Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 und ALG1 bei Eigenkündigung?
Hallöchen,
ich würde gern mal folgendes wissen:
Ich wurde von meinem alten Arbeitgeber zum 31.08.2008 gekündigt und ahbe aus der Not heraus eine neue Stelle angefangen (befristet zum 28.02.2009).
Ich wäre ohne diese also sowieso arbeitslos ohne Sperre. Ich habe aufgrund des Einkommens aus der neuen Tätigkeit einen ALG2 Antrag gestellt.
Nun ist es so, daß mir 1. die Arbeit überhaupt nicht zusagt, denn ich muß sehr viele unbezahlte Ü-Stunden machen
(die natürlich auf der Arbeitsliste nicht auftauchen) und 2. bin ich über längere Zeit täglich allein in diesem Geschäft (Discounter),
wo ich natürlich auch "Angst"habe, daß was passiert (ich weiß, der Arbeitgeber verletzt eigentlich dadurch seine Fürsorgepflicht).
Wenn ich jetzt kündige, kriege ich betimmt eine Sperre vom ALG1 Aber wie sieht das beim ALG2 aus?
Können die mich auch sperren?
Wenn ja, was kann ich machen?
Danke für eure Antworten.
Seebarsch
03.10.2008, 16:35
Jallo lavazza,
ich fürchte, dass die Gründe nicht als wichtig anerkannt werden. Als Folge tritt beim Alg 1 eine Sperrzeit von 12 Wochen ein, d.h., es wird kein Alg 1 gezahlt. Parallel dazu, wird dir dein Alg 2 für die Zeit der Sperrzeit im Alg 1 um 30% gekürzt!
Mein Tipp:
Durchhalten und nach einer neuen Stelle suchen!
:confused:
Ich bin es nicht
03.10.2008, 16:40
Hallo Lavazza ..
Nun ist es so, daß mir 1. die Arbeit überhaupt nicht zusagt, denn ich muß sehr viele unbezahlte Ü-Stunden machen (die natürlich auf der Arbeitsliste nicht auftauchen) ..
mach dir einen separaten Stundenzettel und lass dir den täglich abzeichnen ..
wenn er sich weigert , teilst du ihm mit , das du auf korrekte Vergütung deiner Arbeitsleistung bestehst ..
wenn er sich dann immer noch weigert , sagst du ihm das du diesbezüglich Mitteilung an diverse Stellen wie Berufsgenossenschaft usw. machst ..
dann ist das Arbeitsverhältniss eh zerrüttet und der kündigt dir schon von selbst ..( oder er bezahlt korrekt und du kommst dadurch etwaig aus dem ALG II Bezug ) ..
bin ich über längere Zeit täglich allein in diesem Geschäft (Discounter), wo ich natürlich auch "Angst"habe, daß was passiert (ich weiß, der Arbeitgeber verletzt eigentlich dadurch seine Fürsorgepflicht). ..
das verstehe ich jetzt wohl nicht :confused: wieso verletzt der seine Fürsorgepflicht ???
stehen viele Leute in Kiosken , kleineren Geschäften , Tankstellen und bei sonstigen Arbeitsplätzen ohne eigenen Bodyguard rum ..
oder hattet ihr eine besondere Vereinbarung getroffen , das du nicht alleine im Geschäft bist/ gelassen wirst ?
Danke für deine rasche Antwort.
Ich schreibe mir täglich die Stunden mit.
Die Stunden wird er mit Sicherheit nicht abzeichnen :)
Nicht, das ein falscher Eindruck entsteht,natürlich bin ich bereit, auch mal unentgeltlich zu arbeiten, aber wenn ich z.B. von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr arbeite und dafür nur 5 Std. angerechnet bekomme, sprengt das auch meine Großzügigkeit
Ich hatte mich im Vorfeld mal telefonisch bei der Hotline der ARGE erkundigt und die meinten das, das es nicht zulässig ist, da man ja auch z.b. seine Notdurft nicht verrichten kann.
Ich bin es nicht
03.10.2008, 17:00
Nicht, das ein falscher Eindruck entsteht,natürlich bin ich bereit, auch mal unentgeltlich zu arbeiten, aber wenn ich z.B. von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr arbeite und dafür nur 5 Std. angerechnet bekomme, sprengt das auch meine Großzügigkeit
..
nein ... man sollte NICHT bereit sein auch mal unentgeltlich zu arbeiten , höchstens seine Bereitschaft zu bezahlten Überstunden zeigen ..
wenn du noch nicht mal zur Toilette kannst , gehe ich davon aus , das auch keine gesetzlich bestimmten Pausen gemacht / eingehalten werden ..
ich würde dem meine mir zustehenden Ansprüche bzgl. Gehalt und Pausen verdeutlichen und auf Einhaltung bestehen !!!
ansonsten teilst du ihm mit , das du zukünftig grundsätzlich deine Pausen pünktlich und außerorts einlegst und er dann zusehen soll , das jemand im Discounter ist ( da der Laden ja sonst unbeaufsichtigt bleibt ) , was dann sein Problem ist ..
dann sollte es schon mit der Kündigung von IHM klappen ..
ob bei Eigenkündigung auch dein ALG II sanktioniert / gekürzt wird , da warte mal noch andere Antworten ab ..ich hab da nicht so viel Ahnung drin ..
ich schaue derweil mal im Internet nach , ob ich was finde , was bei deiner Situation eine Kündigung deinerseits ohne Folgen für deine Bezüge begründet ..
Lass mich raten:
du arbeitest bei Schlecker....
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