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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall auf dem Weg zum beauftragen Dritten der EGV


MaxiSI
02.10.2008, 22:24
Hallo allerseits,

ich möchte mal einen erfahrungsbericht abliefern. und eure meinung dazu wissen.

ich unterschrieb am 22.06.2008 eine egv. für den zeitraum 06.07.2008 bis 06.10.2008 sollte ich wöchentlich mind. einmal die räumlichkeiten des durch die egv beauftragten dritten besuchen. bei diesen terminen wurden bewerbungen geschrieben oder für vorstellungsgespräche geübt oder sonstige dinge erledigt, die zur beendigung der hilfsbedürftigkeit sinnvoll sind.

ich besuchte also fortan wöchentlich die pflichttermine, deren kenntnis ich immer eine woche im voraus per unterschrift bestätigen musste.

am 25.08.2008 hatte ich termin um 11.00 uhr vormittags, doch ich kam erst gar nicht an. ich wurde als radfahrer von einem auto angefahren und landete mit einigen brüchen (schlüsselbein, rippen), hautabschürfungen, gehirnerschütterung, beckenprellung etc. im krankenhaus.

in der notaufnahme rief ein angehöriger von mir bei dem beauftragten dritten an und meldete den unfall. dort wurde gesagt, dass dies ein wegeunfall sei, dies müsse ich angeben. also taten wir dies. ich lag bis 31.08.2008 auf station und wurde an diesem tage entlassen.

die weiteren wochen wurde ich als BG-patient behandelt. ABER heute teilte mir mein d-arzt mit, dass er mich nicht weiter behandeln kann, weil die unfallkasse des bundes die behandlung abgelehnt hat, da mein schaden kein wegeunfall sei. und das nach 6 wochen!

daraufhin rief ich den jobcenter an und die teamleitung sagte mir, dass dies nicht zutreffe, da ich auf dem weg zu einem beauftragten dritten war mit termin. also sei dies natürlich ein wegeunfall. man würde rücksprache halten.

da ich aber gerade im krankenhaus war und mehr oder weniger aus dem MRT geworfen wurde, weil die gesetzliche krankenkasse nur bei ausdringlicher notwendigkeit zahle, rief ich bei der unfallkasse an.

man sagte mir, es existiere eine gesetzeslücke und wegen dieser müsse die unfallkasse des bundes nicht zahlen.

jetzt frag ich mich: kann das echt sein, dass die zahlreichen algII empfänger, die sich auf dem weg zu wöchentlichen pflichtterminen der egv befinden, nicht versichert sind?

habe ich irgendeine möglichkeit dagegen vorzugehen? ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der einen unfall auf dem weg zu einem beauftragten dritten hatte.

den dritten habe ich auch noch mal angerufen, und sie blieben bei ihrer aussage, die sich bereits bei der ersten unfallmeldung gemacht haben. dies ist ein wegeunfall, weil ich meiner pflicht nachgekommen bin, den termin zu besuchen.

aber alle stellen sagten mir, dass dies nichts an der tatsache ändere, dass man mich gesund bekommen möchte. egal ob BG oder normale krankenkasse.
doch ich habs heute schon den unterschied bemerkt, ich musste für das neue quartal die 10 euro bezahlen, musste für die medikamente zuzahlen, meine MRT-untersuchung wurde verschoben und meine neue krankengymnastikverordnung hat nur noch 6 anstelle von 12 zeiteinheiten.
und die lymphdrainage war mit der krankengymnastik bisher das wirkungsvollste.

was sagt ihr dazu?

Seebarsch
03.10.2008, 16:58
Hallo MaxiSI,
:welcome:
wir können da von hier nicht ganz so viel sagen, da wir nicht genau wissen, wie die Unfallkasse die Gesetzeslücke begründet.
Wenn dem so ist, kann die Agentur oder ARGE die beauftragten Dritten vergessen, da ja dann wegen des Risikos keiner mehr dahingehen muss.
Wer war denn an dem Unfall Schuld?
Wenn es der Autofahrer war, wird eh dessen Haftpflicht in Anspruch genommen!
Gute Besserung!!!
:engel:

MaxiSI
03.10.2008, 21:08
der autofahrer hat laut polizeibericht meine vorfahrt missachtet.

ja die ärzte im krankenhaus behandeln halt nach dem versicherungsstatus, das ist ja das.

und die begründung war halt nur, dass es kein gesetz gibt, dass die unfallkasse in die pflicht nimmt, wenn man auf dem weg zum dritten ist, ausser beim allerersten termin. also der, der auf der egv steht unter: bitte stellen sie sich am ... um ... bei ... vor. dieser termin ist versichert. aber die termine die der dritte selbst vergibt fallen angeblich nicht darunter.

die teamleitung im jobcenter konnte mir nichts dazu sagen, sie sagten wie gesagt nur, dass der dritte beauftragt ist, also sei ich versichert.

danke für die genesungswünsche.

