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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit nach Geschäftsführertätigkeit


Baliverne
24.09.2008, 11:24
Hallo,

cool das es ein Forum zum Arbeitslosengeld gibt, bis völlig ratlos, weil die Agentur für Arbeit keine Auskunft gibt.

Also folgende Frage:

War erst Betriebsleiter und wurde das zum angestellten Geschäftsführer ernannt. Gleichzeit durfte ich (sozusagen um mir den eigenen Arbeitsplatz zu finanzieren) einen Gesellschafteranteil kaufen. Das lief 1 Jahr gut.
Dann kam die betriebsbedingte Kündigung. Da im Anstellungsvertrag, -Geschäftsführer sind ja keine Arbeitnehmer-, eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart war, dachte ich im Dezember 07 noch 1/2 Jahr Zeit zu haben. Die ersten Monate zahlte der Arbeitgeber auch regulär, obwohl er mich vom Arbeitsplatz verwies. Natürlich hab ich die Kündigung sofot dem Arbeitsamt vorgelegt. Die sagten alles okay, bewerben sie sich um einen neuen Job, vielleicht kommts garnicht zu Arbeitslosigkeit. Leider hat mit der plötzlich Wechsel von 50 Std Woche auf Arbeitsuchend gesundheitlich geschadet. Ich also zum Arzt. Krankenbescheinigung zum Arbeitgeber gesendet. Kriegt er also Zuschuss von der Krankenkasse.

Plötzlich flattet die außerordentliche Kündigung ins Haus.:mad: Völlig unerwartet. Angeblich hätte ich in dem 1 Jahr als angestellter Geschäftsführer Geld aus der Kasse genommen. Hab ich nicht. Nebenbei gesagt, kann der Gesellschafter-Geschäftsführer als Entnahme des Vorabgewinns Geld entnehmen. Außerordentliche Kündigung ist also völlig grundlos und haltlos. Der Arbeitgeber wollte nur die Pflicht zur Zahlung des Gehaltes nicht nachkommen.
Ich renn natürlich gleich mit der außerordentlichen Kündigung zum Arbeitsamt. Die geben mir ein Packen von Papieren für den Arbeitgeber mit. Ich schick sie dem Arbeitgeber zu, der sendet sie nicht ausgefüllt zurück. :confused:

Nach Ablauf der 1/2 Kündigungsfrist schickt mir das Arbeitsamt den Bescheid in dem die Sperrfrist vermerkt ist.

Wir versuchen gerade mit dem zweiten Geschäftsführer mit anwaltlicher Hilfe einen Vergleich zu finden (Knochenarbeit).
Natürlich werden wir die Rücknahme der außerordentlichen Ründigung im Vergleich verlangen.

Darf das Arbeitsamt eine Sperrfrist verhängen, wenn der "Arbeitgeber", hier der zweite Geschäftsführer eine unbegründete außerordentliche Kündigung ausspricht?
Ich meine, gilt nicht der Grundsatz unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen? Eine Kündigungsschutzklage geht beim Geschäftsführer nicht, weil er ja kein Arbeitgeber ist. Darf das Arbeitsamt einfach das Arbeitslosengeld sperren, obwohl kein Nachweis- z.B. durch eine Verurteilung oder einem Eingeständis des Arbeitnehmers- vorliegt?
Wie kann ich mich wehren? :sdagegen:

Vielen Dank für Eure Hilfe

CU Baliverne

Seebarsch
24.09.2008, 17:48
Hallo Baliverne,
ich versuche den ganzen Sachverhalt mal ordentlich und verständlich aufzudröseln.
1) Du warst als Betriebsleiter Arbeitnehmer und versicherungspflichtig beschäftigt.
2) Dann wurdest du Geschäftsführer mit einem Gesellschafteranteil.
In dieser Zeit dürftest du eigentlich nicht versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, da du Arbeitgeberfunktionen ausgeübt haben dürftest.
3) Dadurch ist die Arbeitslosigkeit durch die fristlose Kündigung der Arbeitgebertätigkeit eingetreten.
4) Eine Sperrzeit kann, unabhängig vom Grund, nur dann eintreten, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung beendet wurde. siehe § 144 (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm)SGB III.
5) In deinem Fall war über den Eintritt einer Sperrzeit nicht zu entscheiden!

Ich kann nur einen sofortigen Widerspruch empfehlen!
:wut: