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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Krankmeldung, selbst bei der Agentur melden?


gabysöhnlein
02.10.2008, 05:06
Kurze Vorgeschichte-
Ich suchte mir selbst Arbeit und trotz gültigen Arbeitsvertrag datiert auf den 17 Februar sollte ich am 30 Februar in eine Maßnahme.

Der Vertrag lief über 400 Euro, mit der Option ,dann fest eingestellt zu werden.

Dann ging ich mit diese Mitteilung zum Arbeitgeber und flog raus.

Später ging ich zum Vorgesetzten, der auch zugab, das das nicht rechtens sein.
Aber eine andere Bearbeiter wollte er mir auch nicht geben.

Mit der Ansicht, als Arbeitsagentur sollte man eigenes Bemühen und auch Erfolg anerkennen, lag ich wohl falsch.

Jedenfalls habe ich seit dieser Zeit Probleme mit diesem Bearbeiter.

Jetzt meine Frage.

Wenn ich einen Termin habe und krank bin, muß ich mich dann selbst melden oder kann warten, bis die erneute Aufforderung kommt.

Eigendlich könnt ich mir das selbst beantwortern, da ich das schon wegen dem Mitarbeiter eine geraume Zeit mache.
Und keine Nachteile habe.

Nun stand letztens auf dem Schrieb, ich muß mich dann selbst melden.

Ist das zulässig?

Ich überlas das wirklich ausversehen und mir passierte auch nichts.

Ich habe nichts unterschrieben.

Wie soll ich mich verhalten.

restart
11.10.2008, 11:03
Hallo gabysöhnlein,

so richtig eindeutig wird deine Fragestellung in deinem Beitrag leider nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass sich deine Frage nur auf den Termin während der Krankheit bezieht.

Die Antwort dazu findest du in § 309 Abs. 3 SGB III:(3) 1Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. 2Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. 3Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt. Wenn dies bisher also keine Folgen hatte, so hattest du wohl glück.

Dirk_.
11.10.2008, 14:50
@gabisöhnlein,

das hat restart aber noch milde ausgedrückt, mit dem Glück haben.

Du bewegst dich da ehrlich gesagt auf ganz dünnen Eis und warum dies noch nicht gebrochen ist, ist mir ein Rätsel. Also doch Glück!.

Ich würde es nicht herausfordern. Wenn du einen Termin nicht einhalten kannst, aus welchen Gründen auch immer, so musst das melden und nicht warten bis da was nach kommt.

Nun stand letztens auf dem Schrieb, ich muß mich dann selbst melden.
Ist das zulässig?

Ja, auch ich soll mich zu meinem 3-monatigen Pflichttermin selbst melden.

Ich habe nichts unterschrieben.

Wie darf ich das verstehen?. Du hast keine EGV unterschreiben müssen.


Dirk

Roady
11.10.2008, 15:24
Dirk,

nicht überall gibts EGVs vorn Latz und nicht überall ist es erwünscht das man sich alle X Tage, Monate von sich aus meldet, Du kommst ja teilweise weder telefonisch, noch persönlich zu Deinem SB durch.