Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Einstellungszuschuss bei Neugründung
Hallo zusammen :-)
Mein Mitbewohner macht sich selbstständig, und würde mich gerne einstellen. Die Selbstständigkeit soll ab 15.09. losgehen, die Anträge dazu laufen alle, und es wird zu 99 % genehmigt. Nun hätten wir aber einige Fragen zum Einstellungszuschuss, vielleicht könntet ihr mir da ein bisschen weiterhelfen? Wäre schön :-)
Wie läuft das ab?
Einfach einen Termin mit meinem Berater machen, wo mein künftiger Arbeitgeber und ich zusammen hingehen und dann eben mit dem SB darüber verhandeln?
Was brauchen wir dafür?
Arbeitsvertrag, Gewerbeanmeldung? Auch den Businessplan nochmal oder ist der für den SB (ALG II) dann unintressant? Und brauchen wir sonst noch was?
Gibt es dafür irgendwelche Unterlagen die man im Netz finden kann?
Wie eben...einen Antrag dafür?
(Ich hatte leider nichts gefunden)
Gibt es für den Zuschuss klare Regelungen?
Ich hatte Regelungen gelesen von 50 % ein Jahr lang und dann wieder 30 % für 3 Monate...aber nirgends irgendwas wirklich klares.
Kann man eine Probearbeit dafür auch genehmigen lassen, oder fällt die eben komplett weg, wenn man einen Einstellungszuschuss möchte? (Also eben natürlich für den Arbeitgeber)
Und wäre eine Anstellung mit einem Brutto! Gehalt von 400 - 800 Euro eigentlich auch eine Vollzeitbeschäftigung oder zählt das erst ab 801 als Vollzeit?
Danke für eure Antworten schonmal :-)
Hallo deep,
- einen "Anstellungszuschuss" kenne ich nicht. Aber meines Wissens nach ist möglich daß die Häfte des Gehaltes nach Antragstellung vom Amt für die Dauer von mindestens 3 bis höchstens 6 Monaten ersattet werden kann. (nicht muß)
Wird glaube ich Einarbeitungszuschuß benannt.
- sollte allerdings der Angestellte nicht übernommen werden muß der Arbeitgeber diese Förderung ans Amt zurückzahlen. -ob das stimmt weiß ich leider nicht, es könnte sich hierbei auch eine gezielte Falschinformation seitens des Arbeits Amtes, ähm Arbeitsagentur handeln.
MfG
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StephanK
11.09.2006, 23:46
Ich empfehle einen Blick auf den Teil des Internet-Angebots der Arbeitsagentur, der auf Arbeitgeber (http://www.arbeitsagentur.de/nn_227114/Navigation/zentral/Arbeitgeber-info/Geldleistungen/Einstellung-von-arbeitskraeften/Einstellung-von-arbeitskraeften-Nav.html__nnn=true) zielt.
HAllo Stephan,
danke für den link, sehr lehrreich, da kann man mal sehen das der Bekannte von mir der bei der Arbeitsagentur arbeitet wohl nicht allzuviel von seinem Job versteht.
- was ich aus diesem link leider nicht herauslesen konnte war die Information ob Arbeitgeber tatsächlich diese Förderung zurückerstatten müssen falls diese den geförderten Arbeitehmer nicht übernehmen.
Vielleicht kann mir dieses noch jemand dementieren oder bestätigen. - ich lasse mir nämlich nicht gerne von guten Bekannten Märchen erzählen.
MfG
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Danke schonmal :-)
Bei der Arbeitsamtseite hatte ich geschaut...aber das Prob ist halt..es steht nie was drin...was man so als Regel sehen könnte. Wär ja super...wenn das mit den 50 % klappen würde... :D
Naja.. ich such mal noch weiter..aber wenn ihr noch wisst...würd ich mich natürlich über Antworten freuen :-)
Gruss
Deep
Seebarsch
12.09.2006, 18:39
hallo deep (purple?),
die ganze Sache sollte man trennen.
Zunächst muss Dein Mitbewohner die Aktion mit der Selbständigkeit zum Abschluss bringen.
Bei Dir selbst bin ich mir da nicht ganz sicher, weil ich nicht genau weis, welche Leistungen Du beziehst.
Wenn Du Alg 1 nach dem SGB III beziehst, können hier die §§ 225-228 SGB III ziehen.
Dann solltest Du auf jeden Fall mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber zusammen beim Arbeitsvermittler vorsprechen. Dabei sollte man die Tatsache, dass ihr euch gut kennt bzw. zusammen wohnt nicht unbedingt raushängen lassen.
Wenn Du Alg 2 beziehst, wird es schwieriger, das das SGB II in diesem Bereich nichts konkretes bringt, sondern allgemein schwammig ist und grundsätzlich nur "Ermessensleistungen" erbracht werden.
Aber auch hier solltet Ihr Euch vorher bei der ARGE erkundigen!
:Respekt:
Hallo Seebarsch :-)
nö deep (vamp) ;-)
Also es ist so, ich bekomme ALG II und bin ja demnach auch langzeitarbeitslos und müsste ja dadurch auch eine Förderung bekommen, was einen Job angeht oder?
Mein SB sagte mir das beim ersten Termin schonmal, das die Möglichkeit besteht, und ich das bei Bewerbungen auch mit reinschreiben sollte.
Wir haben nun am Freitag einen Termin, und ich hatte den SB gefragt, was wir alles mitbringen müssten...der meinte nur..erstmal nix..er will sich das erstmal anschauen...naja...
Die Selbstständigkeit ist insoweit grad mal fertig...das die Gewerbeanmeldung ab dem 15. läuft, und wir beim Steuerberater waren, der Gründungszuschuss ist noch nicht durch.
Aber soll laut Arbeitsamt genehmigt werden, auch laut Steuerberater.
Das ist klar...das wir natürlich nicht sagen werden, das wir eigentlich zusammen sind, aber ich denk mir, das werden die ja sowiso anhand der Adresse sehen.
Vom rein logischen her wären sie dumm...wenn sie das nicht genehmigen würden, da wir ausgerechnet haben, das ich dann eh nur 850 Brutto bekäme... und wenn die da 50 % zuzuhahlen würden...was (mit Arbeitgeberkosten) ca 500 Euro ausmacht...würden die dann weniger zahlen als jetzt...das sind 460 + nochmal Versicherung.
Aber ich weiss halt nicht wie die denken..und handeln..leider...
Gruss
Deep :-)
Seebarsch
12.09.2006, 20:17
Wenns um Alg 2 geht, muss ich leider passen, da ich da nicht ganz so rechtssicher bin und mir ehrlich gesagt, die Gesetzgebung in dem Bereich nicht ganz so logisch erscheint!
Sprechen ist gut !
Vielleicht kommt Ihr bei der ARGE ja weiter !
Viel Glück und Erfolg !
Neue Unternehmer braucht das Land !!!!!!!!!!
:P 8) :P
PS: Ein Tipp:
Verlass Dich bitte bei der ARGE nicht auf Logik !
:lol:
Danke.. ich hoffe eben nun drauf..das es klappt...aber mehr Infos kann ich natürlich trotzdem gut gebrauchen... :lol:
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