Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung
alex06027
16.10.2008, 12:20
Meine Tochter 23 hat bis 30.09.2008 eine Schulische Ausbildung in Hamburg, 1 1/2 Jahre, gemacht, in der Zeit war sie bei mir versichert. Sie muß jetzt 6 Monate Praktikum machen wegen IHK Prüfung, wo sie nicht versichert ist.
Sie wollte sich arbeitslos melden bzw Hartz IV wegen Versicherung. Im Arbeitsamt sagen sie sie müsse sich selbst versichern da sie wieder zu Hause wohnt und wir zuviel verdienen.
Stimmt das
Hallo alex06027,
sofern ihr tatsächlich zu viel verdient, stimmt das. Zu berücksichtigen wäre aber, dass ihr durch diese Versicherung auch bedürftig werden könntet. In jedem Fall bildet ihr bis zu ihrem 25. Lebensjahr eine Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) .
Weiter hilfreiche Infos findet ihr auch unter: Alg II-Info (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter)
Ich bin mal so frei und schreibe mein Anliegen mit in dieses Thread.
Meine Krankenkasse stellt forderungen, dass ich die Beiträge zahlen soll. Das beläuft sich jetzt auf fast 1000€.
Ich weis nicht mehr weiter.
Ich hatte eigentlich eine Ratenzahlung von je 50€ pro Monat vereinbart. weilö ich Aussicht auf Arbeit hatte. Aber leider wurde ich nach nur 3 Tagen wieder gekündigt, weil ich es nicht geschafft habe.
Von meiner Freundin hatte ich mir 50€ geborgt für die erste Rate.
Doch jetzt habe ich Post bekommen, das die auch die Monatlichen Beiträge haben wollen. Sind auch run 130€ und ich kann es einfach nicht bezahlen.
Meine Eltern haben das Geld auch nicht:(
Wisst ihr vielleicht wohin ich mich wenden kann, damit wenigstens die Monatsbeiträge gezahlt werden? Hartz4 bekomme ich ja nicht, da unter 25 usw.
Habe auch schon bei der Krankenkasse angerufen, aber die können/wollen(?) da auch nichts machen. Ich weis echt nicht weiter:(
Mehr als bewerben kann ich doch auch nicht machen:?
Eine Möglichkeit wäre vllt das ich zu meiner Freundin ziehe, da sie mit unserem Sohn ja alleine wohnt. Nur weis ich nicht, ob ich das darf und ob ich dann Hartz4 bekomme. Damit wenigstens die Krankenkasse ihr Geld bekommt. =(
Ich bin echt verzweifelt -.-
Würde mich über Antworten freuen.
Bei uns ist derzeit eine ähnliche Situation vorhanden.
Freundin arbeitslos, ich derzeit in einer Trainingsmaßnahme (endet am 06.02. und geht in Beschäftigungsverhältnis über), leben zusammen im Haushalt der Eltern der Freundin.
Letztens kam ein Schrieb ins Haus geflattert, in welchem die Krankenkasse meiner Freundin sage und schreibe 800 EUR fordert. Ich kann nicht zahlen, meine Freundin kann nicht zahlen, Eltern können und wollen auch nicht zahlen (Unterhaltsforderung wurde bereits bei früherem ALG II-Fall geprüft und mit negativ bewertet, da kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht).
Die Kooperation mit der Krankenkasse ist ein Witz, denn von denen steht keiner Rede und Antwort, lieber schicken sie den gleichen Fragebogen 3x ins Haus, und die ARGE wimmelt lieber ab, als dass sie ihrer Auskunftspflicht nachkommt.
Nun liegt hier erneut ein Antrag auf ALG II auf dem Tisch, welcher mich mit meiner Freundin in eine BG stecken soll. Soweit so schlecht. Der Antrag wird allerdings nur bewilligt, wenn Sie an einem Erstberatungsseminar teilnimmt, welches sie bereits schonmal durchgemacht hat, was meines Erachtens
1. eine unnötige, geldverschwendende Maßnahme darstellt, da sie bereits im Vorfeld (vor ca. 9 Monaten) dieses Seminar besuchte, und sich von den Pogrammpunkten als auch vom Gesetz her nicht wirklich gravierend etwas für den zugrundeliegenden Fall geändert hat.
2. eine bodenlose Unverschämtheit darstellt, da meines Wissens eine Antragsannahme und auch Beabreitung sowieso vorgenommen werden muss bei der ARGE, ob mit oder ohne Teilnahme beim Seminar.
Zudem wurde weder bisher etwas unterschrieben, noch wurde etwas Sonstiges vereinbart, und laut Gesetz ist ein Seminar keine Vorraussetzung für die Bewilligung von ALG II. Was soll der Blödsinn???
Meines Erachtens ist dies nichts anderes, als eine Zeitschindung, um ja lange genug eine Bewilligung hinauszuzögern, dass man ja nichts zahlen muss (Antragsabgabe nur mit Termin??? Was soll das???).
