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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutterschaftsgeld


stephan23
02.10.2008, 19:59
Hallo zusammen....

Wir sind endlich wieder online und nun Münchener....

Und ich habe gleich wieder eine Frage......

Ich bin in Ausbildung und bekomme 0,- EUR von der Arge, ist auch OK so...
Meine Frau und unsere beiden Kinder bekommen Leistungen... Unser 2. Sohn ist gerade erst geboren.
Da meine Frau nun vorerst von einem in den nächsten Erziehungsurlaub geht, hat niemand mit folgendem gerechnet:

Heute kam ein Brief der Krankenkasse das wir 1287,- EUR Mutterschaftsgeld bekommen und dies auch schon angewiesen ist?!!!?
Ich habe natürlich gleich meine SB angerufen, die natürlich im Urlaub ist... Werde ihr also erst am 6.10. bescheid geben können...

Jetzt meine Frage:

Wie wird das angerechnet, diesen Monat sind wir dann wohl hoffnungslos überzahlt...... Wir werden ja soweit ich weiß dann für September und Oktober kein Erziehungsgeld bekommen, dass ist ja mit dem Mutterschaftsgeld abgegollten. Also denke ich können zumindest die 600,- EUR nicht angerechnet werden....
Wie sieht es mit dem Rest aus? 100,- EUR Freibetrag + 20%????
Wäre super wenn wer helfen kann.......


Danke schonmal

fragi
02.10.2008, 20:58
Hallo stephan23,

ich kenne diese neue Marotte der Krankenkasse auch... Also das Mutterschaftsgeld immer in einem Schlag auszuzahlen.

Den schönen Artikel den es in den WDB-Fachinformationen mal gab, gibts leider nichtmehr...

Im groben kann man sagen, dass man das Mutterschaftsgeld wie Krankengeld behandeln kann...
Das heißt das gibt nicht:

100,- EUR Freibetrag + 20%????


Allerdings gibts was anderes...:
Da dies jetzt nur einmal zufließt ist es auch als einmalige Einnahme zu betrachten, also auch so anzurechnen... Siehe dazu §2 Abs.4 ALG II-V.

Was es aber auch geben sollte, ist mind. die Versicherungspauschale.

Das mit den 600€ klappt auch so nicht... Die 300€ Sochelbetrag gibts nur wenn die Leistung Elterngeld heißt... das tut sie aber leider nicht, denn durch das Mutterschaftsgeld wird ja praktisch das Elterngeld aufgezehrt und es gibt gar keinen Anspruch...

Ich für meinen Fall habe bei ner ähnlichen Sache momentan ne Klage am laufen... Aber da das nen laufendes Verfahren ist (und es gibt hier eigentlich keine wirklichen grundsatzentscheidungen weil einfach niemand klagt) sage ich dazu nichts weiteres... Nur soviel, ich versuche einen Weg zu ebnen... :razz:

stephan23
02.10.2008, 22:16
Das heißt ja für Hartz 4 Empfänger in der Situation: Mutterschaftsgeld/ Elterngeld fürn A......

Naja, ich werde mal meine SB anrufen wenn sie ausm Urlaub da ist und mit ihr drüber sprechen..... Aber ich hab irgendwo gelesen das Mutterschaftsgeld als normales Einkommen zu berücksichtigen ist, dann doch auch Freibeträge.... Die können doch nicht 100% davon anrechnen....Im gleichen Artikel hab ich auch gelesen (sorry ich weiß nicht mehr wo) das es in höhe des Mindestbetrags von 300,- EUR des Erziehungsgeldes nicht angerechnet werden darf???

Naja, ich werde wieder posten wenn ich weiß wie die liebe Arge in München das regelt.....

stephan23
03.10.2008, 22:59
Schau mal hier:

http://www.sozialleistungen.info/foren/einkommensanrechnung/t-wir-blicken-nicht-mehr-durch-hilfe-alg2elterngeldmutterschaftsgeld-3924.html


und hier:

http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic178.html

Upsala
04.10.2008, 22:30
Aber ich hab irgendwo gelesen das Mutterschaftsgeld als normales Einkommen zu berücksichtigen ist, dann doch auch Freibeträge. Einkommen ja! Aber die Freibeträge gibt es nur für Erwerbseinkommen.

stephan23
05.10.2008, 01:25
Die Links waren in Bezug auf die mindesthöhe des Elterngeldes von 300,- EUR gemeint.... Also das für 2 Monate 600,- EUR nicht angerechnet werden.....