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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung zu teuer?


DerAlex
17.07.2005, 21:14
Hallo zusammen!

habe eine frage an die experten unter euch: ich will demnächst alg 2 beantragen und wollte wissen, ob es überhaupt realistisch ist mit meiner wohnung. laut mietvertrag beträgt die wohnfläche 49 qm, ich zahle monatlich 490 € warm. wieviel mietzuschuss bekommt man denn vom amt? habe bis vor kurzem mit meiner ex zusammen gelebt und will die wohnung auch nach ihrem auszug nicht aufgeben, da meine chancen auf dem arbeitsmarkt gar nicht mal so schlecht sind, will nur die zeit bis ich wieder nen job habe überbrücken.

wäre euch für tipps sehr dankbar.

gruß

DerAlex

StephanK
17.07.2005, 23:05
Hallo Alex und :welcome:
Über'n Daumen gepeilt würde ich sagen: Damit solltest Du (hoffentlich)keine ernsthaften Probleme bekommen. Für einen Einpersonenhaushalt werden in der Regel 45 qm als angemessen angesehen, aber wegen der 4 qm "zuviel" macht die ARGE eigentlich nur dann Stress, wenn zusätzlich der qm-Preis noch recht hoch. Das scheint bei Dir aber nicht so zu sein. Du hast zwar die Kaltmiete nicht genannt, aber sie wird dann schätzungsweise bei 8-9 €/qm liegen, was in Köln ziemlich im Rahmen liegt. Bei der Frage der Angemessenheit geht es aber um die Kaltmiete; die Heizkosten werden extra berechnet.
Das ganze ist dann übrigens kein Zuschuss, sondern ein - separat berechneter - Teil des ALG II, d.h. Miete und Heizkosten werden (hoffentlich) voll übernommen und dann gibt's noch die berühmt-berüchtigten 345 € für alles übrige. Dieser Betrag ist ja auch so knapp bemessen, dass Du daraus nix mehr für Wohnkosten abzweigen kannst.

DerAlex
18.07.2005, 00:44
hallo nachbar ;-) , danke für die schnelle antwort.

das "problem" bei meiner wohnung ist folgendes: ich zahle eine pauschalmiete, d.h. ich habe noch nie von meinem vermieter gehört, wie hoch die kaltmiete und die nk's sind, selbst im mietvertrag stehen nur 490 €. dafür muss ich am ende des jahres keine nk's nachzahlen. ich hoffe jedoch dass der vermieter die kaltmiete benennen kann, da das amt wohl darauf bestehen wird.

also meinst du, dass die 4 qm zu viel kein problem darstellen werden?

und noch eine frage: alg 2 wird nicht rückwirkend nachgezahlt? ich habe zum 1.07 alg 1 bewilligt bekommen, das hat aber damit nichts zu tun, oder? würde frühestens mitte nächste woche einen termin bez. alg 2 bekommen, also wird es auch erst ab diesem zeitpunkt gezahlt, stimmts?

gruß

Der Alex

StephanK
18.07.2005, 07:14
hallo nachbar ;-) , danke für die schnelle antwort. In Abwandlung eines kölschen Sprichwortes: mer kennt sich nit, aber mer hilft sich doch :-)

das "problem" bei meiner wohnung ist folgendes: ich zahle eine pauschalmiete, d.h. ich habe noch nie von meinem vermieter gehört, wie hoch die kaltmiete und die nk's sind...Keine Ahnung, wie die ARGE damit umgehen wird, weil ich selbst dieses Problem nicht habe. Da solche Mietverträge gerade in einer Großstadt nicht ganz unüblich sind, wird es dazu eine von der Stadt festgelegte Handhabung geben, aber ich kenne sie leider nicht.

also meinst du, dass die 4 qm zu viel kein problem darstellen werden?Ich denke mal nicht, denn erstens dürfte es ziemlich schwierig sein, eine Wohnung mit niedrigerer Miete pro qm zu finden und zum zweiten müsste die ARGE, wenn sie Dich zum Umzug auffordert, die Umzugskosten übernehmen, was sie natürlich nicht gern tut. Aber man hat auch schon Pferde kotzen sehen...

und noch eine frage: alg 2 wird nicht rückwirkend nachgezahlt? ich habe zum 1.07 alg 1 bewilligt bekommen, das hat aber damit nichts zu tun, oder? würde frühestens mitte nächste woche einen termin bez. alg 2 bekommen, also wird es auch erst ab diesem zeitpunkt gezahlt, stimmts?Das habe ich nun nicht so ganz verstanden - vielleicht war's ein Schreibfehler? Meintest Du, Dir wurde ALG I BIS 1. Juli bewilligt oder AB 1. Juli? Das "zum" ist doppeldeutig :-o Im zweiten Fall hättest Du nur dann einen ALG II-Anspruch, wenn Dein ALG I niedriger ist, als das, was Du als ALG II zu beanspruchen hast; dann wird Dir das ALG I als Einkommen angerechnet und Du bekommst die Differenz als sog. "aufstockendes" ALG II, um eben das Existenzminimum zu gewährleisten.
Es ist richtig, ALG II wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung geleistet. Du solltest Dich also beeilen, denn die Bearbeitungszeiten sind lang und in der Ferienzeit womöglich noch länger.

Gutes Gelingen!

Stephan