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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV Antrag


Ulli1st
11.09.2006, 11:40
hallo,

ein interessantes forum.
ich bin leider auch wieder dran mit der geschichte antragsabgabe.
ich habe meinen antrag abgegeben mit den letzten 3 monaten kontoauszüge in excel format, da ich alles online mache und ein ausdruck und speicherung in excel format vorliegt. viel konto bewegung habe ich nicht, da eh nicht viel geld zum ausgeben vom amt kommt.
danach kam dann auch die bewilligung meines antrages, kurz darauf folgte nun ein schreiben von einem anderen sachbearbeiter mit inhalt, ich solle doch die fehlenden auszüge von märz bis juni nachreichen und eine stellungname abgeben, wieso mein vermieter mir geld aufs konto überwiesen habe, mit genauen beträgen die aus den schon abgegebenen auszügen ersichtlich sind.
falls ich dieser aufforderung nicht nachkomme, wird mein antrag nicht bewilligt.
wie soll ich bitte das nun verstehen, habe eine bewilligung bekommen und jetzt kommt ein anderer sachbearbeiter daher und will noch weitere 3 monate von mir haben.

irgendwo sind wohl grenzen bei den menschenrechten und privatsphäre.
es kann ja wohl nicht sein, das ein bearbeiter meinen antrag bewilligt und dann ein weiterer meint er müsse weiter stöbern. entweder mein antrag ist bewilligt oder nicht.

bin leider unverschuldet arbeitslos geworden, wäre froh wenn sich das ändern könnte.

:evil: :-x

StephanK
11.09.2006, 13:23
:welcome: Ulli,
abgesehen davon, dass das Verlangen nach Kontoauszügen aus zurückliegenden Zeiten sowieso höchst fragwürdig ist, muss die Behörde schon konkrete Gründe benennen, warum sie Auszüge aus derart lange vor die Antragstellung zurückreichenden Zeiträumen verlangt.

Wenn einzelne Kontobewegungen ungewöhnlich erscheinen, kann es schon sinnvoll sein, diese näher zu erläutern. Üblicherweise bekommt man von seinem Vermieter Geld nur bei Nebenkostenabrechnungen zurück. Wenn es einen anderen Anlass dafür gab, wäre es "um des lieben Friedens willen" sinnvoll, sie zu erläutern, auch wenn er das Amt streng genommen nix angeht.
Anscheinend meint die Behörde, falsch entschieden zu haben und Deinen Alg II-Bescheid abändern zu müssen. Dabei muss sie sich aber an bestimmte Regeln halten.