Selbst wenn ich nun am 06.02. Arbeit aufnehme, kann und werde ich auch nicht für meine Freundin geradestehen und 800 EUR bezahlen. Kann einen die ARGE oder die Krankenkasse zu sowas überhaupt zwingen? Wir sind weder verheiratet noch sonstwas.
- Meine Freundin hat bereits eine Ausbildung, daher dürften die Eltern aus dem Schneider sein.
- Ich bin nicht gewillt, für meine Freundin weiterhin ständig die Kosten zu übernehmen, und schon gar keine 800 EUR! Was macht der Verein von ARGE, wenn ich mich einfach weigere, sie zu unterstützen? Zwingen kann man mich ja wohl nicht, oder?! Zudem hab ich auch keine 800 EUR, selbst wenn ich nun in zwei Wochen ein neues Arbeitsverhältnis beginne, weil von irgendwas muss der Mensch ja leben.
Um Informationen bin ich wirklich sehr, sehr dankbar.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Lindi
Nunja.
Als kurze Anmerkung dazu möchte ich darauf verweisen, dass man als "ALG II"-Empfänger eine Mitwirkungspflicht hat, und sich mind 3h täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Wenn man das nicht tut, hat man keinen Anspruch auf ALG II. Diese Maßnahmen werden einmal im Jahr gebucht zum Festpreis, und die ArGe kann JEDEN dorthinschicken, egal ob Hauptschulabschluß oder Universitätsprofessor, egal ob schonmal mitgemacht oder Personalstellenleiter, der keine Hilfe in Sachen Bewerbung braucht etc.
Die Maßnahme ist ein erster Test der Mitwirkung, verläuft das negativ, gibts kein Geld, weil keine Verfügbarkeit.
Ums mal auf Deutsch zu sagen, was hat deine Freundin denn zu tun, dass sie nicht zu der Maßnahme gehen kann? Bisschen rumsitzen ohne Fernseher ist nicht schlimm. ;)
Die nächste Frage die sich mir stellt wäre: Ist es deine Freundin, oder deine Partnerin. Wenn es nur deine Freundin ist, ist es keine Bedarfsgemeinschaft sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Ihr steht nicht füreinander ein, sie muss ihre Probleme selbst regeln und kriegt auch keine Unterstützung von dir. D.h. dein Einkommen würde eh nicht angerechnet werden. Dafür müsste aber auch eine "einigermaßen vernünftige" getrennte Haushaltsführung erkennbar sein von seiten der Arge.
Ist sie deine feste Partnerin, und dass schon etwas länger, sieht die Sache ganz anders aus. Denn dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. ihr steht für einander ein in schwierigen Zeiten, schlaft in einem Bett und teilt mehr als nur den gemeinsamen Joghurt am Morgen. Dann würde dein Einkommen für die Berechnung des ALG II angerechnet werden. Ab davon frage ich mich grade, wie denn diese 800€ zusammengekommen sind. Warum ist sie denn bisher nicht versichert gewesen? Familienversicherung weil U25 und arbeitslos z.B. Das Geld wird sie wohl oder übel per Ratenzahlung klären müssen, wenn niemand dafür aufkommt.
Achso, und warum stellt sie erst jetzt einen Antrag auf ALG II? Von was hat sie denn bisher gelebt?
Es ist zwar schön, wenn man sich informieren möchte, aber es gibt viele viele Dinge, die für komplexe Probleme zu beachten sind, deshalb kann man eigentlich keine allgemeingültige Antwort geben. Ist sie U25 oder Ü25, was hat sie vorher gemacht, krankgeschrieben oder nicht, haben die Eltern Einkommen.. etc etc etc.
VIERZEHNNOTHELFER
26.01.2009, 08:02
Bei uns ist derzeit eine ähnliche Situation vorhanden.
Freundin arbeitslos, ich derzeit in einer Trainingsmaßnahme (endet am 06.02. und geht in Beschäftigungsverhältnis über), leben zusammen im Haushalt der Eltern der Freundin.
Nun liegt hier erneut ein Antrag auf ALG II auf dem Tisch, welcher mich mit meiner Freundin in eine BG stecken soll. Soweit so schlecht. Der Antrag wird allerdings nur bewilligt, wenn Sie an einem Erstberatungsseminar teilnimmt, welches sie bereits schonmal durchgemacht hat, was meines Erachtens
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Selbst wenn ich nun am 06.02. Arbeit aufnehme, kann und werde ich auch nicht für meine Freundin geradestehen und 800 EUR bezahlen. Kann einen die ARGE oder die Krankenkasse zu sowas überhaupt zwingen? Wir sind weder verheiratet noch sonstwas.
- Meine Freundin hat bereits eine Ausbildung, daher dürften die Eltern aus dem Schneider sein.
