Marian
09.09.2006, 14:21
Mittlerweile wohnen wir seit einigen Wochen in good old Pfalz,
die Arge zahlt inkl, KdU für mich und Tochter 620,-, ( 1/3 der Kdu muss Partner tragen, dessen Bafög
-Antrag allerdings noch nicht fertig is!) sogar die Kaution wurde auf Darlehensbasis übernommen.
ABER: Mein problem hat mal wieder mit dem JobCenter in B zu tun!
Nachdem wir Umzugskostenbeihilfe beantragt hatten, diese auch ( leider nur mündlich) übernommen werden würde, kurze Zeit später ein Brief kam " Partner muss in BG sein, um Umzugshilfe zu bekommen), was er ja war, der Herr K. vom JC es aber nicht gerafft hat. Gut, dann legten wir nochmla lle Bescheide vor... Den Umzug haben wir dann aus eigenen Mitteln bezahlt, weil lt. Amt die Beihilfe erst später ausbezahlt werden würde... Nun, 3 (!) Monate später kommt erneut Post mit der ..ABLEHNUNG! Grund
" Da mein Partner kein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht, darf keine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden"
Ja, HAllo??! Dass er eine Schule besuchen wird, hatten die Herren ders JobCenters ja von Anfang an gewusst,da hätte man uns das ja auch gleich sagen können?!!
Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?
Frage 2: hab nun den ersten Strom/Gas Abschlag zu zahlen ( Strom muss ich selber zahlen, das weiß ich), Gas sind 250 Euro am 15.10. fällig.
Ist das auch aus der Regelleistung zu bezahlen??????
Danke fürs Lesen & Antworten
marian =)
die Arge zahlt inkl, KdU für mich und Tochter 620,-, ( 1/3 der Kdu muss Partner tragen, dessen Bafög
-Antrag allerdings noch nicht fertig is!) sogar die Kaution wurde auf Darlehensbasis übernommen.
ABER: Mein problem hat mal wieder mit dem JobCenter in B zu tun!
Nachdem wir Umzugskostenbeihilfe beantragt hatten, diese auch ( leider nur mündlich) übernommen werden würde, kurze Zeit später ein Brief kam " Partner muss in BG sein, um Umzugshilfe zu bekommen), was er ja war, der Herr K. vom JC es aber nicht gerafft hat. Gut, dann legten wir nochmla lle Bescheide vor... Den Umzug haben wir dann aus eigenen Mitteln bezahlt, weil lt. Amt die Beihilfe erst später ausbezahlt werden würde... Nun, 3 (!) Monate später kommt erneut Post mit der ..ABLEHNUNG! Grund
" Da mein Partner kein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht, darf keine Umzugskostenbeihilfe gewährt werden"
Ja, HAllo??! Dass er eine Schule besuchen wird, hatten die Herren ders JobCenters ja von Anfang an gewusst,da hätte man uns das ja auch gleich sagen können?!!
Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?
Frage 2: hab nun den ersten Strom/Gas Abschlag zu zahlen ( Strom muss ich selber zahlen, das weiß ich), Gas sind 250 Euro am 15.10. fällig.
Ist das auch aus der Regelleistung zu bezahlen??????
Danke fürs Lesen & Antworten
marian =)