Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen neuen Jobs/ Überleben im ersten Monat
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und weiß gar nicht recht wo ich anfangen soll zu fragen.
Ich habe am 18. September ein Vorstellungsgespräch in Bremen. Da ich hier in Frankfurt (Oder) alleinerziehend und Hartz IV Empfänger bin, hoffe ich sehr den Job dort in Bremen zu bekommen.
Allerdings häufen sich hier einige Fragen auf. Wer ist für mich zuständig wenn ich den Job in Bremen bekomme - ich würde dann am 01.01.07 dort anfangen zu arbeiten, dort eine Wohnung brauchen ab selben Datum und auch irgendwie leben können (Lebensmittel, Kitaplatz müssen auch bezahlt werden) nur Gehalt bekomme ich dann erst im Februar. Ich habe hier schon etwas über das Zuflussprinzip gelesen, was mich schon mal ein wenig beruhigt, nur von welchem Amt bekomme ich das? Von dem aus Bremen oder von hier aus Frankfurt (Oder)??? Wenn von dem aus Bremen, muss ich mich dann dort vollständig neu anmelden mit ALG II Antrag und pipapo für diesen einen Monat? Wie funktioniert das?
Das selbe Problem mit der Wohnung. Den Umzug "sponsort" mir das Amt hier aus FF. Mit der Wohnung müsse ich mich in Bremen erkundigen. Wie ist das mit Kaution und erster Miete? Klar Darlehensbasis, das ist kein Problem. AAAAber MUSS ich mir eine 60qm/max 320 € Kaltmiete (so wurde mir das damals gesagt als ich als ALG II empfänger nach Bremen wollte) Wohnung suchen oder ist das vollkommen schnuppe wie groß wie teuer, weil ich nach dem einen Monat eh komplett rausfalle aus ALG II (vollzeitjob + genug verdienst) und ich das Darlehen eh zurück bezahle??? wie sieht das aus? irgendwie alles verwirrend.
Die Wohnung hier in ff mus ich wenns am 18.09. klappt ziemlich schnell kündigen dass ich zum 01.01. in bremen eine neue anmieten kann ohne doppelt miete zu haben. deswegen wüßte ich vorher schon gern worauf ich mich einstellen muss, was ich anleiern muss damits möglichst etwas schneller geht.
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend und ihr könnt mir Tipps geben und sagen worauf ich achten muss und wie es läuft.
Danke schonmal
Liebe Grüße
Kati
StephanK
12.09.2006, 15:19
:welcome: Kati-Kerato,
zunächst mal: Du bist so lange bedürftig, also Alg II-berechtigt, wie Du ohne Arbeiteinkommen (also nicht: ohne Arbeit!) bist. Wenn Dein erster Lohn also erst im Februar gezahlt wird, hast Du für den Januar noch vollen Anspruch auf Alg II.
Einerseits hat das ja was beruhigendes, andererseits - wie Dir offenbar sehr bewusst ist - aber auch wieder nicht, weil Du für die erste Zeit nach dem Umzug noch die ganze Antragsmaschinerie in Bremen anleiern musst. Anders wird es aber nicht gehen, denn die Zuständigkeit der Frankfurter ARGE endet mit dem Tag Deines Umzuges.
Zum Thema Umzugskosten: An der Notwendigkeit des Umzuges wird kein Zweifel bestehen, so dass Umzugskosten auch übernommen werden müssen. Du musst sie aber vorher beantragen. Wie das im Einzelnen gehandhabt wird ist kommunale Angelegenheit. Oft wird nur ein "Umzug in Selbsthilfe", sprich die Miete für einen Miet-LKW finanziert. Wenn so viel do it yourself für Dich nicht machbar ist (was ich mir gut vorstellen könnte), solltest Du Dich nicht genieren, ein bisschen auf (Entschuldigung!) schwache Frau und alleinerziehende Mutter "herumzureiten". Das ist eigentlich Quatsch, aber halt manchmal nützlich.... :?
Zum Thema Miete: Natürlich ist es etwas blöd, sich für einen Rest-Monat Alg II wohnungsmäßig auf die Bremer Angemessenheitskriterien (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/800/32/) einzulassen, zumal zu diesen Preisen dort wohl kaum etwas zu finden ist. Such Dir also eine Wohnung, die zu Euren Bedürfnissen und Deinem künftigen Einkommen passt. Für den einen Monat wirst Du eben nicht mehr als € 283,80 netto kalt bekommen. Das ist zwar nicht schön, weil natürlich der Umzug weitere Kosten verursacht und es deswegen im Umzugsmonat insgesamt sehr knapp werden wird, aber die Alternative wäre ein zweiter Umzug nach kurzer Zeit in Bremen oder längere Zeit in einer Wohnung, in der Ihr Euch vielleicht nicht wohl fühlen würdet.
