Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenarbeits-Vereinbarung
Dabbfrucht
09.10.2008, 13:30
Hallo,
brauche eure Hilfe .
Habe eben ein Brief bekommen , da ist eine Zusammenarbeits- Vereinbarung angeheftet die ich unterschreiben soll.
Zweck der Vereinbarung : Der Arbeitsvermittler und ich bilden ein Team . Damit die eine Hand weiß , was die andere macht , stimmen wir uns wie folkt ab :
Da seht drin : Einen Ordner anlegen , Stellen Anzeigen sammeln , Anschreiben sammeln.
Zeitarbeitsfirmen . Montags randstad aufsuchen
Dienstags Manpower aufsuchen
Donnerstags Adecco aufsuchen
ich soll den SB nach 10 Tagen anrufen ,
kennt jemand diese ?
Muss ich die unterschreiben ?
Hallo Dabbfrucht,
im Zusammenhang mit ALG II habe ich von einer "Zusammenarbeits-Vereinbarung" noch nichts gehört.
Beziehst du wirklich ALG II?
Ob du sowas unterschreiben musst, hängt von der Rechtsfolgebelehrung ab, wenn sowas beiliegt.
Dabbfrucht
12.10.2008, 11:17
Hallo ,
ja ich bekomme ALG 2 . Nein es ist über haupt keine Rechtsfolgebelehrung dabei .
Hallo Dabbfrucht,
mir ist keine Gesetzliche Grundlage bekannt, die einen solchen "Vertrag" zwischen dir und deinem SB untermauert.:confused:
Da keine Rechtsfolgebelehrung dabei ist, würde ich diesen "Wisch" erstmalnicht unterschreiben.
Ich würde mir von meinem SB die Gesetzestexte zeigen lassen.
Und außerdem, alle diese Vereinbarungen kann man doch in einer EGV vernünftig unterbringen.
Habt Ihr, dein SB und du überhaupt einmal im Vorfeld über so eine Vereinbarung gesprochen??. Oder kommt dieses Schreiben völlig unerwartet??
Gruß
Dirk
Dabbfrucht
12.10.2008, 12:02
Hallo ,
die Zusammenarbeits-Vereinbarung ist völlig unerwartet gekommen .
Dies ist auch nicht mein richtiger SB , er nennt sich Arbeitsvermittler - Zeitarbeit .
Mein richtiger SB und ich haben am 25.09.2008 eine EGV unterschrieben , da steht nichts von einer Zusammenarbeits-Vereinbarung drin .
Also ich finde dieses Schreiben sehr unseriös.
Schon allein der Anfagssatz:
Damit die eine Hand weiß, was die andere macht, klingt ja echt "bescheiden" um es mal milde auszudrücken.
In diesem Schreiben, versucht man dich an zeitlich genau festgelegten Termine zu drängen.
Und wie ist das nun, der Herr ist ein Arbeitsvermittler der ArGe der für die Zeitarbeit zuständig ist??. Habe ich das so richtig verstanden??.
Also wie gesagt, ich würde nicht unterschreiben, solange ich keinen Gesetzestext vorgelegt bekomme habe.
Ich habe mich gerade bei der Seite der Bundesagentur durch etliche Vorschriften gewälzt und habe nichts gefunden, was dem Schreiben was du bekommen hast, auch nur ähnlich ist.
Ach ja, Dabbfrucht, es wäre besser wenn du bei deinem nächsten Anhängen versuchst, Klarnamen zu schwärzen bzw. unlesbar zu machen.:engel:
Gruß
Dirk
Dabbfrucht
12.10.2008, 13:51
Hallo,
sorry was ist Klarnamen ? Habe doch den namen des Vermittlers abgedeckt !
Ich weis nicht ob der vermittler von der ARGE oder zeitarbeit ist ?
Wie erkenne ich dies ?
P. S.
Ups habe doch den Namen vergessen abzudecken .
Jetzt kann ich da nichts mehr machen oder ?
Doch, hänge es nochmal neu an, habe die alte Vereinbarung gekickt.
Dabbfrucht
12.10.2008, 14:55
Hallo fragi
danke das dues gelöscht hast .
Hier noch mal die unseriöse Zusammenarbeits-Vereinbarung.
