Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete, Umzug & Konto
Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr uns dringend weiterhelfen, denn wir sind nach dieser über-
wältigenden Vielzahl an Behördengängen und sinnlosen Diskussionen mit offen-
sichtlich geistig verwirrten und weltfremden Sachbearbeitern psychisch und
physisch total am Ende (Dies mag wohl in :kotz: Clements Augen eine neue Art
von Beschäftigung sein).
1. Darf die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für die Unterkunft verweigern,
wenn die Antragsteller keine Hauptmieter, sondern die Untermieter sind?
2. Darf die Agentur für Arbeit den Antragstellern einen Umzug und den damit ver-
bundenen, unverhältnismäßig finanziellen Aufwand zumuten, wenn der Mietzins etwa
20 EUR (!) über dem Regelsatz liegt?
3. Darf die Agentur für Arbeit eine schriftliche Ablehnung eines Kontos auf Gut-
habenbasis von irgendeiner Bank verlangen, wenn ein Elternteil von einem der
beiden Antragsteller bereits ein sogenanntes Gemeinschaftskonto mit Vollmacht
eröffnet hat?
Hintergrund:
Wir wohnen in Berlin-Treptow zur Untermiete (487,50 EUR Warm), waren noch vor
kurzem selbständig und sind jetzt beide arbeitlos sowie hoffnungslos verschuldet.
Bei der SCHUFA, INFOSCORE und nicht ganz so seriösen Auskunfteien (HAUS & GRUND,
usw.) sind sowohl negative Einträge vermerkt als auch unsere Eidesstattlichen
Versicherungen.
Dies ist in unseren Augen eine etwas ungünstige Ausgangssituation, um erfolg-
reiche Vertragsverhandlungen mit potientiellen Vermietern oder Banken zu führen.
Selbst wenn es Gerichtsurteile gibt, die unsere Möglichkeiten zur Wohnungssuche
oder Kontoeröffnung (Ich lach' mich tot!) ausweiten, so können diese in der
Praxis nicht umgesetzt werden, weil es niemanden interessiert.
Des weiteren kennen wir keinen Vermieter oder keine Wohnungsbaugesellschaft,
die laut Aussage einer Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit KEINE (sic!)
Kaution verlangt.
Die Agentur für Arbeit weiß um unsere finanzielle und wirtschaftliche Situation,
da wir ALLE Unterlagen vor mehr als zwei Monaten eingereicht haben.
Die zuständigen Sachbearbeiter/innen haben es aber bis jetzt (Absicht oder Un-
wissenheit?) versäumt, uns eingehend zu beraten, so das uns jetzt gerade mal
ein Handlungsspielraum von etwa zwei Wochen zur Verfügung steht, bis der Bescheid
oder die Ablehnung eintrifft.
Grüße
Hilde & Wolf
StephanK
18.07.2005, 23:35
Hallo Hilde und Wolf :welcome:
1. Darf die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für die Unterkunft verweigern, wenn die Antragsteller keine Hauptmieter, sondern die Untermieter sind?Nein. Mir ist auch unerfindlich, wie die ARGE (die isses ja wohl) überhaupt darauf kommt. Ob Ihr Ober-, Unter- oder sonstwo-Mieter seit spielt schlicht keine Rolle, so lange Ihr die Kosten der Unterkunft ordentlich nachweisen könnt und die Untermiete sich nicht gerade auf den Westtrakt des Schlosses Bellevue erstreckt.
2. Darf die Agentur für Arbeit den Antragstellern einen Umzug und den damit verbundenen, unverhältnismäßig finanziellen Aufwand zumuten, wenn der Mietzins etwa 20 EUR (!) über dem Regelsatz liegt?Da muss ich leider passen. Im Prinzip ja, aber es gibt eine Art Kulanzregelung in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen) der Senatsverwaltung für Soziales, die "in besonders begründeten Einzelfällen" eine Überschreitung des Richtwerts um bis zu 10 % zulässt. Bei den Sätzen dort wird von einer Brutto-Warmmiete ausgegangen, und ich weiss nicht, ob Eure Zahlen sich darauf beziehen, aber Ihr werdet das auch selbst ausrechnen können. Aber die 10 % sind wohl die Schmerzgrenze und ab 10,5 % geht vermutlich nix mehr.
3. Darf die Agentur für Arbeit eine schriftliche Ablehnung eines Kontos auf Guthabenbasis von irgendeiner Bank verlangen, wenn ein Elternteil von einem der beiden Antragsteller bereits ein sogenanntes Gemeinschaftskonto mit Vollmacht eröffnet hat?Gute Frage, schwere Frage... Ich denke: leider ja, und zwar deswegen, weil bei einem Gemeinschaftskonto Du rechtlich nicht die alleine Verfügungsberechtigte bist. Die kostbare Staatsknete könnte also von Deinem Vater (oder wer immer es ist) für Kaffefahrten verjubelt werden, und das darf nicht sein. Dass das in der Praxis anders läuft und der alte Herr sich hüten wird kannst Du zwar hoch und heilig versichern, aber das wird leider nix helfen. Ist für Euch extrem lästig, aber andererseits nicht völlig abwegig. Da wird in Eurer Situation wohl leider kein anderer Ausweg bleiben als die Barauszahlung mit anschließender Bareinzahlung auf dem Gemeinschaftskonto.
Des weiteren kennen wir keinen Vermieter oder keine Wohnungsbaugesellschaft, die laut Aussage einer Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit KEINE (sic!) Kaution verlangt.Die Kaution kann aber von der ARGE übernommen werden und soll auch von ihr übernommen werden, wenn sie den Umzug veranlasst hat (§ 22 Abs. 3 SGB II). "Soll" bedeutet im gesetzlichen Sprachgebrauch: nur in begründungsbedürftigen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
Vielleicht sehr Ihr jetzt ein bisschen klarer... Guten Erfolg!
Hallo Hilde und Wolf :welcome:
Nein. Mir ist auch unerfindlich, wie die ARGE (die isses ja wohl) überhaupt darauf kommt. Ob Ihr Ober-, Unter- oder sonstwo-Mieter seit spielt schlicht keine Rolle, so lange Ihr die Kosten der Unterkunft ordentlich nachweisen könnt und die Untermiete sich nicht gerade auf den Westtrakt des Schlosses Bellevue erstreckt.
Hallo Stephan,
wir teilen Deine Ansicht voll und ganz und im übrigen pflegen wir im Osttrakt gleich neben den Toiletten zu verweilen (Der Köhler hat einen ganz kleinen). Gibt es zum Thema »Untermiete« einen geeigneten Paragraphen oder genügt der Agentur für Arbeit der bloße schriftliche Nachweis?
Da muss ich leider passen. Im Prinzip ja, aber es gibt eine Art Kulanzregelung in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen) der Senatsverwaltung für Soziales, die "in besonders begründeten Einzelfällen" eine Überschreitung des Richtwerts um bis zu 10 % zulässt. Bei den Sätzen dort wird von einer Brutto-Warmmiete ausgegangen, und ich weiss nicht, ob Eure Zahlen sich darauf beziehen, aber Ihr werdet das auch selbst ausrechnen können. Aber die 10 % sind wohl die Schmerzgrenze und ab 10,5 % geht vermutlich nix mehr.
Also, nach unseren Berechnungen liegen wir unterhalb der Schmerzgrenze. Und das ist auch gut so. Jedoch haben wir den leisen Verdacht, das der Chefmathematiker und Obererbsenzähler der ARGE zu einem ganz anderem Ergebnis kommt.
Gute Frage, schwere Frage... Ich denke: leider ja, und zwar deswegen, weil bei einem Gemeinschaftskonto Du rechtlich nicht die alleine Verfügungsberechtigte bist. Die kostbare Staatsknete könnte also von Deinem Vater (oder wer immer es ist) für Kaffefahrten verjubelt werden, und das darf nicht sein. Dass das in der Praxis anders läuft und der alte Herr sich hüten wird kannst Du zwar hoch und heilig versichern, aber das wird leider nix helfen. Ist für Euch extrem lästig, aber andererseits nicht völlig abwegig. Da wird in Eurer Situation wohl leider kein anderer Ausweg bleiben als die Barauszahlung mit anschließender Bareinzahlung auf dem Gemeinschaftskonto.
Als ich noch selbständig war wurde der EXGZ (Ich-AG), der laut Gesetz auch eine Sozialleistung des Staates darstellt, anstandslos und ohne Herumgezicke auf dieses Gemeinschaftskonto überwiesen. Warum ich jetzt auf einmal ein eigenes Konto benötige kann ich leider nicht nachvollziehen. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, warum jeder zukünftige Leistungsempfänger oder dessen nächste Verwandte unter Generalverdacht zu stellen sind. Das ist von behördlicher Seite schlichtweg anmaßend und paranoid.