Wenn Du Dich an die Bremer Angemessenheitskriterien halten willst, musst Du vor der Unterschrift unter den Mietvertrag bei der ARGE Frankfurt die Zusicherung zur Kostenübernahme einholen. Die ARGE Frankfurt ist auch zuständig dafür, Umzugs- und evtl. Maklerkosten zu übernehmen.
Wenn Du für die Mietkaution Unterstützung brauchst, ist dafür die ARGE Bremen zuständig.
Das alles muss jeweils vorher von der ARGE zugesichert werden!
Es gibt als Kann-Leistung weitere Hilfen, die Du hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG001401308) nachlesen kannst. Diese Bestimmungen gelten direkt zwar nur für Bezieher von Arbeitslosengeld, sind aber auch auf Alg II-Bezieher anzuwenden.
Wenn Du eine Übergangsbeihilfe aushandeln kannst, die Dich über die ersten vier Wochen in Bremen "hinüberrettet", wäre es das allerbeste, denn dann könntest Du den ganzen Kladderadatsch mit Alg II-Antrag in Bremen für vier oder sechs Wochen komplett vergessen und bräuchtest Dir auch keine Gedanken hinsichtlich einer "angemessenen" Wohnung machen. Versuch also erst einmal diesen Weg!
:welcome: Kati-Kerato,
zunächst mal: Du bist so lange bedürftig, also Alg II-berechtigt, wie Du ohne Arbeiteinkommen (also nicht: ohne Arbeit!) bist. Wenn Dein erster Lohn also erst im Februar gezahlt wird, hast Du für den Januar noch vollen Anspruch auf Alg II.
Einerseits hat das ja was beruhigendes, andererseits - wie Dir offenbar sehr bewusst ist - aber auch wieder nicht, weil Du für die erste Zeit nach dem Umzug noch die ganze Antragsmaschinerie in Bremen anleiern musst. Anders wird es aber nicht gehen, denn die Zuständigkeit der Frankfurter ARGE endet mit dem Tag Deines Umzuges.
Zum Thema Umzugskosten: An der Notwendigkeit des Umzuges wird kein Zweifel bestehen, so dass Umzugskosten auch übernommen werden müssen. Du musst sie aber vorher beantragen. Wie das im Einzelnen gehandhabt wird ist kommunale Angelegenheit. Oft wird nur ein "Umzug in Selbsthilfe", sprich die Miete für einen Miet-LKW finanziert. Wenn so viel do it yourself für Dich nicht machbar ist (was ich mir gut vorstellen könnte), solltest Du Dich nicht genieren, ein bisschen auf (Entschuldigung!) schwache Frau und alleinerziehende Mutter "herumzureiten". Das ist eigentlich Quatsch, aber halt manchmal nützlich.... :?
Zum Thema Miete: Natürlich ist es etwas blöd, sich für einen Rest-Monat Alg II wohnungsmäßig auf die Bremer Angemessenheitskriterien (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/800/32/) einzulassen, zumal zu diesen Preisen dort wohl kaum etwas zu finden ist. Such Dir also eine Wohnung, die zu Euren Bedürfnissen und Deinem künftigen Einkommen passt. Für den einen Monat wirst Du eben nicht mehr als € 283,80 netto kalt bekommen. Das ist zwar nicht schön, weil natürlich der Umzug weitere Kosten verursacht und es deswegen im Umzugsmonat insgesamt sehr knapp werden wird, aber die Alternative wäre ein zweiter Umzug nach kurzer Zeit in Bremen oder längere Zeit in einer Wohnung, in der Ihr Euch vielleicht nicht wohl fühlen würdet.
Wenn Du Dich an die Bremer Angemessenheitskriterien halten willst, musst Du vor der Unterschrift unter den Mietvertrag bei der ARGE Frankfurt die Zusicherung zur Kostenübernahme einholen. Die ARGE Frankfurt ist auch zuständig dafür, Umzugs- und evtl. Maklerkosten zu übernehmen.
Wenn Du für die Mietkaution Unterstützung brauchst, ist dafür die ARGE Bremen zuständig.
Das alles muss jeweils vorher von der ARGE zugesichert werden!
Es gibt als Kann-Leistung weitere Hilfen, die Du hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG001401308) nachlesen kannst. Diese Bestimmungen gelten direkt zwar nur für Bezieher von Arbeitslosengeld, sind aber auch auf Alg II-Bezieher anzuwenden.
