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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuantrag gestellt und abgelehnt warum ??


Blade
12.09.2006, 19:29
Hallo,
Ich weiß echt nicht mehr weiter was ich machen sollte, also folgendes ich habe die Tage ein schreiben von der ARGE bekommen, wo auf einmal meine Leistungen nicht mehr bewilligt werden. Ich habe vom 26.07.06 - 15.08 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und habe dort 814 € verdient diese hat mich aber dann am 15.08.06 gekündigt. Darauf hin habe ich einen neu Antrag gestellt dieser wurde erst bewilligt und dann wieder nicht, in dem letzten Schreiben von der ARGE steht folgendes drin Ich bedaure ihrem o.g Antrag ab dem 01.08.2006 nicht entsprechen zu können weil Sie mit Ihrem Einkommen und Ihres Vaters in der Lage sind Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Ihr Einkommen übersteigt den maßgelichen Besdarfssatz um monatlich 1147,59 €
Das verdiene ich aber gar nicht. Bin unter 25.
Jetzt war ich heute da gewesen, und die sachbearbeiterin sagte mir das wohl das einkommen von meinem Vater zu viel sei, und ich dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II habe.
Zudem habe ich auch für diesen Monat 01.09-31.09 von der ARGE geld bekommen und soll es auf einmal wieder zurück zahlen

Jetzt sind meine Fragen:
Ist das alles richtig was mir die da erzählt ??
und meint ihr ich soll da wiederspruch einreichen ??

Mir kommt das alles ein bisschen komisch vor.

efge
12.09.2006, 21:41
:welcome: Blade,

(Blade I oder Blade II ;-) )

Nach den Angaben, die Du im Thread gemacht hast, würde Dir bis einschließlich 15.08.06 kein ALG II zustehen, da Du ja bis dahin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt warst.

Ich gehe davon aus, dass Du bis vor Deiner Arbeitsaufnahme am 26.07. ALG II bezogen hast.
Leider hast Du nicht geschrieben, welche Einkünfte (oder Leistungen?) Dein Vater erzielt.

Reiche diese Infos kurz nach und ich bin mir sicher, dass Du recht zügig von uns Antwort erhältst.

Gruss nach Dunkeltal ;-)
(effge, Ex-Dunkeltaler)

Blade
13.09.2006, 09:25
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Also mein Vater bezieht ganz normal Lohn, weil er ja nicht arbeitslos ist.

Blade
13.09.2006, 09:28
Ups ich hab noch was vergessen.
Aber was ich nicht verstehe ist warum ich auf einmal gar kein geld kriegen soll.
Ich weiß echt nicht ob das alles so richtig ist ????

:evil:

StephanK
13.09.2006, 18:54
Wenn ich es recht verstanden habe, hast Du im August 814 € verdient. Maßgeblich ist immer der Kalendermonat, und die Bedürftigkeit wird immer monatsweise betrachtet. Damit warst Du (mal für 'nen Moment nur Dich allein betrachtend, obwohl das so nicht stimmt...) im August jedenfalls nicht bedürftig und es stand Dir kein Alg II zu.
Für den September kommt's auf verschiedene Faktoren an:
1) Das Einkommen Deines Vaters. Du bildest mit Deinem Vater eine Bedarfsgemeinschaft (BG). Das bedeutet: für Euch beide wird ein standardisierter Bedarf angenommen, nämlich € 621 + Miete, wenn und soweit sie nach den örtlichen Vorschriften angemessen ist. Wenn das anzurechnende Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14) Deines Vaters höher ist als dieser Bedarf, steht Dir kein Alg II zu.
2) Wie schon erwähnt spielt die Miete eine Rolle. Aus dem Bescheid sollte eigentlich hervorgehen, ob Eure Miete komplett anerkannt wurde oder nicht, weil sie für W'taler Verhältnisse (von Alg II-Beziehern) zu hoch ist.

Blade
13.09.2006, 21:05
Hallo,
Danke für eure Antworten.
Aber ich gebe immer noch nicht ruhe ;)

1.Also folgendes, mein vater verdient 1776 € im monat.
2. Meine Mutter lebt ja auch noch im haushalt die kein einkommen hat, sondern hausfrau ist.
3. Hat mein Vater noch nen Kredit am laufen den er monatlich abbezahlen muß.

Sagt mir mal bitte wie das nun aussieht ??

Blade
13.09.2006, 21:07
Ahso ich hab schon wieder was vergessen,

Demnach müßte mein vater ja auch für meine Mutter aufkommen.

Blade
13.09.2006, 21:08
Und wie würde das aussehen, wenn ich rückwirkend für den 01.09.2006 einen neuen antrag stelle oder von mir aus auch am 01.10.2006 ??

Betroffener
13.09.2006, 23:16
Blade,

für den Kredit interessiert sich keine Sau - es sei denn der gehört irgendwie zu den privilegierten Themen im SGB II.

Ansonsten gilt:

622 € Bedarf der Eltern
276 € Bedarf für Dich
??? € angemessene Kosten der Unterkunft für alle in der BG

Dagegen läuft das bereinigte Einkommen Deines Vaters (wobei Du nicht erwähnt hast, ob Brutto oder Netto.

Den Rest kannst Du glaube ich selber ausrechnen - oder?