kaution und dann sparen sie bei mir auch noch beim Umzug.
Ich weiss nicht ob das rechtens ist, aber ich werd auf jeden Fall versuchen mich schlau zu machen.
Vielleicht kann mir ja auch hier jemand weiter helfen!
Lieben Gruss
Daniela
Die Ägypter
04.10.2006, 10:30
Hallo Daniela,
hast du eine Bescheinigung oder Bescheid, das dein Umzug von der ArGe als notwendig/erforderlich angesehen wird?
Hast du weiterhin den neuen Mietvertrag vorgelegt und exakt für diese neue Wohnung die Bescheinigung erhalten, das die ArGe die Miete als angemessen vollumfänglich übernimmt?
Und dritte Frage...
Hast du schriftlich Antrag auf Übernahme von Umzugskosten gestellt? Möglicherweise sogar mit Kostenvoranschlägen von Speditionen/Umzugsunternehmen/Mietwagenfirmen....
Eine vollumfängliche Übernahme von Umzugskosten ist unter bestimmten Umständen möglich - das können Gründe sein, wie z.B. Rückenschäden (ärztliches Attest erforderlich), kein Führerschein, keine Freunde und Bekannten die helfen könnten ...
Du musst es aber eben konkret beantragen mit dem Hinweis, das dir der Umzug genehmigt wurde (wenn das so ist) und die neue Wohnung "anerkannt" ist (wenn das gleichfalls so ist) und halt begründen, welche Umzugskosten in welchem Umfang sie aus welchen Gründen übernehmen möchten/sollen....
FrechesEngelchen
04.10.2006, 15:09
Hallo nefertari1968!
Vielen Dank erst mal für dein schnelles antworten :)
Ich hoffe das ich jetzt all deine Fragen so beantworten kann, das es verständlich ist.
1. Eine Bescheinigung hab ich leider nicht, da alles mündlich zwischen der Bearbeiterin und mir abgelaufen ist.
2. Einen Mietvertrag hab ich noch nicht unterschrieben (wollte ich aber morgen machen) , ich war nur mit einem Mietangebot des Vermieters bei der ARGE und diese haben ein Formular ausgefüllt in dem sie die Wohnung für angemessen von Miete und qm halten und die Kosten übernehmen, aber gleichzeitig wurde ich auch darauf hingewiesen das keine Umzugskosten übernommen werden.
3. Ich bin gar nicht dazu gekommen einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen oder Kostenvoranschläge von Speditionen vorzulegen, weil mir sofort gesagt wurde, das ich den Umzug selbst finanzieren muss (fragt sich bloss wovon :( )
Als Grund könnte ich "nur" angeben das ich keinen Führerschein besitze und kaum zum Leben genug Geld habe, geschweige denn für den Umzug.
Mir wäre schon wahnsinnig geholfen, wenn sie die Kosten für einen Miettransporter übernehmen würden, aber da mache ich mir keine Hoffnungen.
Lieben Gruss
Daniela
Die Ägypter
04.10.2006, 15:26
1. Eine Bescheinigung hab ich leider nicht, da alles mündlich zwischen der Bearbeiterin und mir abgelaufen ist.
OK - für dieses Mal ist es gutgegangen, da 2. erfolgt ist - aber achte künftig darauf - keine Veranlassung ohne etwas Schriftliches in den Händen.... denn:
SGB II § 22 - (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
2. Einen Mietvertrag hab ich noch nicht unterschrieben (wollte ich aber morgen machen) , ich war nur mit einem Mietangebot des Vermieters bei der ARGE und diese haben ein Formular ausgefüllt in dem sie die Wohnung für angemessen von Miete und qm halten und die Kosten übernehmen, aber gleichzeitig wurde ich auch darauf hingewiesen das keine Umzugskosten übernommen werden.
Ist die Wohnung genau bezeichnet - z.B. EG-Wohnung in der Hubertusstr. 3 in 33333 Musterstadt - die m2-Größe genannt und die gesamte Miete anerkannt?
3. Ich bin gar nicht dazu gekommen einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen oder Kostenvoranschläge von Speditionen vorzulegen, weil mir sofort gesagt wurde, das ich den Umzug selbst finanzieren muss (fragt sich bloss wovon :( )
Ist eine mündliche Aussage.... Stelle schriftlichen Antrag und begründe diesen entsprechend - Aufsichtspflicht Kinder, kein Führerschein etc.
Als Grund könnte ich "nur" angeben das ich keinen Führerschein besitze und kaum zum Leben genug Geld habe, geschweige denn für den Umzug.
Mir wäre schon wahnsinnig geholfen, wenn sie die Kosten für einen Miettransporter übernehmen würden, aber da mache ich mir keine Hoffnungen.
Sooooo schlecht sieht das gar nicht aus:
SGB II § 22 - (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
FrechesEngelchen
04.10.2006, 15:49
1. Ich habe ja schriftlich einen Umzug beantragt, nachdem meine Bearbeiterin mich mündlich darauf hingewiesen hat, doch in eine 4 Raumwohnung zu ziehen. Und da ich nicht wieder mal 4 Wochen auf einen (Ablehnungs)Bescheid warten wollte, bin ich immer persönlich da gewesen. Muss gestehen das ist das erste mal das ich "Glück" hatte, es wurden schon 2 andere Anträge von mir abgewiesen.
2. Genaue Bezeichnung? Bis auf Etage ist alles angegeben (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort)
Wohnungsgrösse: angemessen
Höhe der Grundmiete: angemessen
Betriebskosten/Heizkosten: angemessen
So steht es in der Mitteilung des Jobcenters an den Vermieter.
Und dann ist weiter unten ein Vermerk
Übernahme von Umzugskosten: nein
(beim ja hätte man mindestens 3 Kostenangebote einreichen sollen)
Dann werd ich einen schriftlichen Antrag stellen und kann nur hoffen das sich etwas positives herausstellen wird.
MfG
Die Ägypter
04.10.2006, 16:02
.
2. Genaue Bezeichnung? Bis auf Etage ist alles angegeben (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort)
Wohnungsgrösse: angemessen
Höhe der Grundmiete: angemessen
Betriebskosten/Heizkosten: angemessen
So steht es in der Mitteilung des Jobcenters an den Vermieter.
Mach dir davon eine Kopie!
Und dann ist weiter unten ein Vermerk
Übernahme von Umzugskosten: nein
(beim ja hätte man mindestens 3 Kostenangebote einreichen sollen)
Schon ein Unding, denn es geht deinen Vermieter einen feuchten P*** an, ob dir Umzugskosten gewährt werden oder nicht .....
FrechesEngelchen
05.10.2006, 16:06
ojeee :patsch: ... ich war heute beim Vermieter und hab alles abgegeben :wut: und hab keine Kopie. Wofür sollte die Kopie denn sein?
Die Ägypter
05.10.2006, 16:25
Na für dich selbst - als Nachweis, das die ArGe die Wohnung als angemessen eingestuft hat, was eben auch ein Zeichen dafür ist, dass sie dem Umzug zugestimmt haben muss und was weiterhin ggf. die Erlangung der Bewilligung von Teilen der Umzugskosten erleichtert...
Aber das ist kein Beinbruch - frag den Vermieter einfach - ob er dir eine Kopie aushändigt.
FrechesEngelchen
05.10.2006, 16:33
oki ... werd ich machen und :danke: für den Tipp!
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