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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I oder gleich ALG II ??


Morgenstern
13.09.2006, 11:36
Hallo zusammen,
gestern war ich beim AA, ALG I beantragen. Das ist nun aber sehr niedrig und mir wurde nahegelegt doch lieber gleich ALG II zu beantragen, denn damit hätte ich ja die GEZ-Befreiung etc. Beim Nachrechnen komme ich so ziemlich auf die gleiche Summe, egal ob ALG I oder II. Was würdet ihr mir empfehlen?? Danke fürs Lesen :-)

StephanK
13.09.2006, 11:52
Das ist keine Frage der "Empfehlung", weil es kein "Wahlrecht" zwischen diesen Leistungen gibt. Grund: Wer Alg II bezieht, muss alle möglichen Einkommensquellen ausschöpfen. Damit ist natürlich in erster Linie gemeint, jede Arbeit anzunehmen, aber auch, Ansprüche auf andere Sozialleistungen geltend zu machen, die einem zustehen. Dazu gehört auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Du wirst also zu den "Aufstockern" gehören, die ein zu niedriges Alg I mit ergänzendem Alg II aufstocken müssen.
Für Dich bedeutet das leider relativ viel Papierkrieg, weil Du erst bei der Arbeitsagentur Alg I beantragen musst und dann (wenn dessen Betrag fest steht) bei der ARGE Alg II. Außerdem können Dir die gleichen "Segnungen" wie allen anderen Alg II-Beziehern blühen, sprich 1-€-Jobs.

Du bist aber nicht gezwungen, ergänzendes Alg II zu beantragen. Eine Alternative kann sein, zusätzlich zum Alg I Wohngeld zu beantragen. Ob Du bei der zu erwartenden Alg I-Höhe Anspruch auf Wohngeld hast, kannst Du (ungefähr) hier (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml) ermitteln. Wenn das zusammen ausreicht, ist das sehr wahrscheinlich besser als ergänzendes Alg II.

Morgenstern
13.09.2006, 12:19
Danke für die schnelle Antwort!!
ALG I +Kindesunterhalt +Kindergeld +Wohngeld wäre ca 30,- mehr als unser ALG II-Anspruch, wenn ich das hoffentlich richtig gerechnet habe...

Wie ist das mit diesen 400,- Euro-Jobs - bleiben da immer nur die 165,- frei, auch wenn das ALG I sooooo niedrig ist??

border
13.09.2006, 12:21
Hallo Morgenstern,

bleiben da immer nur die 165,- frei, auch wenn das ALG I sooooo niedrig ist?

- ja

MfG

border

Morgenstern
13.09.2006, 12:28
- na ganz toll... :shock:

Seebarsch
13.09.2006, 20:13
Hallo,
ich möchte borders Beitrag noch ergänzen.
Von dem Nebenverdienst werden nicht nur die 165,00 € als Freibetrag nicht angerechnet, sondern auch noch die Werbungskosten, z.B. Fahrkosten!
Auf der Seite der agentur für arbeit.de gibt es dazu ein gutes Merkblatt !
:lol: