Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerklassenwechsel ohne Berücksichtigung?
Hallo zusammen.
Meine Frau ist seit 10/2008 arbeitslos und hat gestern ihren ALG-Bescheid erhalten. Darin ist berücksichtigt, dass unsere Lohnsteuerklassen mit Klasse IV angegeben sind. Zu Beginn des Jahres ist das auch die eingetragene Lohnsteuerklasse, da wir erst letztes Jahr geheiratet haben und die Änderung der Klassen von IV auf III im Herbst gemacht hatten.
Also konkret: Meine Frau hat seit dem letzten Jahr seit unserer Hochzeit die Klasse III, ich die Klasse V. Da die Karte 2008 noch die Klasse IV zu Beginn des Jahres ausweist und dadurch ein Lohnsteuerklassenwechsel vermerkt ist, der keinen Berücksichtigungsgrund enthält (meine Frau verdient nicht mehr als 60% unseres Gesamteinkommens), berücksichtigt die Arbeitsagentur nur die Klasse IV mit der Folge, dass weniger ALG ausgezahlt wird.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Noch eine kleine Info:
Wir sind seit 10/2007 durchgehend mit diesen Steuerklassen abgerechnet worden bei den Arbeitgebern. Der Lohnsteuerklassenwechsel vollzog sich also in 10/2007. Fraglich ist, ob die faktische Änderung auf der Karte 2008, die ja noch die "alten" Lohnsteuerklassen auswies, für die Arbeitsagentur als Lohnsteuerklassenwechsel interpretiert wird.
Hallo Ehemann,
meiner meinung nach ja, denn sie muss berücksichtigt werden, weil sie vorher schon bestand... nur hast du es nicht auf der Steuerkarte ändern lassen.
Das was sie dir warscheinlich erklärt haben gilt nur für den Klassenwechsel während des ALG Bezuges.
Also lass es dringend rückwirkend auf der Steuerkarte ändern und geh am Besten in Widerspruch.
Soweit meine Meinung.
Hallo Ehemann,
meiner meinung nach ja, denn sie muss berücksichtigt werden, weil sie vorher schon bestand... nur hast du es nicht auf der Steuerkarte ändern lassen.
Das was sie dir warscheinlich erklärt haben gilt nur für den Klassenwechsel während des ALG Bezuges.
Also lass es dringend rückwirkend auf der Steuerkarte ändern und geh am Besten in Widerspruch.
Soweit meine Meinung.
Dank dir für deine Antwort. Ich hab in dieser Sache auch recherchiert. So sieht die Rechtslage aus:
Die Arbeitsagentur lässt das Wechseln der Steuerklasse allerdings nur in eingeschränktem Rahmen zu. Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Leistungsanspruchs die Lohnsteuerklasse maßgebend, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Arbeitslosengeld-Anspruch entstanden ist. Während des Arbeitslosengeld-Bezugs ist ein Wechsel der Steuerklasse nur dann möglich, wenn er zweckmäßig ist, also zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerabzug der beiden Ehepartner führen würde. (Ein Wechsel, der zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führen würde, ist jederzeit erlaubt...)
Ob dieses Kriterium gegeben ist, entscheidet die Arbeitsagentur anhand der "Tabelle zur Steuerklassenwahl", die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt.
Im Klartext heißt das, dass ein unterjähriger Lohnsteuerklassenwechsel von IV/IV auf III/V nur dann akzeptiert wird, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Und die sind erfüllt, wenn derjenige mit Klasse III mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient. Und das ist bei uns nicht der Fall. Meine Frau verdiente ca. 57 % des Gesamteinkommens.
Die Frage stellt sich, ob diese "nachträgliche" Änderung der Karte 2008 einen Lohnsteuerklassenwechsel darstellt, der entfallen wäre, wenn wir im Jahr 2007 den tatsächlichen Wechsel früher eingetragen hätten, so dass die Karten 2008 bereits mit den Klassen III/V zu uns gesendet würden. Noch Fragen? :-)
ratsuchende
10.10.2008, 14:36
Hallo!
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde im Okt. 2007 von 4/4 auf 5/3 gewechselt. Für 2008 habt ihr dann wieder 4/4 erhalten, weil sich das ganze zeitlich überschnitten hat, also die LSt-Karten für 2008 schon verschickt waren/vorbereitet, als ihr im Okt. gewechselt habt.
Wann habt ihr die Karten für 2008 berichtigen lassen?
Noch in 2007 oder erst in 2008?
Wenn 2007, dann war das kein "Wechsel" sondern eine Berichtigung. Wenn erst 2008, dann wart ihr zumindest am 01.01.2008 noch 4/4, so daß ein Wechsel stattgefunden hat, auch wenn der AG vielleicht immer 5/3 abgerechnet hatte, was er aber nicht durfte.
Bei Änderung in 2007 für 2008 würde ich dagegen vorgehen.
Hallo,
ich habe nochmal genau nachgeguckt: Die Änderung der Klassen in 2007 erfolgte mit Datum unserer Hochzeit, also Mitte 2007. Die neuen Karten für 2008 wurden versendet mit den Klassen IV/IV im Oktober 2007. Wir haben die Klassen ändern lassen zum 01.02.2008, somit in diesem Jahr.
Ich glaub auch, dass da nix zu machen ist.
Gibt es eine STelle beim Amt, wo man so eine Sache vielleicht telefonisch klären kann? Ich müsste nur wissen, ob ein Widerspruch vollkommen ohne Aussicht auf Erfolg ist, dann könnte ich zumindest die Steuerklassen auf IV/IV wieder ändern, damit mein Nettogehalt hoher ausfällt.
ratsuchende
15.10.2008, 16:15
Hallo!
Der 01.02.2008 war definitiv zu spät. Es war also ein Wechsel.
Ich seh da keine Chancen. Einen Widerspruch kann man immer probieren, aber es wird nichts dabei rauskommen.
Hallo!
Der 01.02.2008 war definitiv zu spät. Es war also ein Wechsel.
Ich seh da keine Chancen. Einen Widerspruch kann man immer probieren, aber es wird nichts dabei rauskommen.
Ja, sehe ich auch so. Ich warte auf einen Rückruf der Leistungsabteilung in dieser Sache, die wollen das vorab beurteilen. Ich werde berichten.
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