Betroffener
12.10.2008, 15:44
"Diese Art Zusammenarbeitsvereinbarung ist bei ALG II vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Das Gesetz sieht nur EGV nach § 15 SGB II vor, und das hast du ja schon unterschrieben. Da dieser Schrieb auch keine Rechtsfolgebelehrung hat, scheint es eine formlose Sache zu sein,und du hast die Wahl, dies zu unterschreiben oder auch nicht.
Ich persönlich würde das nicht unterschreiben. Das ist ja ein Vertrag, und du wirst auch verpflichtet. Du weisst nie, ob man dir danach nicht einen Strick draus dreht. Ich würde diesen SB am besten schriftlich darauf verweisen, dass du bereits mit dem SB Herrn..... schon eine EGV unterschrieben hast, die noch bis zum....... gültig ist. In dieser EGV seien alle diese Vereinbarungen bereits schon getroffen worden. Du siehst hier keinen Grund, um das nochmal zu unterschreiben.
Ich vermute, der sagt gar nichts mehr."
Dabbfrucht
12.10.2008, 16:57
Hallo Betroffener,
ich habe demnächst einen Termin bei diesem Herrn , kann ich es auch ihm da sagen , das ich dies nicht unterschreibe ?
Betroffener
12.10.2008, 18:00
"Im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn man das nur mündlich macht. Ich persönlich ziehe immer alles schriftlich vor, denn diese "Zusammenarbeitsvereinbarung" kommt sonst ohne Unterschrift in deine Akte. Wenn keine schriftliche Antwort vorliegt, könnte man es so auslegen, dass du darauf nicht geantwortet hast. Man könnte es als "Unkooperativ" betrachten. "
Dabbfrucht
12.10.2008, 18:34
Hallo Betroffener,
ich verstehe . Ich habe den Termin ers ende Oktober.
Soll ich jetzt schon das schriftlich machen ?
Dabbfrucht
12.10.2008, 19:22
Hallo ,
kann ich zu diesem Termin auch Fahrkosten übernahme beantragen ?
Und Wie ?
Hallo ,
kann ich zu diesem Termin auch Fahrkosten übernahme beantragen ?
Und Wie ?
Ich glaube, das steht immer in der Rechtsfolgebelehrung mit drin. Irgendwas mit "ab 6 €" werden die Fahrtkosten übernommen.
Beantragen kannst du diese erst wenn du da aufgeschlagen bist. Hebe dir die Fahrkarte oder was auch immer auf und zeige diese deinen SB.
Ich glaube zumindest das es so läuft gebe aber keine gewähr, da ich noch nie Fahrtkosten wegen eines Termins beantragen mußte.
Gruß
Dirk
Auch eine Fahrkarte unter 6 € sollte man gut aufbewahren. ;-)
Die Sozialbehörden müssen Hartz-IV-Empfängern auch geringe Fahrtkosten für Pflichttermine erstatten. Die Bundesrichter verwarfen eine Bagatellgrenze von sechs Euro, die ein Augsburger Amt (wie auch andere Sozialbehörden) eingeführt hatte. Mit dem Hinweis auf diese Grenze war die Forderung eines ALG-II-Empfängers abgewiesen worden, der Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro erstattet haben wollte.
Die Kasseler Richter sprachen dem Mann jedoch das Fahrgeld zu: Eine Bagatellgrenze von sechs Euro sei bei den beschränkten Verhältnissen eines ALG-II-Empfängers nicht angemessen. Insofern müsse die Behörde dem Mann das Fahrgeld erstatten.
(Az.: B 14/7b AS 50/06 R)
Quelle: ZDF (http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,7131390,00.html?dr=1)
Dein Zitat stimmt aber auch nicht ganz @ effge
Das BSG hat es nicht zugesprochen.
Das BSG hat die Behörde nur angemahnt, ihr Ermessen doch bitte darzulegen, und die Geschichte nochmal zu Überprüfen.
Da es sich bei den Fahrtkosten um eine "Kann"-Leistung handelt, und keine Ermessensreduktion auf Null vorliegt, kann das BSG diese Leistung auch gar nicht zusprechen, sondern nur auf die pflichtgemäße Ermessensausübung hinweisen, und diese "Praxis" mit den 6€ als hinfällig hinstellen.
