Schneida
29.03.2005, 17:44
Hallo,
ich habe folgendes Problem und wollte wisssen obe jemand hier eine Antwort kennt. Ich habe Anfang 2003 meine Lehre als "Kaufmann im Einzelhandel" abgeschlossen und war nach meiner Lehrzeit zum größten Teil arbeitslos. Im Sommer 2003 habe ich eine Lehre als "Fachinformatiker" angefangen, musste diese aber aus betriebsbedingte Gründen beenden.
Danach habe ich an einer 3monatigen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, im Bereich Buchführung. Darauf erfolgte ein Wohnortwechsel der widerum eine 9monatige Abeitslosigkeit mit sich führte. In dieser Zeit hab ich geringfügig in einem Gärtnereibetrieb gearbeitet. Am 01.01.05 habe ich in einen Supermarkt wieder eine Tätigkeit als Kaufmann aufgenommen, die ich aber wieder zu 31.01.05 aus betriebsbedingten Gründen beenden musste. Bin also wieder seit 01.02.05 arbeitslos gemeldet.
Aufgrund meiner Tätigkeit in dem Gartnereibetrieb habe ich festgestellt, das ich meinen Beruf verfehlt habe. So machte ich mich auf um eine Lehrstelle als Gärtner zu suchen die auch fand. Jetzt im April werde ich dort ein 1wöchiges Praktikum machen (mehr wurde nicht genehmigt). So jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich der ARGE mitteilen das ich am 01.09.05 eine Ausbildung als Gärtner beginne, ohne das mir meine Leistungen bis zu diesen Zeitpunkt gestrichen wird? Sprich kriege ich bis zum 01.09.05 Arbeitslosengeld II oder kann ich es nicht publik machen?
Vielen Dank für Antworten im vorraus.
Alfadur
ich habe folgendes Problem und wollte wisssen obe jemand hier eine Antwort kennt. Ich habe Anfang 2003 meine Lehre als "Kaufmann im Einzelhandel" abgeschlossen und war nach meiner Lehrzeit zum größten Teil arbeitslos. Im Sommer 2003 habe ich eine Lehre als "Fachinformatiker" angefangen, musste diese aber aus betriebsbedingte Gründen beenden.
Danach habe ich an einer 3monatigen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, im Bereich Buchführung. Darauf erfolgte ein Wohnortwechsel der widerum eine 9monatige Abeitslosigkeit mit sich führte. In dieser Zeit hab ich geringfügig in einem Gärtnereibetrieb gearbeitet. Am 01.01.05 habe ich in einen Supermarkt wieder eine Tätigkeit als Kaufmann aufgenommen, die ich aber wieder zu 31.01.05 aus betriebsbedingten Gründen beenden musste. Bin also wieder seit 01.02.05 arbeitslos gemeldet.
Aufgrund meiner Tätigkeit in dem Gartnereibetrieb habe ich festgestellt, das ich meinen Beruf verfehlt habe. So machte ich mich auf um eine Lehrstelle als Gärtner zu suchen die auch fand. Jetzt im April werde ich dort ein 1wöchiges Praktikum machen (mehr wurde nicht genehmigt). So jetzt meine eigentliche Frage:
Kann ich der ARGE mitteilen das ich am 01.09.05 eine Ausbildung als Gärtner beginne, ohne das mir meine Leistungen bis zu diesen Zeitpunkt gestrichen wird? Sprich kriege ich bis zum 01.09.05 Arbeitslosengeld II oder kann ich es nicht publik machen?
Vielen Dank für Antworten im vorraus.
Alfadur