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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie reiche ich Eilklage ein?


Shabroka
12.09.2006, 09:54
Hallo und guten Morgen zusammen,

kann mir jemand sagen, wo und wie ich einen Antrag auf Eilklage und einstweilige Anordnung gegen unsere ARGE einreichen kann?

Hab mir im Netz schon 'nen Wolf gesucht - oder ich bin zu blöd dafür 8)

ARGE ist seit 2 1/2 Monaten nicht Willens (in der Lage schon) zu bescheiden -ich liebe dieses Wort- :D

Wir haben auch einen Rechtsanwalt daran gesetzt, aber der ist zu lasch und ängstlich, genau das was wir nicht gebrauchen können. Also werden wir die Sache selbst in die Hand nehmen müssen.

Da wir in Krefeld wohnen, müßte das SG Düsseldorf zuständig sein. Aber: An welche Form ist der Antrag gebunden und evtl. welche weiteren Unterlagen sollte ich mitnehmen?

Achtung! Wichtig! Können wir überhaupt eine Eilklage, o.ä. einreichen, da unsere Sachbearbeiterin es bis heute vermieden hat, einen schriftl. Bescheid zu erlassen ???

Danke vorab für Eure Reaktionen.

VG
Shabroka und Anhang

StephanK
12.09.2006, 11:26
Zweieinhalb Monate sind ein Zeitraum, den man für eine Verbescheidung :wink: nicht abzuwarten braucht.
Örtlich zuständig ist in der Tat das Sozialgericht Düsseldorf (http://www.sg-duesseldorf.nrw.de/).

Eurem Rechtsanwalt solltet Ihr das Mandat entziehen, wenn er nicht in die Schuhe kommt... :x (oder hat er von einem Gerichtsverfahren abgeraten?).

Eine "Eilklage" gibt es nicht, sondern nur den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wie das "Eilverfahren" richtigerweise heisst, und genau das sollte auch als Überschrift stehen.

Als Antragsteller solltest Du alle Mitglieder Eurer BG angeben, vertreten durch Dich als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft, als Antragsgegner die ARGE Krefeld mit ihrer (nicht Postfach-) Adresse, vertreten durch den Geschäftsführer (dessen Name ist nicht erforderlich, wenn Du ihn nicht weisst).

Der Antrag sollte lauten, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Antragstellern Arbeitslosengeld II in gesetzlicher Höhe ab <Datum der Antragstellung> zu zahlen.

Du solltest möglichst eine Kopie Deines/Eures Antrages mitschicken können, wenn es weiteren Schriftverkehr mit der ARGE gibt, auch Kopien von diesem.
Als Begründung reicht im Prinzip der Hinweis darauf, dass der Antrag noch nicht beschieden wurde.
Du musst die Eilbedürftigkeit begründen, weil sie Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist. Dazu reichen ein oder zwei Sätze darüber, dass Alg II eine Leistung ist, die nur das Existenzminimum gewährleistet und bei weiterer Verzögerung die physische Existenz der Antragsteller gefährdet wäre.

Alles was Du dem Gericht schickst, solltest Du doppelt schicken, sonst macht das Gericht selbst die Kopien und kassiert dafür 50 Cent pro Stück - das kriegst Du im Copyshop um die Ecke billiger... Das Sozialgerichtsverfahren ist nämlich zwar frei von Gebühren, aber nicht von Auslagen - und das wären welche.

Gutes Gelingen!

Shabroka
12.09.2006, 20:24
Hallo Stephan,

danke Die erst mal für die Infos. Ich habe noch bis einschl. Sonntag Zeit, will aber bis morgen Abend meinen Entwurf fertig haben. Werde diesen so gut es geht formulieren.

Kann ich Dir dann vorab meinen Entwurf per PN zukommen lassen, damit Du ihn mit Deiner begnadeten Gabe mal durchsiehst? Wäre schön, denn ich denke, Du verstehst viel mehr von der Materie als ich und dann hast Du einen etwas tieferen Einblick in diesen, unseren Fall.

Wenn der Entwurf gut ist, könntest Du ihn doch (natürlich ohne Namen,etc.) irgendwo im Forum als Muster für andere bereit stellen, oder geht so was aus rechtl. Gründen nicht?