Die Kaution kann aber von der ARGE übernommen werden und soll auch von ihr übernommen werden, wenn sie den Umzug veranlasst hat (§ 22 Abs. 3 SGB II). "Soll" bedeutet im gesetzlichen Sprachgebrauch: nur in begründungsbedürftigen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
Hier muß ich leider meine Sachbearbeiterin Frau Weißnix zitieren, deren Äußerungen es normalerweise gar nicht verdient haben hier genannt zu werden:
»Nein, die Kaution wird in keinem Fall von uns übernommen.«
Vielleicht sehr Ihr jetzt ein bisschen klarer... Guten Erfolg!
:danke:
Aber wir bezweifeln aufgrund unserer überwiegend negativen Erfahrungswerte, das die Damen und Herren der Agentur für Verwaltung der Arbeitslosen von ihrem Standpunkt abrücken werden und sich lieber auf einen kostenverschlingenden Prozeß einlassen, als einfach ihre Arbeit zu tun.
Grüße aus Berlin
Hilde & Wolf (schläft und träumt von Amokläufern bei der ARGE)
Betroffener
19.07.2005, 17:58
Hallo Hilde,
gerade Berlin hat eine in Deutschland einzigartige Regelung (Gültig ab 01.07.05) bei den Kosten der Unterkunft (die vielleicht bei Frau "Weissnix" noch unbekannt ist).
Die PDF-Datei dazu findest Du unter dem folgenden Link hier im Forum.
Wohnung - was wird bezahlt (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=1e5e0374265573cc41cd989526ad86fd#49)
Dann weisst Du was die Damen und Herren im Senat wollen und wo es bei Deinem JobCenter "klemmt" und ihr könnt Euch zumindest zu diesem Thema selbst beraten - und danach Frau "Weissnix". Ggf. ausdrucken und mitnehmen.
ACHTUNG: Falls der Download nicht klappt, erst im Portal anmelden.
Viel Erfolg
Hallo Hilde,
gerade Berlin hat eine in Deutschland einzigartige Regelung (Gültig ab 01.07.05) bei den Kosten der Unterkunft (die vielleicht bei Frau "Weissnix" noch unbekannt ist).
Die PDF-Datei dazu findest Du unter dem folgenden Link hier im Forum.
Wohnung - was wird bezahlt (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=1e5e0374265573cc41cd989526ad86fd#49)
Dann weisst Du was die Damen und Herren im Senat wollen und wo es bei Deinem JobCenter "klemmt" und ihr könnt Euch zumindest zu diesem Thema selbst beraten - und danach Frau "Weissnix". Ggf. ausdrucken und mitnehmen.
ACHTUNG: Falls der Download nicht klappt, erst im Portal anmelden.
Viel Erfolg
Hallo (Mit-)Betroffener,
danke für den wertvollen Tipp.
Eigentlich sollte man der Agentur für Verwaltung der Arbeitslosen die Materialkosten für den Ausdruck in Rechnung stellen. Schließlich sind die sogenannten Arbeitsberater und Fallmanager (Was managen die eigentlich? Fallobst? Den tiefen Fall nach unten?) dazu verpflichtet, die Antragsteller über den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären.
Stattdessen wird man auf jede erdenkliche Art unterdrückt, genötigt, erpresst und im Ungewissen gelassen. Warscheinlich ist das deren Methode um einen gefügig und willenlos für die zukünftige Sklavenarbeit (1-EURO-Jobs) zu machen. Wir fragen uns schon seit längerem, warum man 90% seiner Zeit für die Behörden aufwenden muß. Die einzige logisch klingende Antwort ist diese: Die haben von nix 'ne Ahnung. Und weil die von nix 'ne Ahnung haben, muß jeder Betroffene in diesem Land deren Arbeit tun! Aber die brauchen sich um ihren Job keine Sorgen machen, denn Unfähigkeit wird heute großzügig be- und entlohnt (s. Hartz, usw.).
Apropo Hartz: Der hat auch einen ganz kleinen. :fighten:
Liebe Grüße aus Berlin
Hilde & Wolf (Die durch die Behörden tanzen)
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