Betroffener
03.10.2008, 23:32
Das würde aber im Umkehrschluß bedeuten, dass die (laufenden) Termine bei allen Dritten (EEJ, Schulungen, Trainingsmaßnahmen) nicht mehr von der Unfallversicherung abgedeckt wären.

Stellt sich nun wieder die Frage, ob die "Dritten" dann selbst eine solche Versicherung haben müssen, um wieder als "Erste" zu gelten.

Das ist ein ganz heikles Thema - insbesondere, wenn es keinen offensichtlich belangbaren Schuldigen gibt oder der nicht solvent ist.

Es schaut so aus, als hätte der Gesetzgeber mal wieder ein Scheunentor offen gelassen (weil es ihn was kosten würde).

Ich bin es nicht
03.10.2008, 23:41
eigentlich ist das klar geregelt ..

die Berufsgenossenschaft von dem , wo die Tätigkeit ausgeübt werden sollte , ist zuständig ..

die Debatten gehen nun nur um Zuständigkeit wegen dem Wegeunfall ( ist der , welcher auf den Weg geschickt hat , oder der wo se ankommen sollte in der Pflicht ? ) ..

hatte vor ca. 3 Jahren mal nen kleinen Wegeunfall in Ausübung der Pflichten meiner Eingliederungsvereinbarung .. wurde alles über die BG dessen geregelt , wo ich heile ankommen sollte ..

grundsätzlich aber dieses hier ...


Kleine Handlungshilfe zu Unfallversicherung und Arbeitsschutz

Zurecht fragen sich etliche BezieherInnen von Arbeitslosengeld II (Alg II) seit Jahresbeginn besorgt, ob und über wen sie unfallversichert sind, wenn sie in eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) - auch 1-Euro-Job genannt - vermittelt werden.
In der Tat gibt es unterschiedliche Träger von Unfallversicherungen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meint, dass der vermittelnde Beschäftigungsträger die Unfallversicherung trägt: „Die Teilnehmer an Zusatzjobs zählen zum gesetzlich versicherten Personenkreis nach § 2 Abs. 2 SGB VII, weil sie wie Beschäftigte tätig werden. Der Träger ist verpflichtet, die Unfallversicherung für die in Zusatzjobs beschäftigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sicherzustellen und nachzuweisen. [1 (http://www.alg-2.info/info/unfallversicherung#_1)]

Die Unfallkasse Berlin trägt die Unfallversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls eines „1-Euro-Jobbers“, wenn sein Maßnahmeträger dem öffentlichen Bereich angehört (öffentliche Einrichtungen von Bezirken, Schulen, Sozialstationen, Krankenhäuser)[2 (http://www.alg-2.info/info/unfallversicherung#_2)]. Demgegenüber sieht die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Zuständigkeit der Unfallversicherung bei Arbeitsgelegenheiten bei der Unfallkasse des Bundes, der gem. §§ 2 Abs. 1 Nr. 14, 125 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII meldepflichtige Personen nach den SGB II und III unterstehen. Denn die BA weise die Arbeitsgelegenheiten an, auch wenn eine Kommune anstatt der BA in Ausübung ihres Optionsrechtes Alg II-BezieherInnen zu Arbeitsgelegenheiten auffordert. Die Versicherung trägt der Unfallversicherungsträger der Einsatzstelle[3 (http://www.alg-2.info/info/unfallversicherung#_3)]. Sind „1-Euro-JobberInnen“ in Unternehmen eingesetzt, dann ist für sie eine Berufsgenossenschaft zuständig.


also ICH würde das anwaltlich klären lassen !!! bleibt ja noch die Frage der Abwicklung etwaiger Folgeschäden , Erwerbsminderung etc. offen ..

