Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf man dazuverdienen?
Hallo miteinander :)
Ich habe da mal eine Frage, was man als ALG 2 Empfänger dazu verdienen kann, ohne, daß man mit abzügen rechnen muß.
Mein Freund kann nämlich als Honorarkraft nach dem 1€-Job dort weiter arbeiten, wo er im Moment auch arbeitet. Diese wollen natürlich nicht, daß er Abzüge in irgendeiner Form hat.
Habe zwar im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden. In Erinnerung habe ich was von 160 Euro, die nicht angerechnet werden.
Danke schonmal für Eure Antworten
Gruß
Elenath
Hallo Elenath,
bei ein wenig Benutzung unserer Suchfunktion (oben rechts) wärest Du unweigerlich über diesen Thread gestolpert, in dem alles hinreichend beantwortet ist: Minijob? 165 €? 400€? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=103646&highlight=165)
Diesen Thread habe ich zu Mini-Jobs verschoben.
Huhu effge.
Über diesen Thread bin ich auch gestolpert. Dachte aber, daß das nicht ganz das Richtige ist, weil mein Freund ja keine 400 € verdienen wird sondern das maximale, was eben frei ist.
Wenn ich das nun richtig versteh, sind diese 160 Euro nicht ganz richtig umd ich muß von den genannten 100 € ausgehen ? Ich dachte nämlich auch mal irgendwo gelesen zu haben, daß die 100 € nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand sind, daß sich das jetzt erst im August auch geändert hat.
Gruß
Elenath
Betroffener
09.09.2006, 13:27
Hallo Elenath,
nee, das ist schon alles richtig beschrieben.
Nur kann man damit auch noch nicht so richtig für die Zukunft planen, da sich unsere "Regierenden" für den Herbst unter anderem auch noch mal das Thema Zuverdienst auf die Fahne geschrieben haben.
Was also jetzt aktuell ist, könnte in 2007 schon wieder Makulatur sein. Und in welche Richtung das dann geht (besser oder schlechter) ist auch offen. Möglicherweise sickert von den "Ideen der Weisen" da auch noch irgendwas ein.
Ich bekomme ALG II und habe nun einen 160 € Job.
Aus der neuen Berechnung kann ich ersehen, das das Amt mir davon 48 € angerechnet hat, demnach sind 112 € frei. Wieso? Weshalb? Warum? Keine Ahnung!
Danke Euch für die Antworten :)
Werde ihm dann mal alles ausrichten (oder besser selber lesen lassen :P )
Gruß
Elenath
Betroffener
10.09.2006, 00:36
Elenath,
Honorarkraft klingt irgendwie nach öffentlich oder einem Institut :-)
Bei Aufwandsentschädigungen bzw. für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es noch andere Regeln.
Sollte es sich also um sowas in dieser Art handeln (oder mit gutem Willen so ausweisbar sein):
steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für öffentliche Dienste im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes, steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….), Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr),
könnte das viel freundlicher aussehen.
Hallo Betroffener,
Nun, der zweite Punkt könnte dem vielleicht am nächsten kommen, da die Arbeit in einem Jugendfreizeitheim abläuft. Direkt als Erzieher darf er dort nicht arbeiten (wegen fehlender pädagogischer Ausbildung :) ). Vor ca. 2 Jahren wurde er dort als Computerbetreuer für die Jugendlichen als ABM-Kraft vom Arbeitsamt hingeschickt. Die Leute, die dort arbeiten waren so mit ihm zufrieden, daß sie ihm anschließend angeboten hatten, dort als 1 €-Jobber weiter zu arbeiten. Nun läuft allerdings die 3. Verlängerung aus und er muß ja für den 1 € Job erstmal Pause einlegen. So haben sie ihm eben eine Arbeit als Honorarkraft angeboten.
Da wir ohnehin nächste Woche noch aufs AA müssen wollte er dort nochmal genauer nachfragen, was nun frei ist. Sollte er vielleicht dann angeben, wo er arbeiten wird, bzw. als was er angestellt sein wird?
Gruß
Elenath
Betroffener
10.09.2006, 11:34
Hallo Elenath,
ich würde das vorher erst mit dem Bildungsträger definitiv abstimmen, wie die Einstufung aus deren Sicht machbar wäre unter dem obigen Aspekt der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung - und wenn da Klarheit herrscht, zur ArGe traben.
Aber Achtung: Ehrenamtliche Tätigkeit schützt nicht wirklich vor EEJ und anderen Jobangeboten - es geht also ausschließlich um die Nichtverrechnung mit dem ALG II.
Danke für die Infos nochmal :)
Der Chef meines Freundes war selber bei der Arge .... hat sich genau erkundigt ihm das tätigkeitsfeld erklärt usw. Es sind 112 €, die nicht angerechnet werden.
Gruß Elenath
Betroffener
15.09.2006, 11:37
Hallo Elenath,
dann geht es ausschliesslich um "richtiges" Einkommen.
Würde die Schule Deinen Mann ehrenamtlich beschäftigen, dürfte es durchaus mehr sein - denn hier sagen die Durchführungsbestimmungen:
3.3 Zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen der
freien Wohlfahrtspflege
(1) Zu zweckbestimmten Einnahmen, die einem anderen Zweck als
das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld dienen, zählen z.B.:
- steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für öffentliche Dienste im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes,
- steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….),
- Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr), .
Und die Tätigkeit Deines Mannes könnte durchaus unter einem dieser Titel laufen:
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….
Ich meine nach wie vor, möglicherweise war die Fragestellung nicht ganz zielgerichtet und die Antwort der ArGe ebenso zielgerichtet falsch - weil sie das etwas mehr kostet.
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