Wenn Du eine Übergangsbeihilfe aushandeln kannst, die Dich über die ersten vier Wochen in Bremen "hinüberrettet", wäre es das allerbeste, denn dann könntest Du den ganzen Kladderadatsch mit Alg II-Antrag in Bremen für vier oder sechs Wochen komplett vergessen und bräuchtest Dir auch keine Gedanken hinsichtlich einer "angemessenen" Wohnung machen. Versuch also erst einmal diesen Weg!
danke für die schnelle Antwort. So in etwa habe ich mir das auch gedacht. Mist. Die Arge hier in Frankfurt fühlt sich zu nichts verpflichtet außer mir die Umzugsfirma zu bezahlen (immerhin!) den Rest schieben sie zur Arge in Bremen. Naja muss ich wohl des öfteren nochmal mit der Arge in Bremen telefonieren. Schriftverkehr. Wird mir wohl nichts andres übrig bleiben. Mist.
Den Antrag in Bremen zu stellen für die vier Wochen sollte kein problem darstellen. Kenn mich ja da inzwischen doch etwas aus. Leider. Im Anträge stellen bin ich inzwischen meister...
Was heißt Übergangshilfe? Ist das ein Darlehen? Welches Amt ist da zuständig??? Man man. Da findet man einen job und es werden einen nur Steine in den Weg gelegt. Aber auch das werde ich schaffen. Hab so viel schon geschafft, dann geht das auch noch.
ich werde euch auf dem laufenden halten. Muss ja Montag erstmal nach Bremen zum vorstellungsgespräch.
Liebe Grüße
Kati
StephanK
13.09.2006, 11:25
Was heißt Übergangshilfe? Ist das ein Darlehen? Welches Amt ist da zuständig???Hast Du den link nicht angeklickt? Ja, ist ein zinsloses Darlehen bis 1000 €, zu beantragen bei der örtlich zuständigen ARGE.
Da findet man einen job und es werden einen nur Steine in den Weg gelegt.So kann man das meiner Meinung nach nicht sagen. Es gibt die nötigen Hilfen. Kompliziert ist es vor allem deswegen, weil nicht mehr wie früher eine einheitliche Zuständigkeit der Arbeitsämter besteht, sondern in den jeweiligen ARGEn die Kommunen mitmischen und oft "Kirchtumspolitik" machen. Das verdanken wir den CDU-geführten Ländern...
dorogros
13.09.2006, 12:22
Hallo,
ich ahbe gerade folgendes Problem. Ich möchte Anfang Oktober von Essen nach Saarbrücken ziehen, weil ich dort meine neue Arbeit anfange. Momentan bekomme ich ALG II. Einen Arbeitsvertrag und eien Wohnung habe ich. Die Wohnung liegt zwar über der Angemessenheit (um 60 Euro), wird aber meinen Bedürfnissen und meinem späteren Gehalt gerecht, zumal ich eine angemessene Wohnung nur in solchen Vierteln finden würde, in die ich nicht ziehen möchte.
Die Sachbearbeiterin aus Essen besteht aber auf einer Angemessenheitsbescheinigung aus Saarbrücken, obwohl ich dort kein ALG II beziehen werde, da ich mein erstes Gehalt bereits am Ende des ersten arbeitsmonats ausgezahlt bekomme und somit auf Sozialleistungen verzichten möchte.
Die Sachbearbeiterin in Saarbrücken kann auch nicht richtig verstehen, warum die Bearbeiterin in Essen auf diese Bescheinigung besteht, zumal ich einen festen Arbeitsvertrag mit ausreichendem Einkommen habe.
Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass es eigentlich kein Problem sein dürfte. Könnt ihr mir helfen?
doch sorry... hab mir das nochmal genau durchgelesen.
genauso meine ich das auch. es ist kompliziert und wie ich finde sehr unübersichtlich. die zuständigkeitsfrage geistert einem im kopf rum und man hat (neben der ganzen Vorstellungs- und Umzugsproblematik) extra rennerei die dazu auch noch etwas mehr verwirrt. Ich habe hier eine Strichliste die ich mir nach dem besuch bei der Arge hier in FF angefertigt habe, dass ich auch ja nix vergesse zu beantragen bei der jeweils richtigen Stelle
Danke für deine Hilfe, werde mir den Post ausdrucken. Übersichtshalber
StephanK
13.09.2006, 12:54
@ Kerato: Das mit der Strichliste finde ich eine gute Idee! :-) Natürlich ist das alles etwas kompliziert, aber wenn Du Dir auf diese Art Übersicht verschaffst (und behältst), bewältigst Du das auch.