Meine BA schreibt den Mist übrigens auch noch rein, nur liege ich leider immer deutlich über 6€ weshalb ich dagegen nicht vorgehen kann... :(
Dabbfrucht
13.10.2008, 13:16
Hallo ,
habe die fahrtkosten eben schriftlich beantragt , von 2,40 € . Mal schauen was raus kommt !!
Wegen der Zusammenarbeitsvereinbarung habe ich auch schriflich darauf hin gewiesen das ich schon eine EGV unterschrieben habe und ich diese Zusammenarbeitsvereinbarung ohne Rechtsbelehrung nicht unterschreibe .
Mal schauen was er macht :(
mehlmann
14.10.2008, 23:22
Fahrkosten nach UBV beantragen.
Fahrtkosten bestehen aus Hin-und Rückfahrt.
Für jede Fahrt zur ARGE einen Fahrtkostenantrag stellen, und die passenden Fahrscheine an
den richtigen Fahrkostenantrag anheften.
Fahrtkostenantrag sollte/muss vorher gestellt werden, oder sollte gleich der Meldeaufforderung beigelegt werden.
Da kann man seinen PAP durchaus dahingehend trainieren. ;-))))))
2 oder 3 Fahrtkostenanträge sammeln und vollständige beim nächsten Termin abgeben.
Fahrkosten nach UBV beantragen.
Fahrtkosten bestehen aus Hin-und Rückfahrt.
Für jede Fahrt zur ARGE einen Fahrtkostenantrag stellen, und die passenden Fahrscheine an den richtigen Fahrkostenantrag anheften.
Fahrtkostenantrag sollte/muss vorher gestellt werden, oder sollte gleich der Meldeaufforderung beigelegt werden.
Da kann man seinen PAP durchaus dahingehend trainieren. ;-))))))
2 oder 3 Fahrtkostenanträge sammeln und vollständige beim nächsten Termin abgeben.
AW: Zusammenarbeits-Vereinbarung
Fahrkosten nach UBV beantragen.
Fahrtkosten bestehen aus Hin-und Rückfahrt.
Für jede Fahrt zur ARGE einen Fahrtkostenantrag stellen, und die passenden Fahrscheine an den richtigen Fahrkostenantrag anheften.
Fahrtkostenantrag sollte/muss vorher gestellt werden, oder sollte gleich der Meldeaufforderung beigelegt werden.
Da kann man seinen PAP durchaus dahingehend trainieren. :wink:)))))
2 oder 3 Fahrtkostenanträge sammeln und vollständige beim nächsten Termin abgeben.
Es genügt in der Regel, wenn man rechtzeitig vor Antritt der Fahrt einen formlosen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellt und sich darauf beruft, daß nach dem Urteil des BSG die Anwendung der Bagatellgrenze von 6 € bei einem ALG II-Empfänger unverhältnismäßig ist, da sie mehr als die Hälfte der dem Hilfeempfänger täglich verfügbaren Regelleistung beträgt.
Ich lege regelmäßig beim Melde- oder Beratungstermin einen entwerteten und einen vorher gekauften Blankofahrschein vor als Nachweis, daß mir die Kosten tatsächlich entstanden sind. Dazu erhält man ein Antragsformular, das man umgehend bei der Leistungsstelle mit einer Kopie der 2 Fahrscheine einreicht. Der schriftliche Bewilligungsbescheid und die Überweisung folgt ca. 2 Wochen danach.
Man muß die Fahrscheine nicht sammeln und bis zum 2.Termin warten. Der könnte ja erst 2-3 Monate später sein.
Aber beachtet: Wer allerdings mitteilt, daß er über eine Monatskarte verfügt, erhält die Kostenerstattung nicht.
Eine derartige Frage hatte mir im April 2007 ein Richter des SG Berlin in meinem Verhandlungstermin gestellt. Meine damalige Klage war nur erfolgreich, weil ich meine 2 Fahrscheine nachgewiesen und erklärt hatte, daß ich zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht im Besitz einer Monatskarte war.
Mit freundlichem Gruß
clemens
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