Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkaufen
Hallo Zusammen
Leider ist es bei mir nun auch soweit,das mein Alg 1 in 3 Monaten ausläuft.
Nun muß ich mich wohl oder über mit dem Thema Alg2 beschäftigen
Und da kommen nun auch schon meine ersten Probleme
zum Sachverhalt
Bin verheiratet
2 Kinder (6 Jahre,2 Jahre)
Haben ein eigernes Haus für das wir noch ca:2 Jahre abbezahlen
Haben gemeinsam ein Auto welches aber immer noch einen wert von ca:25.000 Euro hat
Kann mir da jemand eine Auskunft geben ob ich überhaubt Alg 2 bekomme
Danke schonmal im voraus
Hallo Buzi,
meines Wissens nach sind Autos bis 5000€ erlaubt, sollten diese besagten 5000€ den jetziger Verkaufswert jedoch überschreiten muss aus dem Erlös (wenn das Auto denn Eigentum ist) erst einmal gehaushaltet werden.
Ist das Auto denn Eigentum?
Falls ja würde ich es vorher noch verkaufen und eines bis 5000€ kaufen.
Beim Verkauf aufpassen das die Summe nicht auf irgendwelchen Konten erscheint,oder wenn denn ein geringerer Verkaufsbetrag.
Ist übrigens nur meine Meinung und nach meinem Wissen beschrieben.
(wäre vermutlich mein Handlungsweise)
vielleicht kann ja noch der ein oder andere was dazu sagen, oder mich berichtigen falls ich falsch liege!!
mfg
border
Hallo border
Ja das auto ist mein Eigentum,Ich habe es seid 5 Jahre Es befindet sich in einem Top Zustand
Das gleich gilt für mein Haus Was kommt mit dem Haus auf mich zu :cry: Ich kann doch nicht alles verkaufen was ich mir jahrelang erspart habe
StephanK
19.07.2005, 08:06
Hallo Buzi,
zunächst mal: ich find's gut, dass Du rechtzeitig darüber nachdenkst, was auf Dich bzw. auf Euch zukommt, denn das tut längst nicht jede/r und viele fragen erst, wenn's "brennt".
Ob Du einen Anspruch auf ALG II haben wirst, lässt sich aber anhand dessen, was Du berichtet hast, noch nicht sagen.
Nach der "Logik", die dem ALG II zugrunde liegt, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das heisst, es wird es wird ein standardisierter Bedarfssatz für 2 Erwachsene und 2 Kinder angesetzt und dann geschaut, ob bzw. wie weit dieser Bedarf durch Einnahmen gedeckt ist. Du hast nichts darüber geschrieben, ob Deine bessere Hälfte arbeitet und verdient. (Ich muss mich so neutral ausdrücken, weil ich keine Vorstellung habe, welchen Geschlechts ein/e Buzi sein könnte ;-) ) Wenn ja, wird dieses Einkommen auf den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet und - wenn er dadurch nicht gedeckt ist - durch ALG II bis zu diesem Bedarfssatz aufgestockt. Du kannst das selbst ausrechnen, wenn Du eine unserer Hilfen zur Selbstberechnung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#13) nutzt.
Zu der häufig gestellten Frage nach dem Auto gibt's hier auch eine vorbereitete Antwort (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14).
Bleibt die Frage nach dem Haus. Damit wird es ein Problem geben, weil es noch nicht abbezahlt ist. Die Tilgungsraten werden nicht übernommen. Dahinter steckt die "Logik", dass das ja Vermögensaufbau ist, der nicht mit Mitteln einer staatlicher Fürsorgeleistungen gefördert werden soll, die lediglich den Lebensunterhalt - aber auch nicht mehr -sicher soll.
Ich weiss nicht, ob Du bisher mit dem Arbeitslosengeld den Hauskredit normal bedienen konntest, denke es aber mal. Da hilft nur, so bald wie möglich mit der finanzierenden Bank zu verhandeln, ob sie sich darauf einlässt, die Tilgungsrate auf einen sehr kleinen monatlichen Betrag zu reduzieren, den Ihr dann noch verkraften könnt. Das lässt natürlich die Zinslast anwachsen, ist aber immer noch besser als ein Verkauf, der Euch anderenfalls blühen würde.
Alos vorweg Buzi ist mänlich :wink:
Zu der häufig gestellten Frage nach dem Auto gibt's hier auch eine vorbereitete Antwort
Also währe es besser mein Auto auf meine Eltern anzumelden ?? Uns somit müßte ich es nicht angeben
Meine Frau ist geringfügig beschäftigt auf 400 Euro
StephanK
19.07.2005, 12:18
Das ist ein Rechenexempel - es könnte auch umgekehrt ein Schuh draus werden...
Wenn Du das Auto auf Deinen Vater oder Deine Mutter anmeldest, zahlst Du womöglich deutliche höhere Haftpflichtversicherungsprämien - je nach deren "Autofahrervergangenheit" und verlierst Deinen Schadensfreiheitsrabatt (falls - hoffentlich - vorhanden) usw.
Es ist aber nirgends vorgeschrieben, dass Eigentümer und Halter eines Kfz identisch müssen. Du bist also nicht gehindert, den alten Herrschaften die Famlienlimousine zu schenken und kannst trotzdem Halter derselben bleiben. Ein solcher Eigentümerwechsel muss der Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden und die guckt dann etwas dumm, weil das bei Privatfahrzeugen ungewöhnlich ist, aber davon darf man sich nicht irritieren lassen. Dann gehört die Karre nicht mehr Dir und ist aus Deinem Vermögen ausgeschieden. Für die Haftpflichtversicherung bleibst Du aber weiterhin zuständig und musst sie auch bezahlen, weil die Versicherungspflicht eben den Fahrzeughalter trifft.
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