@ dorogros: Dein Problem scheint mir gar keines zu sein. Wenn Du in SB für eine kurze Übergangszeit kein Alg II mehr in Anspruch nehmen willst, dann brauchst Du auch keine Angemessenheitsbescheinigungen für irgendwas, sondern meldest Dich ein paar Wochen vor dem Umzugstermin zum Umzugstermin (also im voraus) bei der ARGE Essen ab. Im voraus deswegen, damit die Zahlung rechtzeitig eingestellt wird und keine Überzahlung mit nachfolgender Rückforderung und entsprechendem Papierkrieg entsteht.
Dann hat Dir auch kein Mensch dreinzureden, was für eine Wohnung Du in SB beziehst.
huhu...
ich wollte euch ja auf dem laufenden halten...
ich war also gestern bei dem Bewerbungsgespräch... alles super und toll und ich kann doch wenn ich mag zum Probearbeiten kommen, aber ich glaube ich werde den Job nicht annehmen können, da die Arbeitszeiten als Mutter nicht zu realisieren sind. Leider. Aber fünf Tage die Woche (und sechs Tage Arbeit) kann ich nicht erst abend um neun heim kommen, alleinerziehend mit einem vierjährigen Kind. Wer kümmert sich bis dahin um sie, mal ganz zu schweigen von der Tatsache das ich sie dann auch gar nicht mehr sehe.
Nun muss ich das der Bearbeiterin irgendwie erklären. Auch würde ich gern fragen obs irgendwie möglich ist das Pferd von hinten aufzuzäumen, also erst umziehen dann arbeit suchen, dann ersparen sie sich nämlich dauernd die Reisekosten. Nun ja wir werden sehen...
Liebe Grüße
Kati
:welcome: Kati-Kerato,
zunächst mal: Du bist so lange bedürftig, also Alg II-berechtigt, wie Du ohne Arbeiteinkommen (also nicht: ohne Arbeit!) bist. Wenn Dein erster Lohn also erst im Februar gezahlt wird, hast Du für den Januar noch vollen Anspruch auf Alg II.
Ersteinmal an StephanK: Hast du zufällig ein Gesetzestext/Auszug etc. damit ich die ARGE damit festnageln kann?
Ich hatte ähnliches Problem:
Ich hatte ALGII bezogen und hab eine Ausbildung angefangen. Zum 01.09 begann die Ausbildung und ich habe das letztemal anfang September ALGII bekommen.
Ich musste für die Ausbildung ausziehen. Meine Ausbildungsvergütung hab ich (wie üblich) erst ab ende September bekommen.
Wie auch immer... die ARGE wollte das Geld zurückhaben (den vollen September). Es ist bisher noch offen, da ich eh nicht genug Geld als Azubi bekomme, um das zurückzuzahlen.
Bin noch einwenig am rumstreiten mit denen.
Wenn ich allerdings sowas hätte und das hieb und stichfest wäre, wäre mir schon sehr weiter geholfen.
P.S. Sorry ist zwar schon älter, aber bin durch google drauf gestoßen.
StephanK
23.01.2007, 10:07
:welcome: Calatin,
das Vorgehen der ARGE ist leider korrekt.
Es wird immer die Hilfebedürftigkeit (also das kein-Geld-haben) für einen Kalendermonat betrachtet. Im ersten Monat Deiner Ausbildung hattest Du am Monatsanfang tatsächlich kein Geld, so dass die ARGE quasi mit einem Kredit in Vorleistung getreten ist, bis am Monatsende die Dir zustehende Azubi-Vergütung kam. Diesen Kredit musst Du zurückzahlen, wenn und so bald Du kannst. Wenn die Azubi-Vergütung Dein einziges Einkommen ist, wie ich annehme, wird Dir das derzeit noch nicht möglich sein. Die ARGE wird sich also gedulden müssen, bis Du (hoffentlich) entweder vom Ausbildungsbetrieb übernommen wirst oder anderswo einen regulären Job findest und genug verdienst, um davon etwas abzwacken zu können.
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Aber wie du schon gesagt hast, die werden sich wohl noch gedulden müssen. Zumal die mir nichtmal Umzugskosten gewillgt/erstattet hatten :(
Naja bin erstmal froh meinen Dispo bei der Bank soweit schonmal ausgeglichen zu haben. Ist ja immerhin schon 1 1/2 Jahre her.
Viele Grüße
Calatin
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