Alex1980
07.09.2006, 23:14
Hallo Gemeinde ;)
Meine Freundin hat zum 15.07. einen Minijob angefangen, erhält nun diesen Monat das erste Geld. Im Vertrag steht aber nichts davon, dass erst 2 Monate nach Arbeitsleistung gezahlt werden muss, bzw am 15. des Folgemonats ist ebenfalls nicht vermerkt.
Nun sitzen wir auf dem trockenen, weil ich mal alles mögliche vorgestreckt habe, und sie erhält nur noch den Mietanteil + ein paar Euro von der ArGe, da auch noch das Kindergeld angerechnet wird, welches ebenfalls erst zum 10. oder so kommt. Letzten Monat hatte sie dann auch noch die Freude, dass sie mit Ihrem Kindergeld die Stromrechnung Ihrer Eltern zahlen durfte, was sie so hinnehmen sollte und ihr nicht ausgeglichen wird.
Somit fehlt natürliches einiges im Geldbeutel..
Seitens des AG wurde erwähnt, es sei ja normal das erst zum 15 eines Monats der Lohn für den vergangen Monat ausbezahlt werden müsse.
Das hatte ich allerdings auch einmal anders gelesen, nämlich dass nach Ableistung der Arbeit, sofern ein Zeitraum zur Abrechnung vorgesehen ist (hier: monatlich), das Entgelt unverzüglich nach Beendigung des Zeitraums zu zahlen sei, also am 1., bei stundenweiser Berechnung, wie bei Ihr, könnte man ja noch nen Tag oder 2 zur Lohnberechnung dazuzählen, aber am 15.??
Zudem wird ja dann für den Folgemonat angerechnet, was im ENdeffekt bedeuten würde, dass sie nun für 1,5 Monate Geld ausbezahlt bekommt (Ärger im Zuflussprinzip?) und im Folgemonat diesen Betrag angerechnet bekommt, und erst am 15, wenn der neue Lohn eingeht, wieder beantragen kann, das der Differenzbetrag ausgezahlt werden soll, was dann bei der überlasteten ArGe sicher wieder eine Ewigkeit dauern wird bis Geld da ist.
Dadurch entstehen Ihr natürlich diverse Nachteile, die sie ohne Job nicht hätte, also ist sie natürlich wieder soweit, alles hinzuwerfen, weil sie ohne Arbeit wohl besser stünde abgesehen von den paar Euro, die man dazuverdienen darf. Diese bringen einem aber auch nichts, wenn man dann zeitweise mittellos ist bis irgendwelche Anträge durch sind und das Geld von der Arbeit so spät kommt.
Weiss jemand noch was dazu wie das genau gehandhabt wird mit der Anrechnung, bzw. ob das rechtens ist, den Lohn erst zum 15. zu zahlen, dann in diesem Fall erst nach 2monatiger Arbeitsleistung?
Meine Freundin hat zum 15.07. einen Minijob angefangen, erhält nun diesen Monat das erste Geld. Im Vertrag steht aber nichts davon, dass erst 2 Monate nach Arbeitsleistung gezahlt werden muss, bzw am 15. des Folgemonats ist ebenfalls nicht vermerkt.
Nun sitzen wir auf dem trockenen, weil ich mal alles mögliche vorgestreckt habe, und sie erhält nur noch den Mietanteil + ein paar Euro von der ArGe, da auch noch das Kindergeld angerechnet wird, welches ebenfalls erst zum 10. oder so kommt. Letzten Monat hatte sie dann auch noch die Freude, dass sie mit Ihrem Kindergeld die Stromrechnung Ihrer Eltern zahlen durfte, was sie so hinnehmen sollte und ihr nicht ausgeglichen wird.
Somit fehlt natürliches einiges im Geldbeutel..
Seitens des AG wurde erwähnt, es sei ja normal das erst zum 15 eines Monats der Lohn für den vergangen Monat ausbezahlt werden müsse.
Das hatte ich allerdings auch einmal anders gelesen, nämlich dass nach Ableistung der Arbeit, sofern ein Zeitraum zur Abrechnung vorgesehen ist (hier: monatlich), das Entgelt unverzüglich nach Beendigung des Zeitraums zu zahlen sei, also am 1., bei stundenweiser Berechnung, wie bei Ihr, könnte man ja noch nen Tag oder 2 zur Lohnberechnung dazuzählen, aber am 15.??
Zudem wird ja dann für den Folgemonat angerechnet, was im ENdeffekt bedeuten würde, dass sie nun für 1,5 Monate Geld ausbezahlt bekommt (Ärger im Zuflussprinzip?) und im Folgemonat diesen Betrag angerechnet bekommt, und erst am 15, wenn der neue Lohn eingeht, wieder beantragen kann, das der Differenzbetrag ausgezahlt werden soll, was dann bei der überlasteten ArGe sicher wieder eine Ewigkeit dauern wird bis Geld da ist.
Dadurch entstehen Ihr natürlich diverse Nachteile, die sie ohne Job nicht hätte, also ist sie natürlich wieder soweit, alles hinzuwerfen, weil sie ohne Arbeit wohl besser stünde abgesehen von den paar Euro, die man dazuverdienen darf. Diese bringen einem aber auch nichts, wenn man dann zeitweise mittellos ist bis irgendwelche Anträge durch sind und das Geld von der Arbeit so spät kommt.
Weiss jemand noch was dazu wie das genau gehandhabt wird mit der Anrechnung, bzw. ob das rechtens ist, den Lohn erst zum 15. zu zahlen, dann in diesem Fall erst nach 2monatiger Arbeitsleistung?