Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnungsgrundlage?
Spielwiese
05.10.2008, 16:03
Hallo,
nach meiner Lehre zur Hotelfachfrau bekam ich einen Bandscheibenvorfall und wurde somit berufsunfähig 2006. Nach der OP 2008 wurde vom Arzt festgestellt, dass ich nicht mehr meinem alten Beruf arbeiten darf. In der Zeit zwischen Berufsunfähigkeit und jetzt erhielt ich Rente. Nun ist diese Abgelaufen und habe mich Arbeitslos gemeldet. Als ich auf der Rechnungsstelle der Arbeitsagentur war wurde mir von der Mitarbeiterin gesagt, dass das Bemessungsendgelt jetzt wie folgt sich zusammen setzt.
Aufgrund das ich nicht mehr in meinem Alten Beruf arbeiten werden kann, wird das Bemessungsendgelt so berechnet als wäre ich nur eine Hilfskraft.
Nun meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig oder muss der zu letzt ausgeübte Beruf als Berechnungsfaktor verwendet werden ?
Vielen Dank im Voraus
LG
Hallo,
....wurde mir von der Mitarbeiterin gesagt, dass das Bemessungsendgelt jetzt wie folgt sich zusammen setzt.
Aufgrund das ich nicht mehr in meinem Alten Beruf arbeiten werden kann, wird das Bemessungsendgelt so berechnet als wäre ich nur eine Hilfskraft.
Nun meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig oder muss der zu letzt ausgeübte Beruf als Berechnungsfaktor verwendet werden ?
Hallo.
Ja, das ist zulässig.
Lies mal den § 131 Abs.5 SGB III
Spielwiese
06.10.2008, 01:05
Hallo,
laut meinem Bewilligungsbescheid wurde der Bemessungssatz nach §132 ABS. 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html) berechnet. Dieser Satz erfordert keine Ausbildung. Deshalb gehe ich davon aus, dass mein Berufabschluss hier nicht mit berücksichtigt wurde. Sehe ich das richtig ?
Welche Möglichkeiten habe ich um da gegen vor zugehen ?
LG
Hallo,
du hast ja selber geschrieben :
" Aufgrund das ich nicht mehr in meinem Alten Beruf arbeiten werden kann, wird das Bemessungsendgelt so berechnet als wäre ich nur eine Hilfskraft. "
Bei jeder anderen Tätigkeit außerhalb deines gelernten Berufes bist du nur Hilfskraft.
2) 1Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html
Du kannstgegen die Höhe der Bewilligung Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung des Widerspruches ist Klage beim Sozialgericht möglich.
Spielwiese
06.10.2008, 17:28
Hallo,
Bei jeder anderen Tätigkeit außerhalb deines gelernten Berufes bist du nur Hilfskraft.
Also bedeutet dies, es ist egal was man mal erlernt hat ? Man kann nicht mehr im Beruf arbeiten und ist somit eine Hilfskraft...?
Du kannstgegen die Höhe der Bewilligung Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung des Widerspruches ist Klage beim Sozialgericht möglich.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt....
Hast Du Erfahrung mit der Klagen beim Sozialgericht in diesem Zusammenhang ? Mich würde noch interesieren wo und wie ich die Klagen genau einreichen muss ( Ablauf ). Kennst Du eine Seite wo ich mich zu diesem Thema belesen kann ?
LG
Spielwiese
06.10.2008, 17:29
Hallo,
Bei jeder anderen Tätigkeit außerhalb deines gelernten Berufes bist du nur Hilfskraft.
Also bedeutet dies, es ist egal was man mal erlernt hat ? Man kann nicht mehr im Beruf arbeiten und ist somit eine Hilfskraft...?
Du kannstgegen die Höhe der Bewilligung Widerspruch einlegen. Bei Ablehnung des Widerspruches ist Klage beim Sozialgericht möglich.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt....
Hast Du Erfahrung mit Klagen beim Sozialgericht in diesem Zusammenhang ? Mich würde noch interesieren wo und wie ich die Klagen genau einreichen muss ( Ablauf ). Kennst Du eine Seite wo ich mich zu diesem Thema belesen kann ?
LG
Hallo,
Also bedeutet dies, es ist egal was man mal erlernt hat ? Man kann nicht mehr im Beruf arbeiten und ist somit eine Hilfskraft...?
Ja, du bist außerhalb deines gelernten Berufes eine Hilfskraft.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt....
Hast Du Erfahrung mit Klagen beim Sozialgericht in diesem Zusammenhang ? Mich würde noch interesieren wo und wie ich die Klagen genau einreichen muss ( Ablauf ). Kennst Du eine Seite wo ich mich zu diesem Thema belesen kann ?LGPersönliche Erfahrungen habe ich mit Widerspruch und Klage keine.
Falls dein Widerspruch abgelehnt werden sollte, wird dir im Widerspruchsbescheid das zuständige Gericht mit der Anschrift bekannt gegeben.
Eine Seite zum Nachlesen ist die HP der Justiz NRW hier (http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/index.php)
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