MaxiSI
02.10.2008, 22:24
Hallo allerseits,
ich möchte mal einen erfahrungsbericht abliefern. und eure meinung dazu wissen.
ich unterschrieb am 22.06.2008 eine egv. für den zeitraum 06.07.2008 bis 06.10.2008 sollte ich wöchentlich mind. einmal die räumlichkeiten des durch die egv beauftragten dritten besuchen. bei diesen terminen wurden bewerbungen geschrieben oder für vorstellungsgespräche geübt oder sonstige dinge erledigt, die zur beendigung der hilfsbedürftigkeit sinnvoll sind.
ich besuchte also fortan wöchentlich die pflichttermine, deren kenntnis ich immer eine woche im voraus per unterschrift bestätigen musste.
am 25.08.2008 hatte ich termin um 11.00 uhr vormittags, doch ich kam erst gar nicht an. ich wurde als radfahrer von einem auto angefahren und landete mit einigen brüchen (schlüsselbein, rippen), hautabschürfungen, gehirnerschütterung, beckenprellung etc. im krankenhaus.
in der notaufnahme rief ein angehöriger von mir bei dem beauftragten dritten an und meldete den unfall. dort wurde gesagt, dass dies ein wegeunfall sei, dies müsse ich angeben. also taten wir dies. ich lag bis 31.08.2008 auf station und wurde an diesem tage entlassen.
die weiteren wochen wurde ich als BG-patient behandelt. ABER heute teilte mir mein d-arzt mit, dass er mich nicht weiter behandeln kann, weil die unfallkasse des bundes die behandlung abgelehnt hat, da mein schaden kein wegeunfall sei. und das nach 6 wochen!
daraufhin rief ich den jobcenter an und die teamleitung sagte mir, dass dies nicht zutreffe, da ich auf dem weg zu einem beauftragten dritten war mit termin. also sei dies natürlich ein wegeunfall. man würde rücksprache halten.
da ich aber gerade im krankenhaus war und mehr oder weniger aus dem MRT geworfen wurde, weil die gesetzliche krankenkasse nur bei ausdringlicher notwendigkeit zahle, rief ich bei der unfallkasse an.
man sagte mir, es existiere eine gesetzeslücke und wegen dieser müsse die unfallkasse des bundes nicht zahlen.
jetzt frag ich mich: kann das echt sein, dass die zahlreichen algII empfänger, die sich auf dem weg zu wöchentlichen pflichtterminen der egv befinden, nicht versichert sind?
habe ich irgendeine möglichkeit dagegen vorzugehen? ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der einen unfall auf dem weg zu einem beauftragten dritten hatte.
den dritten habe ich auch noch mal angerufen, und sie blieben bei ihrer aussage, die sich bereits bei der ersten unfallmeldung gemacht haben. dies ist ein wegeunfall, weil ich meiner pflicht nachgekommen bin, den termin zu besuchen.
aber alle stellen sagten mir, dass dies nichts an der tatsache ändere, dass man mich gesund bekommen möchte. egal ob BG oder normale krankenkasse.
doch ich habs heute schon den unterschied bemerkt, ich musste für das neue quartal die 10 euro bezahlen, musste für die medikamente zuzahlen, meine MRT-untersuchung wurde verschoben und meine neue krankengymnastikverordnung hat nur noch 6 anstelle von 12 zeiteinheiten.
und die lymphdrainage war mit der krankengymnastik bisher das wirkungsvollste.
was sagt ihr dazu?
ich möchte mal einen erfahrungsbericht abliefern. und eure meinung dazu wissen.
ich unterschrieb am 22.06.2008 eine egv. für den zeitraum 06.07.2008 bis 06.10.2008 sollte ich wöchentlich mind. einmal die räumlichkeiten des durch die egv beauftragten dritten besuchen. bei diesen terminen wurden bewerbungen geschrieben oder für vorstellungsgespräche geübt oder sonstige dinge erledigt, die zur beendigung der hilfsbedürftigkeit sinnvoll sind.
ich besuchte also fortan wöchentlich die pflichttermine, deren kenntnis ich immer eine woche im voraus per unterschrift bestätigen musste.
am 25.08.2008 hatte ich termin um 11.00 uhr vormittags, doch ich kam erst gar nicht an. ich wurde als radfahrer von einem auto angefahren und landete mit einigen brüchen (schlüsselbein, rippen), hautabschürfungen, gehirnerschütterung, beckenprellung etc. im krankenhaus.
in der notaufnahme rief ein angehöriger von mir bei dem beauftragten dritten an und meldete den unfall. dort wurde gesagt, dass dies ein wegeunfall sei, dies müsse ich angeben. also taten wir dies. ich lag bis 31.08.2008 auf station und wurde an diesem tage entlassen.
die weiteren wochen wurde ich als BG-patient behandelt. ABER heute teilte mir mein d-arzt mit, dass er mich nicht weiter behandeln kann, weil die unfallkasse des bundes die behandlung abgelehnt hat, da mein schaden kein wegeunfall sei. und das nach 6 wochen!
daraufhin rief ich den jobcenter an und die teamleitung sagte mir, dass dies nicht zutreffe, da ich auf dem weg zu einem beauftragten dritten war mit termin. also sei dies natürlich ein wegeunfall. man würde rücksprache halten.
da ich aber gerade im krankenhaus war und mehr oder weniger aus dem MRT geworfen wurde, weil die gesetzliche krankenkasse nur bei ausdringlicher notwendigkeit zahle, rief ich bei der unfallkasse an.
man sagte mir, es existiere eine gesetzeslücke und wegen dieser müsse die unfallkasse des bundes nicht zahlen.
jetzt frag ich mich: kann das echt sein, dass die zahlreichen algII empfänger, die sich auf dem weg zu wöchentlichen pflichtterminen der egv befinden, nicht versichert sind?
habe ich irgendeine möglichkeit dagegen vorzugehen? ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der einen unfall auf dem weg zu einem beauftragten dritten hatte.
den dritten habe ich auch noch mal angerufen, und sie blieben bei ihrer aussage, die sich bereits bei der ersten unfallmeldung gemacht haben. dies ist ein wegeunfall, weil ich meiner pflicht nachgekommen bin, den termin zu besuchen.
aber alle stellen sagten mir, dass dies nichts an der tatsache ändere, dass man mich gesund bekommen möchte. egal ob BG oder normale krankenkasse.
doch ich habs heute schon den unterschied bemerkt, ich musste für das neue quartal die 10 euro bezahlen, musste für die medikamente zuzahlen, meine MRT-untersuchung wurde verschoben und meine neue krankengymnastikverordnung hat nur noch 6 anstelle von 12 zeiteinheiten.
und die lymphdrainage war mit der krankengymnastik bisher das wirkungsvollste.
was sagt ihr dazu?