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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Widerspruch?


klingsor40
13.10.2008, 19:15
Nach einer Reha war ich arbeitsunfähig geschrieben. Bin den Tag darauf direkt zum AA und bekam dort die Info, man sei dort für mich nicht zuständig, wenn ich nicht arbeitsfähig sei, ich solle zum Arzt und ich bekäme dann wahrscheinlich Krankengeld.

Im Nachhinein erfuhr ich (auf telefonische Nachfrage der AA-Hotline), dass der AA-Sachbearbeiter sich zu unserem Gespräch die Notiz gemacht hatte, ich hätte auf ihn den Eindruck voller Arbeitsfähigkeit gemacht.
In Wirklichkeit war ich nach der Reha gesundheitlich nicht wiederhergestellt und durcheinander, was dem Sachbearbeiter auch de facto aufgefallen ist. Ich musste Dinge mehrfach nachfragen und mir aufschreiben.
Er fragte deshalb nach, ob ich denn trotzdem schon einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsvermittlerin machen wolle. Ich sagte einfach ja, weil ich davon ausging, dass es mir in zwei Wochen wieder besser gehen würde.

In der Zwischenzeit bekam ich Krankengeld. Aus den zwei Wochen wurden drei Wochen.
Der Termin beim Arbeitsamt verfiel. Ich habe ihn wegen meiner Krankheit schlichtweg vergessen. Außerdem war ich beim Arbeitsamt ja gar nicht gemeldet.
Ich meldete mich beim Arbeitsamt erst direkt nach Ablauf der Krankschreibung persönlich zurück.
In meinem Postfach, das ich während meiner Krankheit nicht täglich leeren konnte, war inzwischen ein Brief aufgelaufen, dass ich ohne triftigen Grund einen Beratungstermin versäumt hatte und dass mir plötzlich laut Bescheid 430 € zustehen würden. Das verstand ich nicht. Ich war vom Arbeitsamt noch abgemeldet. Man hatte mich als arbeitsunfähig weggeschickt. Wieso jetzt dieser Bescheid?

Einen Tag später meldete sich meine Sachbearbeiterin von der Krankenkasse und fragte mich, ob ich Leistungen vom Arbeitsamt parallel zum Krankengeld bekommen würde. Eine entsprechende Info hätte sie heute vom AA erhalten. Ich prüfte dahin gehend meine Kontoauszüge und teilte der Krankenkasse mit, dass Zahlungen vom AA bei mir nicht eingegangen seien, dass mir jedoch in der Tat ein seltsamer Bescheid vom AA zugegangen sei, den ich nicht verstünde. Ich versprach dies zu klären.

Einen Tag später musste ich auf meinem Konto den Eingang von 430 € vom AA laut Bescheid verzeichnen. Ich rief sofort beim AA an und machte davon Mitteilung, mit dem Angebot das Geld mit der nächsten Arbeitslosengeldzahlung zu verrechnen. Ebenso bei der Krankenkasse. Aus meiner Sicht habe ich damit meiner Mitteilungspflicht in vollem Umfang Genüge getan.

Ich hatte einen persönlichen Termin zur Abgabe meiner Antragsformulare zur Weiterbewilligung von ALG I bekommen. Dort hieß es zunächst, mein Anspruch sei bereits verbraucht, ob ich bereits ALG II für November beantragt hätte. Ich bekomme ALG I erst seit Mai 2008 für 12 Monate. Durch die Reha müsste sich der Anspruch aus meiner Sicht um einen weiteren Monat nach hinten verschieben. Dies teilte ich der Sachbearbeiterin mit. Nach langem Hin und Her bestätigte sie mir dies dann. Diese ganze Diskussion hat mich jedoch beunruhigt.

Nun habe ich einen Tag später einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, wonach die Bewilligung von Arbeitslosengeld für die Zeit des Krankengeldbezuges ganz aufgeboben wird. Die Aufhebung der Bewilligung begründet AA damit, dass ich meiner Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen bin, d.h. mich grob fahrlässig verhalten habe.
Muss ich dazu Widerspruch einlegen? Ein Folgebescheid für die Weiterbewilligung von ALG I ist auch noch nicht raus.

Seebarsch
13.10.2008, 19:37
Hallo klingsor40,
das kommt mir aber etwas komisch vor!
Wenn du keinen schriftlichen Antrag gestellt und abgegeben hast, wirst du doch niemals Alg bekommen haben!
Die werden mit Sicherheit nicht auf deine Vorsprache hin gezahlt haben!
Das würde ich in einem persönlichen Gespräch klären!
Hast du bereits vor der REHA ALG bezogen?
Wie lange hat denn die REHA gedauert?
:confused: