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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Volljährig, zu Hause wohnend und ALG II?


Sanni82
16.07.2005, 22:28
Hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand einen Tipp geben kann:

Ich bin 23 Jahre alt, habe eine Ausbildung abgeschlossen und wohne noch bei meinen Eltern. Bis März hatte ich 9 Monate lang gearbeitet, in denen ich mich völlig selbst versorgt habe (Miete trugen/tragen meine Eltern sonstige Leistungen bekomme ich von ihnen nicht).

Da mein Geld zur Neige geht und mein Freund (Hartz IV Empfänger) mich auch nicht auf Dauer "durchfüttern" kann möchte ich ALG II beantragen.

Nun meine Frage: Könnte ich mit meinem Antrag durchkommen? Mein Vater verdient ca. 1800 Euro im Monat, meine Mutter ist Hausfrau und ich das einzige Kind. Eine Einkommensbescheinigung würden meine Eltern abgeben, aber weitere Vermögenswerte würden sie nicht offen legen.

Ich bin für jeden Tipp/jede Anregung wie ich meine Situation verbessern kann dankbar!

Sanni

Betroffener
17.07.2005, 01:16
:welcome: Sanni82,

hast Du nicht möglicherweise aus Deiner Ausbildungszeit zuzüglich Deiner 9 Monate in Arbeit einen Anspruch auf das ganz normale Arbeitslosengeld I (oder ist das alles schon verbraucht?)

Ansonsten käme folgendes zum Tragen:

Kinder über 18
Bei Kindern über 18 wird es etwas kompliziert.
Auch wenn sie mit bedürftigen Eltern in einem Haushalt zusammenleben bilden sie mit diesen KEINE Bedarfsgemeinschaft - kraft gesetzlicher Definition, ohne irgendwelche Ausnahmen!
Aber hier kommt die HAUSHALTSgemeinschaft in's Spiel, und zwar wegen § 9 Abs. 5 SGB II:
"Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
Das gilt sowohl in den Fällen, in denen die Eltern selbst hilfebedürftig sind als auch dann, wenn es um einen jungen Arbeitsuchenden geht, der noch bei den Eltern lebt, die ihrerseits Arbeitseinkommen haben.
- "Vermutet" heisst: das Gesetz und mit ihm die Behörde unterstellt, dass die Kinder mit durchgefüttert werden; wenn es nicht so ist, ist es Sache des Bedürftigen, das nachzuweisen, was oft sehr schwierig ist.
- "soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann": das ist die Formulierung, die die familienrechtlichen Unterhaltsansprüche hineinbringt. Die famlienrechtlichen Unterhaltsansprüche sind bei minderjährigen Kindern sehr weitgehend (die Eltern müssen sich ggf. stark einschränken), bei volljährigen Kindern dürfen die Eltern mehr für sich selbst behalten, müssen aber eine Berufsausbildung bis zu deren Abschluss finanzieren. DABEI GIBT ES KEINE ALTERSGRENZE, nach deren Erreichen das Kind keinen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch mehr hätte!

Da Du offensichtlich eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, solltest Du es mit einem ALG II Antrag versuchen (und parallel von Deinen Eltern eine Bescheinigung beilegen, das sie Dich nicht unterstützen), ebenso wie Deinen Mietanteil ausweisen. Ansonsten bliebe nur der Auszug in die eigenen 4 Wände ggf. als jeweils 2 Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft (mit Deinem Freund).

Hintergrund: Nach einer Einkommensbereinigung des Einkommens Deines Vaters, wird Deinen Eltern virtuell eine Bedarfsgemeinschaft übergestülpt mit 622 € West bzw. 598 € Ost zuzüglich jeweils der Kosten der Unterkunft, um den "Bedarf" zu ermitteln + dem von Dir in Deiner eigenen Bedarfsgemeinschaft - und das könnte knapp werden, wenn Du nicht nachweisen kannst, das eben diese Unterstützung in der der Haushaltsgemeinschaft entgegen der immer unterstellten Behördenmeinung nicht stattfindet.

Sanni82
25.08.2005, 11:49
Hallo!

Also wenn ich hier schon um Rat bitte, dann sollte - und werde - ich auch noch dazu schreiben, obs geklappt hat oder nicht :-)

Obwohl sich meine Eltern weigerten Kontoguthaben, Sozialversicherungsnummer und Gehalt offen zu legen hats bei mir geklappt, ich bin nun "stolzer" ALG II-Bezieher. (und das nach 2 Wochen Bearbeitungszeit)

Ich weiß nun zwar nicht, ob es daran lag, dass ich eine Ausbildung habe, oder an meinem Schreiben, in dem ich glaubhaft versicherte, dass ich keinerlei Unterstützung erhalte, aber das ist mir verständlicher Weise momentan auch nicht so wichtig. Wichtig ist, dass ich den vollen Satz zuzüglich meines Mietanteils (und das ohne Untermietsvertrag) bekommen habe.

Vielleicht macht das ja anderen auch Mut es zu versuchen. Auf jeden Fall noch ein DANKE für die hier gegebene Antwort.

Viele liebe Grüße

Sanni