MaxiSI
04.10.2008, 17:18
ich habe ja bereits einen rechtsanwalt genommen, vorallem wegen den folgeschäden, schmerzensgeld etc., da die unfallsachlage eher eindeutig ist.

nur sagte mir dieser, dass er "nur" anwalt für verkehrsrecht ist und er sich nicht mit sozialrecht auskennt. dazu müsste ich mir einen weiteren anwalt nehmen.

jetzt frag ich mich, es gibt doch prozesskostenhilfe. am tage des unfalls war ich alg2 empfänger. ich war jetzt 6 monate auf der warteliste für ein studium und habe einen platz bekommen.

gilt für die prozesskostenhilfe mein status am unfalltag oder mein aktueller status? als student habe ich auch kein einkommen, allerdings habe ich ja dann keine bescheinigung mehr über den bezug von alg2.

alles sehr kompliziert und eigentlich bin ich nur froh, dass ich wieder mit 2 händen tippen kann und das IT-studium noch möglich ist.

ich war aber auch kein klassischer 1 euro jobber, ich habe halt nur die egv unterzeichnet, und musste fortan bei dem dritten auf einladung bewerbungen schreiben und verschicken etc. - ich habe nicht gearbeitet. allerdings wurde ich belehrt, dass ich 30% der leistungen gekürzt bekomme, wenn ich die termine ohne wichtigen grund nicht besuche.

ich habe mir die links angeschaut. da ist erstmal von 1 euro jobbern die rede, macht das einen unterschied?

die unfallkasse des bundes hat sogar noch behauptet, dass mein fall nicht mal ein arbeits/(wege)unfall darstelle und es keinen unterschied gibt ob ich jetzt daheim von der leiter gefallen wäre oder auf dem weg zu diesem termin war. alles aufgrund dieser "gesetzeslücke".

diese aussage fand ich schon frech irgendwie. die unfallkasse maßt sich an zu richten.

Ich bin es nicht
04.10.2008, 20:50
Hallo MaxiSi ..

Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat man NICHT nur bei ALG II Bezug , sondern grundsätzlich als Geringverdiener ..


http://www.abc-recht.de/ratgeber/rechtsschutz/wissenswertes/prozesskostenhilfe.php


gilt für die prozesskostenhilfe mein status am unfalltag oder mein aktueller status? als student habe ich auch kein einkommen, allerdings habe ich ja dann keine bescheinigung mehr über den bezug von alg2.
..

das ist eigentlich uninteressant .. du solltest zu deinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort einem Rechtspfleger den Sachverhalt und deine momentane beengte finanzielle Situation erklären ( am besten gleich Belege über Einkommen mitnehmen ) ..

die Rechtspfleger sind in der Regel auch sehr nette Menschen und keine Sachbearbeiter der Argen ..:-P

ich denke eher , das du den Anwalt auch gleich wechseln solltest .. ein Mandatsentzug ist immer peinlich , aber hier geht es um DICH und DEINE Gesundheit ..

in deiner Angelegenheit braucht man nicht unbedingt einen Fachanwalt .... einer der den Pöppes in Bewegung bekommt und etwas in den Gesetzbüchern lesen kann , bekommt die Zusammenhänge und die Zuständigkeiten der Haftung auch zusammen ..

MaxiSI
10.10.2008, 13:41
mittlerweile gibt es neues zu berichten.

also die unfallkasse des bundes streitet sich jetzt mit der unfallkasse meines ziels (dem dritten), um die übernahme der kosten.

und meine gesetzliche krankenkasse lässt verlauten, dass sie nicht zahlen braucht, sondern einer von den beiden.

mittlerweile bin ich schon seit 8 tagen nicht mehr in behandlung bzw. physiotherapie.

Betroffener
10.10.2008, 14:16
Das nennt man wohl den Verschiebebahnhof zwischen den Trägern auf dem Rücken des Betroffenen. Keiner fühlt sich zuständig und schiebt es auf den anderen.

MaxiSI
18.10.2008, 18:29
bisher nichts positives.

jobcenter sowie ziel haben mir beide noch mal telefonisch deutlich gemacht, dass der jeweils andere zuständig sei.

ich komm mir echt vor, als sei ich der erste und einzige unfall. heute kam auch noch die rechnung vom krankenwagen 240 euro zu zahlen ab sofort, da kein träger erkennbar sei...