Ralf G
08.10.2008, 21:25
Hallo zusammen
Es ist das erste mal daß hier im Forum schreibe, und dann gleich Fragen.
Da mein Befr. Arbeitsvertrag am 19.12.08 endet (genau zum 50. Geburtstag), und eine rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung erfolgt war, hatte ich gestern einen Termin bei meinem SB.
Der legte mir eine EGV vor.
Text der EGV:
Zwischen: XXXX XXXX
und Agentur für Arbeit XXXX
gültig bis 10.12.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziele Rückmeldung bzw. nächster Termin am
10.12.2008
Arbeitsaufnahme als Industriemechaniker im Umkreis von 50 km um XXX
1. Leistungen Agentur für Arbeit XXX
Wir beziehen Sie in unsere Stellensuchläufe mit ein
Wir bieten ihnen die Entgeltsicherung bei einer geringer entlohnten Tätigkeit an
2. Bemühungen Herr XXXX XXXX
Ich bewerbe mich auf den Vorschlag Firma XXXXX
Ich nutze regelmäßig Zeitung und Internet und bewerbe mich auf alle passenden Stellenanzeigen als Industriemechaniker
Ich vereinbare über das Service Center bis Anfang Dezember einen Folgetermin
Ist eine EGV schon in der Arbeitssuchendphase zulässig?
Kann ich diese EGV gefahrlos unterschreiben?
Zum Umkreis: In meinem Profil steht daß ich mich bundesweit bewerbe.
Natürlich habe ich mich während des befr. Arbeitsvehältnisses innerbetrieblich und extern beworben, die ich auch nachweisen kann.
Und das waren ungefähr 5 Bewerbungen pro Monat, einige auch mit Vorstellungsgesprächen.
Der Vermittlungsvorschlag bei Firma XXXX kam erst nach meiner Nachfrage, da ich gehört hatte das diese Firma freie Stellen hätte.
Ich kenne meine Pflichten und Rechte als Arbeitssuchender.
m.f.G. Ralf
Es ist das erste mal daß hier im Forum schreibe, und dann gleich Fragen.
Da mein Befr. Arbeitsvertrag am 19.12.08 endet (genau zum 50. Geburtstag), und eine rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung erfolgt war, hatte ich gestern einen Termin bei meinem SB.
Der legte mir eine EGV vor.
Text der EGV:
Zwischen: XXXX XXXX
und Agentur für Arbeit XXXX
gültig bis 10.12.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziele Rückmeldung bzw. nächster Termin am
10.12.2008
Arbeitsaufnahme als Industriemechaniker im Umkreis von 50 km um XXX
1. Leistungen Agentur für Arbeit XXX
Wir beziehen Sie in unsere Stellensuchläufe mit ein
Wir bieten ihnen die Entgeltsicherung bei einer geringer entlohnten Tätigkeit an
2. Bemühungen Herr XXXX XXXX
Ich bewerbe mich auf den Vorschlag Firma XXXXX
Ich nutze regelmäßig Zeitung und Internet und bewerbe mich auf alle passenden Stellenanzeigen als Industriemechaniker
Ich vereinbare über das Service Center bis Anfang Dezember einen Folgetermin
Ist eine EGV schon in der Arbeitssuchendphase zulässig?
Kann ich diese EGV gefahrlos unterschreiben?
Zum Umkreis: In meinem Profil steht daß ich mich bundesweit bewerbe.
Natürlich habe ich mich während des befr. Arbeitsvehältnisses innerbetrieblich und extern beworben, die ich auch nachweisen kann.
Und das waren ungefähr 5 Bewerbungen pro Monat, einige auch mit Vorstellungsgesprächen.
Der Vermittlungsvorschlag bei Firma XXXX kam erst nach meiner Nachfrage, da ich gehört hatte das diese Firma freie Stellen hätte.
Ich kenne meine Pflichten und Rechte als Arbeitssuchender.
m.f.G. Ralf