Mittlerweile verbringe ich aus ARGE-Gründen jeden Tag einige Stunden im Netz und bin täglich neu schockiert, wie die Hilfebedürftigen angezockt werden! Habe heute noch zu meiner Frau gesagt: Was würden wir machen, wenn wir keinen PC/Internet hätten und dazu diesen sch... Anwalt? Wahrscheinlich nur ein dummes Gesicht, das hinnehmen, was die ARGE uns vorgibt und resignieren. Möchte gar nicht wissen, wieviel Prozent der Antragsteller aus Angst oder Unwissenheit zu allem Ja und Amen sagen ?!? Und wie viele gar nicht die Möglichkeit zur umfassenden Information haben :sad:

Doch ich für meinen Teil habe der SBin den Krieg angesagt! Ich kann nicht dulden, was sie sich herausnimmt - eine Frechheit sondergleichen. Das Spielchen zieht sie nicht nur mit uns ab, sondern das ist bei ihr Standard! Hier werde ich kämpfen bis zuletzt, frei nach dem Motto:

Lieber stehend sterben, als knieend leben!

Noch lacht die betreffende ARGE-Mitarbeiterin am Telefon und ist sehr siegessicher. Doch unser Opa sagte schon: Wer zuletzt lacht, lacht am Besten! Kann ihr nämlich ein paar Sachen nachweisen, die ihr eigentlich (hoffentlich) das Genick brechen können. Wir werden sehen, wenn es soweit ist.

Melde mich morgen

VG
Shabroka

StephanK
13.09.2006, 07:36
Kann ich Dir dann vorab meinen Entwurf per PN zukommen lassen, damit Du ihn mit Deiner begnadeten Gabe mal durchsiehst?Da ist nix "begnadet", sondern mühsam gelernt :wink: - und deswegen kenne ich auch den § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/art_1__1.html) und muss mich daran halten. Bitte wende Dich an das Arbeitslosenzentrum Krefeld (http://www.arbeitslosenzentrumkrefeld.de/).

Doch ich für meinen Teil habe der SBin den Krieg angesagt! ... Solche martialischen Gedanken finde ich, ehrlich gesagt, fehl am Platz. Zugegeben, es gibt bei den Alg II-Trägern da und dort einzelne Mitarbeiter/innen, die sich durch besondere "Schärfe" hervortun, aber trotzdem sollte die Auseinandersetzung sachlich bleiben und nicht zum persönlichen Kleinkrieg ausarten. Wenn Du noch nicht so gut in die Materie eingearbeitet bist, kannst Du kaum einschätzen, ob etwas persönliche Nickeligkeit einer Sachbearbeiterin ist oder "nur" die Kleinlichkeit eines grottenschlechten Gesetzes, das sie nun mal auszuführen hat. Auch unter diesem Aspekt scheint mir eine persönliche Beratung im Arbeitslosenzentrum sinnvoll.

Shabroka
13.09.2006, 08:37
Danke für die Info. Werde mal beim ALZ in Krefeld vorsprechen.

Zum Thema Kleinkrieg: Ich bin ruhig und sachlich in Bezug auf die SBin. Sollte auch kein persönlicher Kleinkrieg werden, sondern wir halten uns an die Gesetze u. Vorschriften.

Erst einmal ist sie diejenige, welche oft die Nerven verliert und rumschreit. Erst wenn ich ihr dann nahelege: "Frau W. , ganz langsam. Bleiben Sie doch ruhig - ich bleibe doch auch ruhig", erst dann kommt sie langsam wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

Und desweiteren ist wiederum sie diejenige, welche meint ein Gottgleiches Wesen zu sein. Du kannst ihr die Gesetzestexte und Urteile als Ausdrucke unter die Nase halten - grundsätzlicher Kommentar ihrerseits: "Das interessiert mich nicht, ich will das aber so!"

Möchte wissen, wie lange Du dabei ruhig bleiben würdest - wahrscheinlich nicht so lange wie ich. Und wenn Du Dir dann vor Augen führst, daß Deine komplette Familie in große Schwierigkeiten kommt, weil Madame auf einem anderen Stern sitzt, kommen einem ganz andere Gedanken....

Halte Euch auf dem Laufenden.

VG
Shabroka