- Ich bin nicht gewillt, für meine Freundin weiterhin ständig die Kosten zu übernehmen, und schon gar keine 800 EUR! Was macht der Verein von ARGE, wenn ich mich einfach weigere, sie zu unterstützen? Zwingen kann man mich ja wohl nicht, oder?! Zudem hab ich auch keine 800 EUR, selbst wenn ich nun in zwei Wochen ein neues Arbeitsverhältnis beginne, weil von irgendwas muss der Mensch ja leben.
Um Informationen bin ich wirklich sehr, sehr dankbar.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Lindi
Moment, Ihr lebt im Haushalt der ELTERN der Freundin, welche Kosten übernehmen die?
Und wieso will sie nicht zu diesem Seminar gehen? Was hat sie sonst vor? Wenn sie nicht hingeht, wird sie kein Geld bekommen. So ist es.
So, um ein paar Missverständnisse auszuräumen:
Dass das Seminar Blödsinn ist, ist meine persönliche Meinung, begründet darauf, dass sich dadurch alles verzögert, was für mich den Anschein hat, dass man ja Zeit mit der Bearbeitung und Bewilligung schinden möchte, dass die Kosten auf sie, bzw. auf uns zurückfallen würden, wodurch ja sowieso wieder eine Bedürftigkeit entstehen würde und sie wieder dort antanzen würde mit einem Antrag, solange sie noch keinen Job hat. Soweit die Theorie.
Das eine Mitwirkungspflicht herrscht weiß ich auch, man wird ja liebenswerterweise in jedem Schrieb von denen darauf hingewiesen. Warum ich persönlich dennoch dem Seminar negativ gegenüber stehe, habe ich nun wohl hoffentlich ausreichend dargelegt!
Ziel und Zweck einer Maßnahme ist meines Erachtens die Integration in den Arbeitsmarkt, welche auch den ersten Punkt einer der gängigen, hier in Kaiserslautern gebrauchten EGVs darstellt. Leider sehe ich persönlich keinerlei Integrationsbemühen seitens der ARGE für die Erreichung dieses Zieles durch aufhalsen eines Seminares, welches bereits absolviert wurde, ebensowenig wie in EEJ und dergleichen mehr.
Folglich lässt sich daran festhalten, dass das oberste Ziel von Arbeitsamt und deren "Filialen" lediglich eine Schönung der Statistiken ist, und nichts weiter. Zumal die Methoden, welche in einem solchen Seminar gelehrt werden, nicht immer für den Bewerbungsalltag verwendbar sich darstellen bzw. auch in Eigenregie erreicht werden können.
Desweiteren ist das Verhältnis zwischen uns beiden so, dass es eine mehrjährige Beziehung mit gemeinsamer Wirtschaftsweise ist. Folglich ist eine BG zwischen mir und ihr gegeben, zwischen mir, ihr und Eltern wiederum eine HG. So war es zumindest bisher, und so ist es seitens der ARGE auch wieder vorgesehen. Dieser Punkt wird in den Weisungen der BA zum SGB II näher erläutert.
Zudem ist Wollen und Müssen ein kleiner Unterschied. Würde ich den Antrag stellen, würde ich auch unwillig dort hingehen, weil ich genau weiß, dass ich in einem Job besser aufgehoben bin, als stundenlang rum zu sitzen. Warum wird man also nicht gescheit vermittelt, sondern zu solchen Veranstaltungen geschickt, bei denen nichts rausspringt? Geld vom Staat kassieren und dafür acht Stunden Däumchen drehen... Sowas kriegen hierzulande eigentlich nur die Beamten...
Zudem ist das Seminar auch gar nicht Kern des Problems, sondern die Kostenübernahme der Krankenkassenbeiträge. Nicht mehr und nicht weniger.
Zu den weiteren Fragen: Sie ist U25, bisher haben wir von meinem Verdienst gelebt bis 31.12.2008, Auszahlung Monatsende, heißt also ab Februar sind wir wohl oder übel auf Hilfe angewiesen, wenn auch nur für kurze Zeit.
Eltern sind beide Renter, Einkommen ist nicht hoch genug für Unterstützung, zudem auch keine Unterhaltspflicht besteht (Dies wurde bereits im Vorfeld geprüft). Eine Familienversicherung gilt, laut Krankenkasse, nur bis 23 Jahre. Die Auskunft von denen tendiert gegen Null.
Bisschen rumsitzen ohne Fernseher ist nicht schlimm. Sinnloses Geschwätze!
Was allerdings die Konstellation einer BG betrifft, so weiß ich nicht, ob in einer unehelichen Beziehung einfach eine BG seitens der ARGE eingerichtet werden kann, wenn ich mich einfach weigere, weiterhin ihre Kosten zu übernehmen. Soweit ich weiß ist das nicht wirklich fundiert. Bei Eheleuten mag ja meinetwegen ein Muss bestehen...
Gruß, Lindi
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