Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Mehrbedarf mehr für Alleinerziehende?
schnekke
16.07.2005, 19:53
Hallo
Ich bin auf Grund drohender Obdachlosigkeit mit meiner Mutter in eine Wohnung gezogen.
Sie bekommt monatlich 345 Euro plus ihren Mietanteil auf Ihr Konto überwiesen.
Mein Sohn und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft und meine Mutter hat eine eigene BG-Nummer.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wurde mir nicht überwiesen.
Ich rief im Jobcenter an und man sagte mir da Sie mit Ihrer Mutter zusammen wohnen gelten sie nicht mehr als alleinerziehend.
Ein paar Wochen später rief ich nochmal an und die für mich zuständige Sachbearbeiterin sagte ja das wurde im Juni nicht überwiesen ich werde es im Juli nachzahlen.
Nach zwei Wochen circa rief ich an und fragte nach wo die Zahlung bleIbt und ich bekam zu hören das muß erst von einem Herrn ..... entschieden werden sie würde das weiterleiten.
Das Geld fehlt mir und meinem Sohn immerhin 124 Euro weniger.
Ist das Rechtens?
Kann ich dagegen Klagen?
Ich bekomme von meiner Mutter kein Geld oder ähnliches.
Lebensmittel etc kaufen wir getrennt ein.
Betroffener
16.07.2005, 21:03
:welcome: schnekke,
zuerst einmal - doppelt Posten bringt Dir nicht mehr antworten.
Das Problem ist klar und altbekannt. Bei Eltern und Kindern (und zusammen mit Enkel) in einer Wohnung wird grundsätzlich von einer familiären Haushaltsgemeinschaft ausgegangen, in der jeder jedem hilft und gegenseitige Unterstützung geleistet wird.
Das hat erst mal mit getrennten Bedarfsgemeinschaften überhaupt nichts zu tun.
Hier wäre es nun an Dir, nach zu weisen, daß dem nicht so ist, warum ihr jetzt eine gemeinsame Wohnung habt, usw.
Ist Deine Mutter ggf. hilfebedürftig im Sinne von Pflegebedarf durch die Tochter?
Hier hättest Du Dir gleich die Telefonnummer von Herrn ... geben lassen bzw. einen Gesprächstermin vereinbaren sollen, damit das kurzfristig geklärt wird. Es kann nicht angehen, dass Dir für Monate das Geld vorenthalten wird oder anderseits eine definitive Entscheidung getroffen wird - gegen die Du angehen könntest.
Aber ohne Bescheid einfach kürzen ist eine Frechheit.
Viel Erfolg
schnekke
17.07.2005, 10:05
Hallo
Danke für deine Antwort.
Die Sachbearbeiterin meinte das dieser Herr..... grundsätzlich nicht telefonisch zu erreichen wäre.
Ich sehe nur nicht ein das ich bestraft werde nur weil ich mit meiner Mutter in einer Wohnung lebe.
Wir kaufen getrennt ein jeder zahlt seine eigenen Sachen und ich kümmere mich um mein Sohn nicht sie.
Hast du einen Tip für mich wie ich das argumentieren kann?
Die können mir ja nicht einfach Geld was uns zusteht einbehalten.
StephanK
17.07.2005, 10:42
Der Betroffene hat es eigentlich schon erklärt - ich versuch's noch mal mit einem Zitat aus dem Gesetz, nämlich § 9 SGB II:
Abs. 5: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, muss auch Deine Mutter von ALG II leben; insofern ist klar und ohne jeden Zweifel, dass "nach ihrem Einkommen und Vermögen" nicht "erwartet werden kann", dass sie Dich finanziell unterstützt. "Leistungen" sind aber nicht nur Geldleistungen, sondern alles, was jemand für einen anderen tut - z.B. auch sich um einen Enkel kümmern. Den Mehrbedarf für Alleinerziehende erhältst Du aber nur, wenn Du allein für "Pflege und Erziehung sorgst".
In der zitierten Stelle des Gesetzes heisst es "es wird vermutet". Das bedeutet: wenn es anders ist, musst Du das belegen können. Das ginge wohl nur mit einer schriftlichen Erklärung Deiner Mutter, dass sie weder willens, bereit noch in der Lage sei, sich um ihren Enkel zu kümmern. Wenn Sie - und so sieht es für mich aus - selbst ALG II erhält, ist das ja auch plausibel, weil sie sich dann ja auch intensiv um einen neuen Arbeitsplatz kümmern muss.
Wenn diese Absenkung der Leistung noch weniger als vier Wochen zurückliegt, kannst und solltst Du dagegen mit dieser Argumentation Widerspruch einlegen UND gleichzeitig (das kann mit dem Widerspruchsschreiben zusammen geschehen) die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen mit der Begründung, dass die Absenkung Euch besonders hart treffe, weil der Betreuungsbedarf Deines Sohnes nicht mehr gedeckt sei und Dich das bei den erforderlichen Bemühungen in Sachen Arbeitsplatzsuche so einschränke, dass Du den gesetzlichen Anforderungen an Deine eigenen Bemühungen nicht mehr im erforderlichen Umfange nachkommen könnest.
Dieser Zusatz mit der Aussetzung der sofortigen Vollziehung ist nötig, weil der Widerspruch alleine erst mal alles beim alten lässt, bis über den Widerspruch entschieden wird.
Nur mal so neugierdehalber: Du kommst nicht vielleicht aus (Stadt oder dem Landkreis) Düren?
schnekke
17.07.2005, 20:17
Hallo
Danke für deine Antwort.
Nein ich komme aus dem Ruhrpott.
Gruß
schnekke
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