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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum ALG2 Antrag meiner Mutter


keinplan
18.07.2005, 00:25
Hallo,

meine Mutter muss ALG2 beantragen.
Jetzt soll Sie von alle Personen die im Hauhalt leben Verdienst Arbeitgeber usw. angeben. Ich würde nur ungern alles gegenüber dem Amt offen legen. Ich bin 22 verdiene mein eigenes Geld und wohne zur Untermiete (es ist aber kein Vertrag aufgesetzt) mit im Haus. Habe ein eigenes Zimmer und benutze Bad und Küche mit. Hinzu kommt das ich in 1 bis spätestens 2 Monaten sowieso ausziehen wollte. Jetzt ist die frage sollen wir noch einen Vertrag aufsetzen. Wenn ja ab jetzt oder zurückdatiert. Bin ich trotzdem zur Auskunft verpflichtet? Kann ich auch erstmal die Auskunft verweigern? Oder wie sollen wir / ich am besten vorgehen?

Gruß Sebastian

StephanK
18.07.2005, 07:47
Hallo Sebastian und :welcome:
Die Sache hat drei Aspekte:
1) Was Du an Untermiete zahlst, ist Einkommen Deiner Mutter, das auf ihren Bedarf angerechnet wird. Wie sie das nachweist, ist nicht vorgeschrieben, sie muss auch keinen schriftlichen Untermietvertrag vorlegen können. Vielleicht wäre es zweckmäßig, wenn sie Dich für die "Restzeit" vor Deinem Auszug mietfrei wohnen ließe. Das würde voraussichtlich einiges an Papierkrieg ersparen und vielleicht fällt Dir eine andere Art der Kompensation ein :roll:

2) So lange Du noch im mütterlichen Haushalt wohnst wird vom Gesetz vermutet, dass Deine Mutter von Dir Unterhalt erhält, wenn Du genug verdienst. Deswegen will die Behörde wissen, wieviel Du verdienst, und Du wirst auch nicht darum herum kommen, es offenzulegen. Die Behörde will eben wissen, ob sie statt ALG II zu zahlen Deine Mutter darauf verweisen kann, dass sie ja einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Sohn hätte. Den hätte sie allerdings nur, wenn Du monatlich mindestens € 1400.- netto zur Verfügung hast.

3) Auch nach Deinem Auszug besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Mutter, wenn Du genug verdienst. Die Behörde kann sich den Unterhaltsanspruch, den Deine Mutter gegen Dich möglicherweise hat, sozusagen selbst an Land ziehen, um das, was sie Deiner Mutter an ALG II zahlt, von Dir zurückzuholen. Dabei gilt der gleiche Freibetrag wie unter 2) genannt, wobei das im Einzelnen noch etwas verzwickter (und für Dich vorteilhafter) ist. Ob die Behörde das tun wird, lässt sich schwer vorhersagen.